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Bern - die Hauptstadt mit Charme

Stiftsgebäude

Münsterplatz 3

Stift
Bis zu Beginn des 20. Jh. die Stift. Das 1. Deutschordenshaus, erbaut vor 1256, verschwand beim Bau des Münsters nach 1421. Das 2. Deutschordenshaus entstand 1427-1435. 1485 wird das Ordenshaus in ein weltliches Chorherrenstift umgewandelt. Der Neubau nach Plänen von Albrecht Stürler erfolgt 1745/46 unter Samuel Lutz, dann unter Emanuel Zehender. Der östliche Anbau verdrängt 1747 die Mattentreppe und wird 1895 aufgestockt. Der westliche Anbau, das Provisorhaus wird, unter Niklaus Hebler bis 1755 fertiggestellt.

Historisch-topographisches Lexikon der Stadt Bern von Berchtold Weber (1976)



  • Das Stiftsgebäude
  • Das Stiftsgebäude in der Geschichte Berns
  • Glossar zur Geschichte des Stiftsgebäudes Bern
  • Abbildungen
  • Bern - Bildnis einer Stadt
  • Vom alten Bern
  • Erlacherhof
  • Kirchliches und religiöses Leben, Kultur und Bildung
  • Karte



    Das Stiftsgebaeude

    In den drei Bauten Marktgasse 45, dem Erlacherhof an der Junkerngasse und dem Stiftsgebäude kulminiert 1745-1748 das architektonische Werk Albrecht Stürlers. Unter ihnen ist wohl nur das 1806 zum Sitz der Gesellschaft zu Obergerbern gewordene Wohnhaus an der Marktgasse noch zu seinen Lebzeiten vollendet worden; im Todesjahr 1748 sind die zwei umfangreichsten Schöpfungen des Architekten, Junkerngasse 47 und Münsterplatz 3, noch im Bau. Sowohl von Marktgasse 451 als auch vom Erlacherhof2 und Stiftsgebäude3 sind Baurisse aus der Planungszeit erhalten. Vom drittgenannten Werk seien die insgesamt 17 in vier öffentlichen Sammlungen verwahrten Zeichnungen erstmals in ihrem Gesamtumfang auf Chronologie, Disposition und Bedeutung untersucht. Lediglich drei Blätter sind signiert,4 doch verschaffen Zeichentechnik, Beschriftung und behördliche Akten5 ausreichend Sicherheit über die Authentizität der gesamten Plankollektion. Vorweggenommen sei die Charakterscheidung der Blätter nach Werkrissen (Entwürfen)6 und Präsentationsplänen.7 Beide Zeichnungstypen sind vollgültige Atelierarbeiten des 1745 vierzigjährigen, drei Jahre später viel zu früh verstorbenen Begründers und Vollenders des Ersten Spätbarocks in Bern.8

    Gestellt war die anspruchsvolle Aufgabe, am Ort des Deutschordenshauses von 14279 unter Belassung einbeziehbarer Grundmauern10 ein vierteiliges Gebäude, bestehend aus Chorgericht (Ost), Wohnung des Stiftschaffners (Mitte)11, Amtssitz und Wohnung des Dekans am Münster (West) und Sitz des Provisors (zwischen Stift und Herrengasse) zu errichten. Stürler löst sie durch Überführung des vierteiligen Grundrisses von 142712 in die Dreiteilung des neuen Stifts, ergänzt durch das Chorgerichtsgefängnis als niedriger Ostanbau zur Linken und durch das knapp zurückgesetzte Provisorhaus zur Rechten des Haupttrakts.13 In seiner Verflechtung von Alt und Neu stimmt das Stiftsgebäude mit dem Erlacherhof von 1745-1752 genau überein. Es lassen sich fünf Phasen des Entwurfs unterscheiden. Trotz einigen Lücken belegen sie zureichend den intensiven Entwicklungsprozess in den 13 Monaten zwischen dem generellen Baubeschluss und der Annahme des ausführungsreifen Projekts durch den Rat der Zweihundert. (...)

