g26.ch

HOME
EVENTS
MUSEEN
GALERIEN
BIOGRAPHIEN
G26.CH NEWS
BLACKBOARD
BERN INFO
KUNST

Google
Web g26.ch















Kanton Bern Geschichte

Der Staat im 19. und 20. Jahrhundert

Seit 1353 Ort der Eidgenossenschaft bzw. Kanton der Helvetischen Republik (1798-1803). Amtliche Umschreibung: Kanton und Stand der Schweiz. Eidgenossenschaft. Alte Staatsbezeichnungen: bis 1798 und 1815-31 Stadt und Republik, 1798-1815 Kanton, 1831-46 Republik, ab 1846 Kanton. Franz. Berne, ital. und rätorom. Berna. Amtssprachen sind Deutsch und Französisch, Hauptort die Stadt Bern.

Helvetik (1798-1803)
Mit dem Franzoseneinfall im Frühjahr 1798 brach die alte Republik Bern zusammen. Die Herrschaft des Patriziats ging zu Ende, und mit der Waadt und dem Aargau verlor Bern grosse Teile des bisherigen Territoriums. Sogar das Berner Oberland wurde als helvetischer Kanton Oberland vom übrigen Bernbiet abgetrennt. Dafür erhielt der helvetische Kanton Bern die zuvor gemeinsam mit Freiburg verwaltete Herrschaft Schwarzenburg zugeteilt. Das Staatsgebiet wurde in 15 Distrikte mit oft recht willkürlich gezogenen Grenzen eingeteilt.
weiter...

Mediation (1803-1815)
Die Mediationsakte bestätigte dem Kanton Bern, der einer der sechs Direktorialkantone der Schweiz wurde, den Verlust der Waadt und des Aargaus, vereinigte ihn aber wieder mit dem Oberland. Ferner schlug die Tagsatzung die Gem. Münchenwiler und Clavaleyres, auf die auch Freiburg Anspruch erhoben hatte, 1808 endgültig dem Kanton Bern zu. Die bern. Kantonsverfassung der Mediationszeit umfasste bloss 22 Artikel und regelte namentlich das Vorgehen bei Wahlen. Die 195 Grossräte konnten nun aus dem ganzen Kanton stammen und nicht nur aus dem stadtbern. Patriziat. Das komplizierte Verfahren bei der Einteilung der Wahlkreise und eine Kombination von Wahl und Losentscheid bevorzugten jedoch die Hauptstadt.
weiter...

Restauration (1815-1830)
Der Bundesvertrag von 1815 beseitigte die Einrichtung der Direktorialkantone und bezeichnete stattdessen Zürich, Bern und Luzern als Vororte, welche die Tagsatzung im Zweijahresturnus aufnahmen. Für den Kanton Bern trat an die Stelle einer Kantonsverfassung die sog. Urkundliche Erklärung vom Sept. 1815. Nach ihr sollte der Gr. Rat wieder 299 Mitglieder umfassen, davon 200 aus der Stadt Bern Letztere wurden durch Instanzen aus dem Patriziat in einem Verfahren der Selbstergänzung bestimmt, so dass einzelne Patriziergeschlechter bis zu zehn Grossräte stellten, während die nichtpatriz. Burger leer ausgingen. Obwohl der restl. Kanton die Hauptstadt an Einwohnern um das Zwanzigfache übertraf, stellte er bloss 99 Grossräte. Diese wurden von den Behörden der Landstädte und der Amtsbezirke gewählt, wobei Vorschriften über Alter und Vermögen die Wählbarkeit einschränkten.
weiter...

Regeneration (1830-1845)
Wie in andern Kantonen ging die Bewegung der Regeneration von den Landstädten aus, namentlich von Burgdorf, wo v.a. die Gebrüder Karl und Johann Schnell die Aristokratie bekämpften. Eine Volksversammlung am 10.1.1831 in der Kirche von Münsingen verlangte die Revision der Kantonsverfassung durch einen Verfassungsrat. Drei Tage darauf dankte die patriz. Regierung freiwillig ab und öffnete so den Weg für einen gewaltfreien Wandel. Über 600 Petitionen aus dem ganzen Kanton forderten Neuerungen, meist im Sinne der Liberalen, die auch bei den Wahlen in den Verfassungsrat (111 Mitglieder) deutlich siegten.
weiter...

