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Kunst - Glossar

Harald Naegeli

4.12.1939

Genannt Sprayer von Zürich, schweizerischer Künstler, Zürich; Psychologe; besprühte seit 1977 Betonwände mit strichmännchenartigen Figuren, die Protest gegen die als unmenschlich empfundenen modernen Städte ausdrücken sollten. Naegeli wurde wegen Sachbeschädigung 1981 in Zürich zu einer Haft- und Geldstrafe verurteilt und ging in die Bundesrepublik Deutschland. Nachdem deutsche Gerichte einem Auslieferungsbegehren stattgegeben hatten, stellte er sich 1984 den schweizerischen Behörden. Naegeli schrieb «Mein Revoltieren, meine Spraybomben, mein Aufstand mit Poesie».

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  • Harald Oskar Naegeli, der «Sprayer von Zürich»
  • Harald Naegeli (Wikipedia)
  • Harald Oskar Naegeli (SIKART)
  • Graffiti
  • Graffiti - Künstlerarbeit mit Eindrücken von der Strasse
  • Graffiti - Die Mauer als erogene Zone
  • Graffiti, Vandalismus, Zensur und Zerstörung
  • Zwischen «recht» und «rechtens». Straffreiheit für den Sprayer?
  • Es geschieht in diesem Land
  • Der Sprayer von Zürich erregt Aufsehen
  • Kilroy kam, sprühte und siegte
  • US-Polizei jagt Graffiti-Sprayer mit Satellitenunterstützung



    Harald Oskar Naegeli, der «Sprayer von Zürich»

    Der Psychologe, Naturschützer, Zeichner und Graffitikünstler wurde Ende der 70er Jahre als der «Sprayer von Zürich» bekannt. Seit den 70er Jahren sprüht er grösstenteils illegale Wandzeichnungen. Seine Zeichnungen heben sich von denen der Writer durch Einfarbigkeit, Spontanität und eine filigrane Linienführung ab. Für Naegeli ist der Inhalt und die Motivation der Arbeit zentrales Thema seiner Bilder. Da er im Laufe seiner langen Sprüherkarriere seine Einstellung zum Graffiti oftmals geändert hat, gilt er als sehr umstritten.

    So sah er zu Beginn der 70er Jahre in Galerien und Museen nur Tortenkunst und vertrat die Einstellung, dass der wahre Charakter der Kunst nur zum Ort und den Begebenheiten der Aktion Relevanz hat.

    Bombe Poesie nannte er seine Ansicht, dass der wahre künstlerische Aspekt nur an der Stelle, wo er entsteht, sich im aktiven Kontext befindet.

    Ob nun der Begriff des Bombings, der damals das Vokabular der New Yorker Szene prägte, von Naegeli adaptiert wurde, ob sich die Begrifflichkeit parallel entwickelte oder ob Naegelis provokante Äusserungen über den Atlantik kamen, möchte an dieser Stelle nicht diskutiert werden.

    Dennoch ist zu bemerken, dass Naegeli seit 1991 sowohl in Galerien und künstlerischen Institutionen seine Arbeit präsentiert, als auch seine Kunst derart vermarktet hat, dass er sogar Bettwäsche, Handtücher und Bademäntel mit seinen Motiven bedrucken lässt.

    Sein Werk ist, die Kunst illegal an die Wand zu bringen, schon aufgrund seiner Kontinuität, für die künstlerische Bedeutung von nachhaltigem Nutzen.

    Er interpretierte die Srayerbewegung als «weltumfassende Expansion bei gleichzeitiger innerer Stagnation, die mit einer zwanghaften Wiederholung von Klischees einher geht». Dies machte ihm in der globalen Sprayer-Szene keine Freunde, grenzte ihn aber von der subkulturellen Künstlerfront klar ab.