    Paul Hofer
    Die Hauptfront des Berner Stiftsgebäudes
    In den fünf Phasen iher Projektierung


    1 Vf., Kunstdenkmäler des Kantons Bern (im ff. zit. KDM) II 1959, 398 f.; Vf., Spätbarock in Bern, Studien zur Architektursprache des 18. Jahrhunderts, Basel 1992, 73 ff., Abb. 69, 70.
    2 KDM II 1959, 194 ff.; U. Bellwald, Der Erlacherhof in Bern, Bern 1980; B. Futter, Der Erlacherhof in Bern (Schweiz. Kunstführer), Bern 1992; Spätbarock in Bern 1992, 25 ff. und Abb. 27-33.
    3 KDM III 1947 (Neudruck 1983), 378 ff., Verz. der Pläne und Ansichten (noch ohne Kollektion im Stadtarchiv) 392f; Vf. und W. Biber, «Regesten zur Baugeschichte stadtbernischer Staatsbauten des 16.-18. Jahrhunderts», in: Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde 1947 und SA (im ff. zit. RegBZ) 1, 217 ff., Nr. 84-100; Spätbarock in Bern, 22 ff., Abb. 25, 26.
    4 Stadtarchiv SP 38.2, 6, 9; s. unten, Anm. 21; wertvolle Hinweise zur ganzen Kollektion Stift 38 verdankt der Vf. lic. phil. Christoph Schläppi. Über die zeitliche Einordnung der drei Blätter in der Burgerbibliothek (zwei ausgestellt unter den Kat. Nrn. 72-73) konnten wir uns nicht einigen.
    5 Alle beschrifteten Blätter in deutscher und Kurrentschrift (franz. Lehnwörter). Die Pläne sind für Stürler archivalisch belegt durch die Baurechnung Stift (Staatsarchiv Bern I 43) vom 25. 8.1745 und durch die Deutschseckelmeisterrechnung (DSMR) vom 1.2.1746, RegBZ I, Nrn. 85, 88. Authentizität bedeutet noch nicht Eigenhändigkeit; auch signierte Pläne sind als Atelier- oder Baubüroarbeit zu verstehen. Zum Baubetrieb des 18. Jahrhunderts vgl. Hanswernfried Muth, Elisabeth Sperkel und Hans-Peter Trenschel, Sammlung Eckert, Plansammlung aus den Nachlass Balthasar Neumanns, Würzburg 1987, 12f; Hanswernfried Muth, Aus Balthasar Neumanns Baubüro, Kat. der Ausst. im Mainfränkischen Museum Würzburg 16.5.-19.7.1987.
    6 Nicht zum Weitergeben bestimmte, aber vollständig durchgeführte, nichtaufgezogene Reinzeichnungen, linear, unbeschriftet.
    7 Getuscht, beschriftet, mit Approbationsvermerk versehen; alt aufgezogene Vorzeigerisse sind bezeugt durch Zahlung für das Aufziehen auf Leinwand an den Buchbinder Gaudard (DSMR 10. 12.1745). Von den drei Zeichnungstypen, die Elisabeth Kiewen im Ausst.-Kat. Von Bernini bis Piranesi. Römische Architekturzeichnungen des Barock, Stuttgart 1993, II, unterscheidet: Skizze, Reinzeichnung (hier auch Werkriss), Präsentationszeichnung, sind somit nur die zweite und dritte Typenfamilie vertreten; wie im zeichnerischen Nachlass Stürlers (Burgerbibl. P.W. 159, jetzt «Mappe Stift») fehlen Skizzen, Konstruktionszeichnungen, Gesamtvertikalschnitte.
    8 Vf., Spätbarock in Bern 1992, 12ff., bes. 32 f.
    9 Dazu L. Mojon in KDM IV 1960, 429 fE und Abb. 431, 432 (Hauptfront-Schrägansicht von A. Streit nach Albrecht Kauw, um 1670, vgl. ebenda S. 206, Ansichten Nr. 17).
    10 In allen erhaltenen Gesamtgrundrissen der Keller und des Erdgeschosses sind die Deutschordens-Grundmauern eingetragen; der Kellerplan Stadtarchiv SP 33.4 (unten, Anm. 31) trägt im Ostteil den Vermerk «Alter wohlgewölbter Keller». Beibehalten wurde vor allem das Fundament der Hauptfassade, nicht aber - mit Ausnahme der Phase III - die nord-südlich verlaufenden inneren Teilungen.
    11 Verwalter der 1485 dem neugegründeten weltlichen Chorherrenstift einverleibten, 1528 säkularisierten Klostergüter.
    12 Die Kauw-Ansicht des Deutschordenshauses (Anm.9) stellt die Hauptfront mit drei Eingängen dar; das Innere ist aber klar vierteilig.
    13 Auf die Entwicklung der Grundrissdisposition 1745 ff. und auf die Bestimmung der Innenräume wird im ff. zugunsten der Konzentration auf die Hauptfassade nicht im Detail eingegangen.

