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Bern - die Hauptstadt mit Charme

Die schöne (Alt-)Stadt entsteht nicht von selber

Der Einfluss der Behörden auf den Städtebau im Kanton Bern

«Bern ist die schönste Stadt der Schweiz», «Bern ist die schönste Stadt der Welt», «Die Berner Altstadt, ein Weltkulturgut» - wer kennt sie nicht, die deklamatorischen, meist unreflektiert verwendeten plakativen Aussprüche.

Es geht in diesem Aufsatz freilich nicht darum zu prüfen, ob diese Aussprüche gerechtfertigt seien, sondern vielmehr um die Frage, wie die hohen räumlichen und architektonischen Qualitäten des Gassenzugs von der Nydegg zum Zeitglockenturm oder des Rathaus- und Münsterplatzes zustande gekommen sind. Anzuschliessen ist die Frage, wie eine grossräumige, platzartige Gasse vom Zuschnitt des Burgdorfer Kirchbühls, wie Räume von der Qualität des Thuner Rathausplatzes, wie die Stadtplätze in Aarberg oder Unterseen entstehen konnten, beide von überzeugender Gesamtform.

Kurz: Sind die heute auch für ein breites Publikum klar erkannten Qualitäten unserer Altstädte ein Geschenk des Mittelalters, der Stadtgründerfamilie («die Zähringerstädte»!) an uns Nachgeborene, sind sie gewissermassen von selbst entstanden, Produkt guter Gründungsvorschriften und hoher Standortgunst? Wie kommt es zu den unbestrittenen, heute auch im Baurecht geschützten Qualitäten der Altstädte, allen voran jener von Bern?

Wert nicht im Einzelbau

Es ist das Verdienst von Paul Hofer und Hans Strahm, also einer älteren Forschergeneration, den Wert der Berner Altstadt von der Betrachtung des Einzelbaus auf die Würdigung des Ensembles ausgedehnt zu haben.

Im Ensemble finden nicht bloss die singulären Einzelleistungen («der Erlacherhof», «das von Wattenwylhaus») oder die ereignisgeschichtlichen Stätten («das Einsteinhaus») Beachtung, sondern die Bedeutung auch einfacherer Bauten für die Gesamtwirkung wird im Ensemble ernst genommen. Darüber hinaus stellten die beiden fest, dass strukturelle Gesetzmässigkeiten die Altstadt als Ganzes formen, Gesetzmässigkeiten, die als eigener Wert erkannt wurden.

In erster Linie waren es die Qualitäten des Stadtplanes, die ins Auge fielen. Grosszügigkeit und Klarheit der Gesamtanlage, Verhältnis von Haupt- zu Nebengassen und zentral: Das Hofstättensystem von 100 Fuss Breite und 60 Fuss Tiefe, das als Skelett und innerer Massstab der «Überbauung 1191» erkannt und - anscheinend - nachgewiesen wurde. Damit glaubten sie, eine der Hauptqualitäten der Berner Altstadt, das durchlaufende Alignement, die geschlossene Reihe der schmalen Bürgerhäuser, die den öffentlichen Raum formen, der ordnenden Hand der Organisatoren und Werkmeister des Stadtgründers zuweisen zu können.

Geschlossene Gassen

So bemerkenswert diese These war: Nachweisbar ist in Bern das saubere Gassenalignement und damit die so beeindruckende räumliche Geschlossenheit erst im Spätmittelalter. Die intensive Bautätigkeit seit dem 17. Jahrhundert erschwert eine klare Aussage über die «Gassenwerdung» der Berner Altstadt.

Wo sich archäologische Schichten ungestörter erhalten haben, lehren die geduldigen und sorgfältig erarbeiteten archäologischen Befunde, dass in der Frühzeit die geschlossen eingehaltene Gassenflucht keineswegs die Regel war, dass sich vielmehr die ersten Gebäude oft in der Tiefe der Parzellen befanden, abgekehrt vom «öffentlichen Raum», angelehnt an die Stadtmauer, die als stabiler Rücken den Hausbau erleichterte und verbilligte. Gegen die Gasse hin erhoben sich oft gerade nicht die «sauberen Hauptfassaden», sondern Ställe, Kleinbauten, Schöpfe, Werkstätten, einen Hofraum zu den Hauptgebäuden in der Parzellentiefe freihaltend. Derartige Befunde sind im Kanton Bern durch den Archäologischen Dienst von Unterseen über Burgdorf bis Wiedlisbach dokumentiert worden, aber auch in Zürich, in Freiburg und anderswo.