    Sein Wunsch, dass «Eigenartigkeit statt Anpassung an den Vorgaben aus den U.S.A.» künstlerisch hochwertige Sprayer hervorbringen werde, ist nur in seltenen Fällen, wie Loomit, Bomber und Daim etc. in Erfüllung gegangen. Viele Sprayer haben gegenüber Naegeli eine abweisende Haltung, können aber auch bei differenzierter Betrachtung eine Affinität gegenüber ihrer eigenen Arbeit erkennen, da Naegeli sein «Ding seit Jahren durchzieht».

    «Es war eine politisch – ästhetische Revolte, sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen die damalige seelenlose, ja selbstzerstörerische Architektur. Anfangs sprühte ich Parolen, später nahm ich mich der figürlichen Zeichnung an.»

    «Es geht mir um äusserste Beweglichkeit und Leichtigkeit, also um ein Gegenbild zu den gesellschaftlichen Zwängen.»

    «Der alternative Charakter der illegalen Kunst ist immer noch in einem gewissen Sinn provozierend, besonders für etablierte Künstler und Hausbesitzer.»

    «Ich, der Sprayer von Zürich, teile mit, dass meine Spraybilder kulturgeschichtliche Bedeutung haben und die 192 Strafanzeigen vom schweizerischen Staat und Privaten, nichts anderes sind als der Beleg einer geistigen Bankrotterklärung.»


    Bei näherer Betrachtung der Biographie Naegelis ist ein revolutionärer Grundgedanke nicht zu übersehen. Gerade dies wird ihm wohl auch eine gewisse Bewunderung bei den Jugendlichen eingebracht haben, die ihn schon aufgrund seines Alters für einen Protagonisten hielten. Als zu Beginn der 70er Jahre überall in Zürich Strichfiguren auf Hauswänden und Betonflächen auftauchten, setzte man für die Ergreifung des Phantoms ein Kopfgeld von 3000 Franken aus und der Volksmund gab ihm den Namen «Der Sprayer von Zürich».

    Dennoch wurde Naegeli erst 1979 verhaftet, als er nach getaner Arbeit seine Brille suchte, die er beim Sprühen verloren hatte. Nachdem er vom Bezirksgericht Zürich in Abwesenheit zu 6 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde, setzte er sich nach Düsseldorf ab und sprühte in Deutschland weiter, wo er 1981 in Stuttgart beim Sprühen erwischt und inhaftiert wurde. Eine Berufungsverhandlung beim Kantonsobergericht in Zürich verurteilte ihn in Abwesenheit zu 9 Monaten Haft und 101.532 Franken Schadensersatz. Das Strafmass stiess international auf scharfe Kritik, doch auch eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Schweizer Bundesgericht in Lausanne wurde ebenso abgelehnt, wie eine Beschwerde bei der europäischen Menschenrechtskommission in Strassburg. Naegeli widersetzte sich der Aufforderung zum Strafantritt im Februar 1982 und blieb im deutschen Exil. Jean Christophe Amman postulierte, «dass er sicherlich nicht den Konflikt suchte, sich aber klar bewusst war, den Konflikt zu bewirken.»

    Im August 1983 wurde er an der deutsch-dänischen Grenze verhaftet. Trotz massiver Proteste zahlreicher Prominente wie z.B. Joseph Beuys, Jean Tinguely, Willy Brandt und Björn Engholm wurde er von Schleswig Holstein im April 1984 an die Schweiz ausgeliefert.

    In Begleitung zahlreicher Künstler stellte er sich am 24.4.1984 den Schweizer Behörden am Grenzübertritt Lörrach-Stetten, zuvor sprühte er aber noch schnell vor laufenden Kameras ein Augentier auf das Grenzhäuschen.

    Seine Haft verbüsste er unter verschärften Bedingungen, da die Schweiz an ihm ein Exempel statuieren wollte. Nach 6 Monaten wurde er vorzeitig entlassen und lebt seitdem im Düsseldorfer Exil, wo er noch heute illegal sprüht.

    Hendoc (*.pdf)

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