    Quelle: Thomas Lörtscher
    «währschafft, nuzlich und schön»
    Bernische Architekturzeichnungen des 18. Jahrhunderts
    Bernisches Historisches Museum




    Das Stiftsgebäude in der Geschichte Berns

    Die Geschichte des Stiftsgebäudes am Münsterplatz 3a, in dem sich heute die Volkswirtschaftsdirektion befindet, ist eng mit der Geschichte der Stadt Bern im allgemeinen und mit der Geschichte des Berner Münsters im besonderen verbunden.

    Politische und theologische Freiheiten der Stadt Bern

    Wird im Moment überarbeitet.

    Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern



    Glossar zur Geschichte des Stiftsgebäudes Bern

    Augustiner
    (Augustiner-Chorherren)
    Die Augustiner bilden einen der grossen kirchlichen Orden (Mönchsorden) des Mittelalters. Sie benennen sich nach dem heiligen Kirchenvater Augustinus (354-430) und verpflichten sich zu einer von ihm inspirierten Lebensweise. Doch Augustinus lag die Absicht fern, einen Orden zu gründen. So können sich die Augustiner im Gegensatz zu den drei anderen grossen Prälatenorden (Benediktiner, Zisterzienser, Prämonstratenser) nicht auf einen Gründer oder Stifter berufen. Ihr Orden kann vielmehr als Abschluss und Ergebnis eines langen historischen Prozesses betrachtet werden.
    Augustiner → Chorherren oder Regularkanoniker des heiligen Augustinus sind Ordensbrüder, die im 11. und 12. Jahrhundert die Augustinerregel annehmen und die drei feierlichen Gelübde Gehorsam, Keuschheit und Armut ablegen. Die Sorge um das Seelenheil der Menschen wird ihnen zur wichtigsten Aufgabe und Pflicht. Durch ihre neue, intensive Seelsorgetätigkeit prägen sie das 12. Jahrhundert als ein «Zeitalter der Chorherren».
    Barfüsser
    (Bettelmönche)
    Barfüsser nennt man alle die Orden, deren Mitglieder entweder nur mit blossen Füssen oder mit Sandalen einhergehen. Im Abendland führte Franz von Assisi (1181-1226) diesen Brauch für die Männerorden (Minoriten, Karmeliter) und die heilige Klara (1194-1253) für die Frauenorden (Klarissen) ein. Bereits die Regel von 1223 gestattet jedoch für Notfälle eine Fussbekleidung.
    Im Mittelalter zählen die → Franziskaner zu den Barfüssern. Wie die → Dominikaner gehören auch sie zu den Bettelorden und werden daher auch Bettelmönche genannt. Diese Orden leben in Armut (vom Bettel) und widmen sich vor allem der städtischen Seelsorge.
    Chordienst Der Chordienst ist der tägliche, gemeinsame Gottesdienst , zu dem die Mitglieder eines → Stifts in Männer- und Frauenklöstern verpflichtet sind. Der Chordienst umfasst in der Regel die gemeinsame Eucharistiefeier und das gemeinsame Chorgebet.
    Chorgericht Mit Chorgericht bezeichnet man im Spätmittelalter in Süddeutschland und in der Schweiz das geistliche Gericht besonders für Ehesachen .
    Chorherren
    (Kanoniker, Stiftsherren)
    Als Chorherren, Kanoniker oder Stiftsherren werden → weltliche Kleriker bezeichnet, die Mitglieder eines an Dom-, Stifts- oder anderen Kirchen bestehendenKapitels sind. Sie feiern gemeinsam den Gottesdienst. Im Unterschied zu Ordensbrüdern, Mönchen oder regulierten Kanonikern, die ihr Leben einer Regel unterstellen, besitzen sie Eigentum, wohnen in eigenen Häusern und leben von Pfründen.