Darf der Analogieschluss gewagt werden, so dürfte die Situation in der Stadt Bern im 13. Jahrhundert ähnlich gewesen sein. In einer der wenigen Grabungen unterhalb des Zeitglockenturms, die ungestörte ältere Schichten freigelegt hat, in jener im Hof des Erlacherhofs, zeigte sich, dass selbst in dieser in bezug auf Bauherrschaft und wirtschaftliche Lage bevorzugten Situation mit den Urbauten das durchgehende Alignement am Gassenrand nicht eingehalten wurde. Erst nachträglich verlängerte man den Bau stadtabwärts bis zur Gasse.

Mit diesen generellen Feststellungen soll der Wert der zähringischen Stadtplanung in Bern und anderswo nicht geschmälert werden - von der Vorstellung, dass damals geschlossene Gassenräume geschaffen wurden, muss man sich aber wohl endgültig lösen.

Urkundliche Nachrichten, die Stadtsatzungen nach dem Stadtbrand 1405, der erhaltene Baubestand und schliesslich die ersten Stadtansichten des 16. Jahrhunderts lehren, dass es das Spätmittelalter ist, das den Kampf um geschlossene Baulinien aufnimmt und erfolgreich führt. Schon eine frühe Quellenstelle von 1311 zeigt, dass die Durchsetzung geschlossener Alignemente nicht einfach verordnet werden konnte, sondern den Einsatz des Werkmeisters, heute würde man sagen: des Stadtarchitekten und der sogenannten Bauherren, heute des Bauinspektors, aber vor allem der politischen Behörde bedurfte, die Gemeinwohl, Strassen- und Stadtbild höher gewichtete als private Interessen.

Denn bei diesen politischen Behörden endeten und enden auch heute noch häufig derartige Auseinandersetzungen.

Der öffentliche Raum

In Bern hat man ganz offensichtlich im 15. Jahrhundert den Wert und die Bedeutung des öffentlichen Raumes erkannt und gefördert. Für den Wiederaufbau nach dem verheerenden Stadtbrand 1405 wird das Alignement vorgeschrieben; zudem beginnt die Zuschüttung der Stadtgräben, die im Laufe der Stadtentwicklung ins Innere gelangt sind; schon 1406 wird der neu gewonnene Freiraum vor dem Zeitglockenturm elementar «der Platz» genannt. Rittlings auf dem Stadtbach in Gassenmitte stehende Bauten werden nach 1468 weggeräumt, «der statt Bern zu eren und zu einer gezierd» (Diebold Schilling).

Um 1500 schafft man vor dem wachsenden Münster durch Abbruch von Privatbauten den Münsterplatz, der der Westfassade und der Portalzone das räumlich notwendige Hohlvolumen vorlegt. Ähnlich entsteht um 1600, ebenfalls durch Abbruch von Privathäusern, der Rathausplatz. Baulücken werden in den Gassenzügen seit dem frühen 17. Jahrhundert ausdrücklich nicht mehr geduldet.

Die Verbesserung des Stadtbildes beschränkt sich freilich nicht auf solche Massnahmen. Vielmehr setzt ebenfalls im Spätmittelalter eine bewusste Förderung von Neubauten mit Subventionen ein, zunächst zur Begünstigung von Ziegeldächern und verputzten Fassaden (statt Schindeln und hölzerner, ab 1405), später zur Förderung von Haussteinbauten. Im frühen 18. Jahrhundert werden Steinfassaden nur noch unterstützt, wenn sie an die Stelle von Holzfassaden treten, um die Mitte dieses Jahrhunderts werden die Ansätze sogar verdoppelt.