Herrschaft der Radikalen und konservative Zwischenspiele (1845-1877)
Den Radikalen waren die Reformen von 1831 zu wenig weit gegangen. Sie verlangten mehr polit. Volksrechte und wiesen dem Staat auch wirtschaftl. und soziale Aufgaben zu. Frühe Wortführer waren die aus Deutschland geflüchteten Gebrüder Ludwig und Wilhelm Snell. In ihrer Publizistik ("Schweizerischer Republikaner", "Berner Verfassungsfreund", Berner Zeitung (BZ) ) spotteten die Radikalen ungehemmt über alle Mächte der Tradition. Unter ihren Führern Jakob Stämpfli und Ulrich Ochsenbein siegten sie 1845 in den Grossratswahlen und setzten eine Revision der Kantonsverfassung durch.
weiter...

Auswirkungen des Kulturkampfs und der Staatskrise von 1877-1878
Der Kulturkampf riss zwischen den bern. Kantonsbehörden unter radikaler Führung und den Katholiken im Nordjura tiefe Gräben auf. Zwischen dem Bf. von Basel, dem Jurassier Eugène Lachat, und dem Berner Regierungsrat kam es zur Machtprobe: Bern besetzte den Nordjura mit Militär und wies die bischofstreuen Priester aus. Die örtl. Bevölkerung hielt aber weiter zu diesen, und es gelang Bern nicht, eine starke christkath. Kirche aufzubauen. Erst die Wirtschaftskrise, die neue Bundesverfassung von 1874 und der Erfolg der Konservativen bei den Berner Grossratswahlen 1878 liessen die Kämpfe abflauen.
weiter...

Die Parteienlandschaft seit den 1880er Jahren
Im späten 19. Jh. wandelten sich die bern. Parteien. Bei den Freisinnigen traten anstelle der weltanschaulich geprägten alten Radikalen nüchterne Sachpolitiker in den Vordergrund, z.B. Alfred Scheurer, der als Regierungsrat die Kantonsfinanzen wieder ins Gleichgewicht brachte. Bei den Konservativen entstand ein neuer Schwerpunkt im Oberaargau um die Berner Volkszeitung. Ihr Redaktor und Verleger Ulrich Dürrenmatt wirkte mit seiner populären Schreibweise weit über die eigene Partei hinaus und mobilisierte v.a. bei Volksabstimmungen die Massen wie ein Volkstribun.
weiter...

Die 1980er und 90er Jahre
In Bewegung und Unruhe geriet die kant. Politik durch die sog. Finanzaffäre (1984-88), die nach dem Verlust des Nordjuras das bern. Staatsbewusstsein zusätzlich erschütterte. Im Sommer 1985 zeigte der Untersuchungsbericht einer parlamentar. Kommission, dass zuvor Zahlungen von Behörden an polit. Gruppen nicht immer den Vorschriften entsprochen hatten. In den Regierungsratswahlen von 1986 traten die FDP und die SVP erstmals mit getrennten Listen an. Die FDP verlor im 2. Wahlgang ihre beiden Sitze an die Freie Liste, eine Oppositionsgruppe ursprünglich bürgerl. Herkunft, die sich besonders für Umweltanliegen einsetzte. Auf die Wahlen von 1990 hin wurde der Regierungsrat durch eine erfolgreiche Volksinitiative von neun auf sieben Sitze verkleinert.
weiter...



Das kantonale Wehrwesen bis 1874
Die Helvetische Republik stellte eine stehende Truppe auf und begann den Aufbau einer Nationalgarde, in der alle Bürger im Alter von 20 Jahren zwei Jahre Militärdienst leisten sollten; kant. Organe oder Einheiten waren nicht vorgesehen. Mit der Mediation kehrte das Wehrwesen unter kant. Hoheit zurück. Der Zeitraum 1803-74 war gekennzeichnet durch ein Nebeneinander von kant. und eidg. Wehranstalten, wobei sich das Schwergewicht nach 1848 zum neu gegr. Bundesstaat hin verschob. Neben den beiden Kontingenten (Auszug bzw. Reserve), die der Kanton dem Bund zu stellen hatte, stand ihm eine Landwehr zur eigenen Verfügung. Ausbildung, Ausrüstung, Bewaffnung und Rekrutierung der Bundeskontingente blieben zunächst den Kantonen überlassen.
weiter...



Von der Urzeit bis ins Hochmittelalter
Ur- und Frühgeschichte
Frühmittelalter
Herrschaft, Politik und Verfassung vom Hochmittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts
Hochmittelalterliche Herrschaftsstrukturen
Kommunale Bewegung und Territorialbildung im Spätmittelalter
Wehrwesen im Spätmittelalter
Staatsbildung, Regieren und Verwalten in der frühen Neuzeit
Wehrwesen im Ancien Régime


Bern Luftaufnahme
g26.ch PLATTFORM FÜR KUNST KULTUR UND GESELLSCHAFT