    Der Begriff Chorherr lässt sich einerseits vom gemeinsamen Gebetsdienst der Geistlichen in demChor genannten Teil des Kirchengebäudes herleiten, in dem sich der Hochaltar und die Plätze(Chorgestühl) des Klerus befinden, und andererseits vom ebenfalls alsChor bezeichneten Raum, in dem sich die Chorherren als stimmberechtigte Mitglieder zu einer Versammlung einfinden.
    Die Gemeinschaft der Chorherren oder Kanoniker entwickelt sich aus dem Bestreben, auch für den → weltlichen Klerus einevita communis (= gemeinsames Leben) nach dem Vorbild der Mönche anzustreben.
    Dekan Der Dekan ist der Leiter eines → Domkapitels.
    Deutscher Orden
    (Deutschherren)
    Der Deutsche Orden ist nach dem Orden der Johanniter und demjenigen der Templer der zeitlich letzte der drei grossen geistlichen Ritterorden .
    Wie über hundert Jahre früher die Johanniter geht der Deutsche Orden aus einer Hospitalbruderschaft hervor. Auf dem 3. Kreuzzug richten Bürger aus Lübeck und Bremen währen der Belagerung der Festung von Akkon (1189/90) ein Feldlazarett ein. Zur Betreuung der Kranken und Verwundeten entsteht eine Hospitalbruderschaft, die Papst Clemens III. 1191 in seinen Schutz nimmt.
    Schon am 5. März 1198 wird die Hospitalgemeinschaft in einen Ritterorden umgewandelt und 1199 von Papst Innocenz III. bestätigt. Der rasche Aufschwung des Deutschen Ordens erklärt sich einerseits mit der Förderung der jungen Gemeinschaft durch das Herrscherhaus der → Staufer, andererseits mit dem Rückgriff auf die Regeln der bestehenden älteren Ritterorden. Der Deutsche Orden erhält die Templer-Regel, vor allem im Hinblick auf den Kampf gegen die Heiden, und die Johanniter-Regel für den Hospitaldienst.
    Der → Staufer-Kaiser Friedrich II. (1215-1250) fördert den Deutschen Orden nachhaltig. Er machte ihn zur Stütze seiner Politik in Palästina und anderswo. 1226 stellt er den Hochmeister des Ordens in seinem Herrschaftsgebiet an der Weichsel mit den Reichsfürsten gleich.
    Diözese Die Diözese ist ein bestimmter Teil der Kirchenangehörigen, der einem Bischof mit seinen Priestern zur Seelsorge anvertraut ist. Die Diözese wird in der Regel durch territoriale Abgrenzung gebildet und ist so die Grundlage der kirchlichen Gliederung. Diese territoriale Verwaltungseinheit ist in → Pfarreien aufgeteilt, von denen eine bestimmte Anzahl jeweils zu einem Dekanat zusammengefasst ist. Für die Errichtung neuer Diözesen ist der Papst zuständig.
    Dominikaner
    (Minoriten, Minderbrüder, Bettelmönche oder → Barfüsser)
    Mit Dominikaner bezeichnet man die Anhänger des vom heiligen Dominikus von Caleruega 1215 gegründeten Bettelordens . Dieser Predigerorden beruht auf dem Gelübde der Armut und auf dem Studium der Heiligen Schrift . Seine Anhänger sind der Seelsorge, der Mystik und der Bekehrung von Ketzern verpflichtet. Sie verwalten als Domini canes (= Spürhunde des Herrn) die Inquisition. Die Ordensregel beruht auf der → Augustinerregel, ergänzt mit Elementen der → Franziskanerregel und besonderen Vorschriften, die 1228 zusammengestellt werden.
    Domstift → Stift
    Franziskaner
    (Minoriten, Minderbrüder, Bettelmönche oder → Barfüsser)