Wo im Hauptgassenzug noch Holz- oder Rieghäuser zurückstehen, ohne dass private Bautätigkeit Abhilfe schafft, greifen Rat und Bauamt ein, indem verlotterte Altbauten aufgekauft und an bauwillige, durch Zuschüsse ermunterte Private mit der Auflage zum gassengerechten Neubau abgetreten werden.

Die Öffentlichkeit selbst trägt das Ihre zur Verbesserung des Strassen- und Stadtbildes bei: Zahlreiche öffentliche Bauten sind auch und in erster Linie repräsentativ zu verstehen - angefangen vom Rathaus und Münster über die Dekoration, Erhöhung und Ausgestaltung des Zeitglockenturms im 15. Jahrhundert, den fortifikatorisch sinnlosen, aber städtebaulich eminent wichtigen Neubau des Käfigturms 1641-1643 bis zu den grossartigen (im 20. Jahrhundert weitgehend zerstörten) Platzgestaltungen am Westende der Hotelgasse (durch den Bau der sogenannten Bibliotheksgalerie) und der alten Hauptwache am Theaterplatz, wo stets neben der Nutzung auch städtebauliche Argumente ins Feld geführt werden. Beim Neubau der Markthalle (heute Stadtbibliothek) oben an der Münstergasse werden zwei für den Zweck überflüssige Obergeschosse und ein Mansartdach aufgeführt, bloss um den Strassenraum zu korrigieren und weil der Neubau «der Statt ... zur grossen Zierd gereichen wird»! Für dieses Bauvolumen musste man schliesslich im nachhinein eine Nutzung suchen.

Obwohl verschiedene Gelegenheiten wie die Neugestaltung des Waisenhausplatzes verpasst werden, entsteht mit zielgerichteter öffentlicher und privater Baupolitik jenes uns noch heute beeindruckende barocke Strassen- und Stadtbild, das Goethe 1779 so sehr rühmte («die Stadt ... die schönste, die wir gesehen ...»).

Der politische Wille

Die baulichen Aktivitäten der bernischen Staatsgewalt beschränkten sich nicht auf die Hauptstadt, sondern nahmen in der Landschaft auch dort Einfluss, wo Handeln nottat.

So formen klare Beschlüsse des Berner Rates zum Wiederaufbau nach dem Brand 1470 das einprägsame Stadtbild von Unterseen: Die Häuser sollen ringsum an der Stadtmauer stehen, einen Platz in der Mitte formen und freihalten, auf welchen das Kaufhaus, eigentlich die Markthalle, gewissermassen als Stadtzentrum zu stellen sei. Wer bauen wolle und die Mittel nicht habe, dem solle man Geld leihen; dazu werde der Rat Hilfe leisten mit Kalk, Holz, Stein und Transporten. Es sind diese elementaren Beschlüsse, die 1470 die Stadtgestalt von Unterseen prägen und denen sich auch 1998 einer der grossen Tessiner Architekten - Mario Campi - unterordnet. Ein Ratsbeschluss also mit Langzeitwirkung ...

Ähnlich klare Weisungen ergehen auch, wenn Gassenbrände in Bern (16. Jahrhundert) oder auswärts ganze Stadtteile in Asche legen. Besonders ausführlich und städtebaulich bemerkenswert sind die Interventionen nach dem Unterstadtbrand in Burgdorf 1715, architektonisch durch den «Kantonsbaumeister» und politisch durch den «Regierungsrat» formuliert. In anderen Fällen setzten die Landstädte selbst Korrekturen fest, so Burgdorf 1594 für den Wiederaufbau des Kirchbühls, wobei korrigierende Baulinien massiv in den privaten Vorbestand eingreifen und erst den weiträumigen wirkungsvollen Gassenraum formen.

In Thun entstand der prächtige Rathausplatz im 16. Jahrhundert ebenfalls durch Abbrüche von Privatbauten im Zusammenhang mit dem Rathausneubau. Der Gesamtumbau dieses auch heute noch wichtigsten Kommunalbaus 1685 reagierte seinerseits auf den grossen Platz; doch erst 1793/1794 konnte man durch den Neubau des gegenüber liegenden ehemaligen Spitals (heute sogenanntes Platzschulhaus) eine dem Platz und dem Rathaus adäquate zweite Längsseite gestalten. Gerade dieses Thuner Beispiel zeigt, dass das heutige, uns beeindruckende und erfreuende Bild, Schauplatz zahlreicher öffentlicher Anlässe, eigentliche Identifikationsbühne der Stadt, ein Resultat ist, für das man sich während mehrerer Jahrhunderte angestrengt und bemüht hat, für das öffentliche Mittel eingesetzt wurden und hinter dem ein politischer Wille stand.

In gleichem Sinn ist der Hauptgassenzug Berns - Gerechtigkeits- und Kramgasse - das Produkt jahrhundertelanger städtebaulicher Arbeit, zweifellos angefangen bei einem wie auch immer definierten Gründungsplan der Zeit um 1200. Von den späteren Bemühungen seien wenigstens einige aufgezählt: Der Zwang zum «geschwungenen» Alignement und zum Laubenkontinuum im Spätmittelalter, die grossartige Aufrichtung der Figurenbrunnen im 16. Jahrhundert, das Durchsetzen von Sandsteinfassaden, die Regularisierung der Fassadengestaltung in Barock und Klassizismus, die Vereinheitlichung der Vordächer mit ihren Vogeldielen im 18. Jahrhundert - und die Erhaltung dieses Gassenzugs im 20. Jahrhundert.

Diese städtebaulich-räumliche Gesamtleistung ist um so höher zu bewerten, als anders als in fürstlichen Residenzstädten nicht die Allgewalt des Landesherrn oder anders als nach Gassenbränden nicht die Chance des gleichzeitigen Wiederaufbaus die grosse Form und Geste durchgesetzt und erleichtert hat, sondern eben die jahrhundertelange geduldige Kleinarbeit der Lenkung und Förderung von privaten Bauherren - öffentliche Bauten fehlen bekanntlich im Hauptgassenzug.

Gerechtigkeits- und Kramgasse sind in diesem Sinne steingewordener städtebaulich-politischer Wille, der während Jahrhunderten nicht erlahmt ist. Uns Heutigen ist dieses Erbe nicht nur Verpflichtung zur Sorgfalt und zur Bewahrung - die Frage zeitgenössischer Ergänzung ist ein Kapitel für sich und muss hier unerörtert bleiben.

Vielmehr darf das stadtbaupolitische Handeln während Jahrhunderten und seine bleibenden Resultate Anlass zu einigen aktualisierten Feststellungen geben.

Städtebau als Syntax hat ein unglaubliches, die Jahrhunderte überdauerndes Beharrungsvermögen. Selbst die einzelnen Bauten, gewissermassen die einzelnen Wörter im Satzbau, haben Dauer, überdauern Bauherren und Architekten bei weitem.

Architektur bleibt

Städtebau und Architektur künden vom politischen Willen der Beteiligten, ihrer Gestaltungskraft und ihrem Qualitätsbewusstsein auch noch nach Jahrzehnten, ja Jahrhunderten. Wenn irgend etwas den politischen Alltag überdauert und in der Öffentlichkeit präsent bleibt, dann sind es gute städtebaulich-architektonische Leistungen. Budgetdefizite, soziale Probleme, politische Grabenkämpfe sinken in den Papierarchiven ins Vergessen - die Bauten bleiben und künden vom vorhandenen oder nicht vorhandenen städtebaulichen Willen der Politiker.

Unsere Altstädte sind Zeugnisse für den hochentwickelten und lange wachgehaltenen politischen Willen in Architektur und Städtebau. Was hat unser Jahrhundert, das mehr gebaut hat als alle früheren Jahrhunderte zusammengezählt, dem entgegenzuhalten ausser einigen gelungenen Inseln? Auch heute entstehen gute Strassenbilder, gute Quartiere nicht von selbst.

Der entsprechende politische Wille wäre nach wie vor in hohem Masse notwendig.

www.ebund.ch Der kleine Bund
Jürg Schweizer 05.12.1998



Bern Gerechtigkeitsgasse/Kramgasse auf der Höhe der Kreuzgasse.
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