    Die Minderbrüder sind ein vom heiligen Franziskus (1182-1226) gegründeter Bettelorden . Seine Regel von 1220 wird von Papst Honorius III. 1223 bestätigt. Danach sind den Franziskanern jede Form von Besitz und die Annahme von Geld untersagt. Sie sollen sich von ihrer Arbeit ernähren, notfalls vom Bettel. Ideale sind die Selbstheiligung und das Seelenheil anderer, wozu sie als Wanderprediger besonders in den Städten wirken.
    Helvetische Republik (1798-1803) Nach der Eroberung der Schweizer Eidgenossenschaft durch die Franzosen 1798 gründen die Schweizer Patrioten auf französischen Druck eine Tochterrepublik, die Helvetische Republik. In dieser Republik wird die damalige Schweiz ohne Genf, Wallis und Mühlhausen zusammengehalten.
    Genf und Mühlhausen wurden anlässlich der Eroberung von Frankreich annektiert, während das Wallis 1802 als Tochterrepublik von der Eidgenossenschaft abgetrennt und unter französische Herrschaft gestellt wird.
    Mit der Helvetischen Republik tritt ein demokratischer Einheitsstaat an die Stelle der alten, oligarchischen Föderation mit einzelnen Herrschaften über Untertanenlanden (z. B. Basel, Bern). Dieser helvetische Einheitsstaat schliesst mit Frankreich ein Bündnis. Im Zuge der damit verbundenen Zentralisation werden die Kantone zu Verwaltungseinheiten degradiert.
    Diese Neuorganisation provoziert Konflikte zwischen den revolutionären Unitariern und den konservativen Föderalisten. Der Aufstand der Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden sowie des Berner Patriziats weitet sich zum «Stecklikrieg» aus. In der Folge wird 1803 die Helvetische Republik durch die → Mediationsakte aufgelöst.
    Hohenstaufen
    (Staufer)
    Die Staufer bilden die schwäbische Königsdynastie im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen. Nach Konrad III. (1137-52) gelangt Deutschland unter seinem Neffen Friedrich I. Barbarossa (1152-90) trotz langwieriger Kämpfe in Oberitalien und trotz der welfischen Gegnerschaft auf einen Gipfel politischer Macht. Da Heinrich VI. (1190-97) Sizilien dem Reich anschliesst, verlagert sich das Interesse der Staufer auf Süditalien. Friedrich II. (1212-50) hält sich kaum mehr in Deutschland auf, so dass die Macht der Landesfürsten bis zur Zersplitterung im Interregnum anwächst.
    Die Familie der Hohenstaufen stellt mit Friedrich I. Barbarossa, Heinrich VI. und Friedrich II. dreimal den Deutschen Kaiser.
    Kaiser Friedrich II. → Hohenstaufen
    Kapitel Mit dem Begriff Kapitel bezeichnet das Mittelalter zum einen eine geistliche Körperschaft , die nach bestimmten Statuten und Rechten lebt. Diese Körperschaft bildet sich aus der an einer Kathedralkirche tätigen Gemeinschaft von Geistlichen (Domherren, → Kanoniker), die dem Bischof bei der Feier der Liturgie zur Seite stehen und verschiedene, auch seelsorgerische Aufgaben verrichten. Dafür beziehen sie Unterhalt aus dem vom Bischof verwalteten Kirchengut.
    Zum anderen bezeichnet der Begriff Kapitel die Versammlung der stimmberechtigten Mitglieder eines Klosters , einer Ordensprovinz oder aller Klöster. Dem Kapitel obliegen wichtige Angelegenheiten wie die Wahl des Abts, die Aufnahme von Novizen sowie die Regelung von Vermögenssachen.
    Drittens bezeichnet der Begriff Kapitel die Vereinigungweltlicher Kleriker eines Bistums, die dem → Dekan unterstellt ist. Seit dem 13. Jahrhundert trägt dieses Kapitel den Charakter einer juristischen Körperschaft, welche vom Bischof bestätigte Statuten annimmt und Wahl- oder Vorschlagsrecht für Dekan und Kämmerer besitzt.
    Die Bezeichnung Kapitel erinnert daran, dass die dem gemeinsamen Leben der Kleriker zugrundegelegte Regel stets in Abschnitten oder Kapiteln vorgelesen wurde.
    Kathedrale Die Kathedrale ist die Kirche, die zum Sitz des Bischofs (= cathedra) gehört. Sie ist die Hauptkirche eines katholischen Bistums.
    Davon zu unterscheiden sind die Bezeichnungen Dom und Münster. Mit Dom- oder Stiftskirche werden Kirchen bezeichnet, welche von einem → Stiftskollegium betreut werden (dom, tum = gesetzlich geregelte Gemeinschaft). Der Begriff Münster wird ursprünglich für Klosterkirchen (monasterium = Kloster), später auch für Dom- oder Stiftskirchen verwendet.
    Kirchensatz Der Kirchensatz bezeichnet den Steueranteil, den die Kirche von den Bewirtschaftern ihrer Besitzungen eintreibt.
    Kirchspiel Kirchspiel ist eine ältere, aus dem Mittelalter stammende Bezeichnung für Kirchgemeinde.
    Kommende Die Kommende ist der Verwaltungsbezirk oder das Ordenshaus der Johanniter bzw. des → Deutschen Ordens.
    Konvent Mit Konvent bezeichnet man einerseits die Versammlung der stimmberechtigten Mitglieder eines Klosters sowie andererseits die Gesamtheit sämtlicher Mitglieder eines Klosters (= Klostergemeinschaft).
    Landamman Der Landamman ist der Vorsitzende der Tagsatzung währen der → Mediation. Die sechs Stände Bern, Zürich, Freiburg, Solothurn Luzern und Basel übernehmen den Vorsitz im Wechsel.
    Leutkirche Die Leutkirche ist die Pfarr- oder Gemeindekirche, an der ein → Weltgeistlicher tätig ist. Weltgeistliche (auch Leutpriester genannt) sind katholische Gemeindepfarrer, die keinem kirchlichen Orden angehören. Im Gegensatz zur → Pfarrkirche werden in der Leutkirche keine Sakramente (Taufe, Firmung, Beichte, Eucharistie, Ehe, Priesterweihe, Sterbesakrament) gespendet.
    Leutpriester / Leutpriesterei Der Leutpriester ist ein Weltgeistlicher, der keinem kirchlichen Orden angehört. Er übt an einer → Pfarrkirche für den wegen fehlender Weihe, wegen Pfründhäufung oder aus anderen Gründen nicht amtierenden Amtsinhaber die Seelsorge für das Volk aus.
    Die Leutpriesterei ist eine Priesterstelle, an der ein Leutpriester tätig ist.
    Mediationsakte (1803-1815) Nach dem Scheitern der → Helvetischen Republik (1798-1803) erhält die modifiziert wiederhergestellte Schweizer Eidgenossenschaft 1803 durch französische Vermittlung (=médiation) eine Verfassung mit schwacher Zentralgewalt und weitgehender Souveränität der 19 Kantone. Diese Verfassung wird Mediationsakte genannt. Die Zeit, in welcher die Akte Gültigkeit besitzt, wird Mediationszeit genannt.
    In der Mediationsakte werden Rechtsgleichheit sowie Niederlassungs- und Gewerbefreiheit garantiert. In der folgenden Mediationszeit wird ein Bündnis mit Frankreich geschlossen, die Republik Wallis bleibt weiterhin von Frankreich annektiert, und das Tessin wird 1803 okkupiert.
    1812 nehmen Schweizer Hilfstruppen am Russlandfeldzug Napoleons teil. Nach dem Zusammenbruch des napoleonischen Systems wird die alte Schweizer Eidgenossenschaft als Konföderation souveräner Kantone 1815 wiederhergestellt.
    Pfarrei / Pfarrkirche Die Pfarrei ist eine meist territorial umschriebene Gemeinschaft von Gläubigen, die auf Dauer errichtet ist. Sie hat einen eigenen Pfarrer als Seelsorger und eine eigene Kirche, die Pfarrkirche. Im Gegensatz zur → Leutkirche werden in einer Pfarrkirche auch die Sakramente (Taufe, Firmung, Beichte, Eucharistie, Ehe, Priesterweihe, Sterbesakrament) gespendet.
    Propst / Propstei Der Probst ist der Leiter des → Chorherrnstifts, dem die Verwaltung des Kapitelvermögens obliegt. Die Propstei ist ein Verwaltungsbezirk der Kirche.
    Provisor Der Provisor ist der administrative Pfarrverwalter. Auch ein Pfarrvikar trägt diesen Titel.
    Regeneration Der Begriff Regeneration bezeichnet die Zeit nach 1830, in welcher sich unter dem Einfluss der Julirevolution in Frankreich der Aufstieg des Liberalismus in weiten Teilen der Schweiz, vor allem in Basel, Bern und Genf beschleunigt.
    In diesen Jahren erhält Bern eine demokratische Verfassung (1831) und richtet sich eine Universität (1834) ein. Diese wird zur Hochburg für demokratische Wissenschaftler, unter anderem für Emigranten aus Deutschland.
    Sieben liberale Kantone garantieren sich gegenseitig die neuen Verfassungen der Regeneration. Dagegen formiert sich 1854 der Sonderbund.
    reichsfrei / Reichsunmittelbarkeit Reichsfrei oder in Reichsunmittelbarkeit sind im Mittelalter Reichsfürsten, Reichsstädte, später auch Reichsdörfer und Reichsritter sowie Reichsbeamte, die der Krone (d. h. dem deutschen Kaiser und König) unmittelbar unterstellt sind. Zwischen solchen reichsfreien Personen oder Gebieten und der kaiserlichen Verwaltung stehen keine Landesherren.
    Reichsunmittelbarkeit ist die rechtliche Basis für den Aufstieg der deutschen Reichsstädte und die spätere Unabhängigkeit der Schweizer Urkantone.
    Rektorat Burgund Der Begriff Rektorat Burgund bezeichnet die Herrschafts- und Reichsrechte, welche die Familie der Zähringer über die Grafschaft Burgund, die spätere Freigrafschaft Burgund, besitzt.
    Restauration Mit Restauration wird in der Geschichtsschreibung allgemein die Wiederherstellung eines älteren Zustandes, zum Beispiel eines untergegangenen Reichs (Restauratio imperii durch Kaiser Karl den Grossen, 800), einer Dynastie (Han-Dynastie in China) oder einer Staatsform (Monarchie in Florenz nach dem Sturz der Republik, 1512) bezeichnet.
    Von besonderer, stilprägender Bedeutung und von besonderem Einfluss auf den Staat Bern ist die Restauration in Frankreich nach dem Sturz des Kaisers Napoleon. Sie führt in Bern zu einer vorübergehenden Rückkehr der Vertreter desancien régime in die Regierung der Stadt Bern.
    Schultheiss Schultheiss wird der Gemeindevorsteher genannt. In der Stadt Bern ist der Schultheiss das höchste Regierungsmitglied in der Exekutive.
    Seckelmeister Der Seckelmeister ist der Finanzminister der Stadt.
    Sprengel Der Sprengel ist das Amtsgebiet eines Bischofs oder Pfarrers.
    St. Vinzenz Schon im 4. Jahrhundert wird der 278 unter Diokletian gemarterte heilige Vincentius von Valencia verehrt.
    In Huesca (Aragonien) geboren, in Saragossa erzogen, wird Vinzenz Diakon des Bischofs Valerius von Valencia. Von der Christenverfolgung des Richters Dacian erfasst, wirft man ihn nackt in einen dunkeln Turm. Mit zerdehnten Gliedern, von Haken zerrissen, auf einen glühenden Rost gelegt, stirbt er, doch trösten ihn Engel und machen ihm Marterbett und Rost zu einem zarten Blumenlager. Die Leiche, auf freiem Felde den Tieren zum Frass ausgesetzt, wird von Engeln bewacht, von zwei Raben verteidigt, dann aber mit einem Mühlstein ins Meer geworfen. Wieder ans Ufer getrieben, wird er von einer frommen Witwe gefunden und bestattet.
    Die Gebeine des heiligen Vincentius werden 1160 von Valencia nach Lissabon übertragen.
    Stift / Stiftskirche / Stiftsherr Das Stift ist ein präbendiertes (= mit Pfründen versehenes) Kollegium von kanonisch (= nach den kirchlichen Rechtsbestimmungen) lebenden,weltlichen Klerikern , den sogenannten Stiftsherren oder → Kanonikern, denen die Verrichtung des → Chordienstes an einer bestimmten Kirche übertragen ist. Die einzelnen Kanonikerpfründen sind mit Stiftungen ausgestattet, daher der Name Stift.
    Die von → Kanonikern betreute Kirche heisst Stiftskirche oder Domkirche (dom, tum= gesetzlich geregelte Gemeinschaft). Sie ist als solche mit ihrem Klerus unter anderen Kirchen bevorrechtet. Das Stift als Institution wird mit einer aus der klösterlichen Terminologie entnommenen Bezeichnung auchmonasterium genannt. Davon heisst die Stiftskirche ebenfalls Münsterkirche.
    Der einzelne → Kanoniker oder Stiftsherr ist nicht primär Glied des Kollegiums wie im Kloster, sondern Präbendar (= Inhaber einer Präbende oder Pfründe) an der Stiftskirche. Innerhalb des Stifts ist das Stiftkapitel die Korporation seiner vollberechtigten Mitglieder, der sogenannten Kapitularkanoniker oder Kapitulare , im Unterschied zu den einfachen Kanonikern. Kanoniker wird man durch Aufnahme, Kapitular dagegen erst mit der Emanzipierung. Da die Kapitulare das eigentliche Stift darstellen, wird dieses auch als Kollegiats- bzw. Stifts- oder Domkapitel bezeichnet, wie andererseits → Kapitel auch die verfassungsmässige Versammlung der Kapitulare bedeutet.
    An der Spitze eines Stifts steht bei den älteren Stiften für die Vertretung nach aussen der Probst , für die inneren Angelegenheiten der Dechant (Stiftsdekan) oder Prior .
    Das ursprünglich einheitliche Stiftungsvermögen wird seit dem 9./10. Jahrhundert meist in getrennte Präbenden (= Pfründen) aufgeteilt. Der Präbendengenuss der einzelnen Stiftsherren, wozu auch eigener Haushalt im Kanonikalhof gehört, unterscheidet die Stifte von den Klöstern, deren Mönche kein eigenes Einkommen haben dürfen. Um die Gefahr der Verweltlichung zu vermeiden, werden seit dem 11./12. Jahrhundert zahlreiche Stifte in klösterlicher Weise mit gemeinsamem Leben der Mitglieder gegründet, so die Chorherren-Orden der → Augustiner-Chorherren und Prämonstratenser.
    Stiftschaffner Der Stiftschaffner ist der Verwalter der Stiftsgüter und der Aufseher über das Stift.
    weltlicher Kleriker / Weltgeistlicher Personen, die dem weltlichen Klerus angehören, auch Weltgeistliche genannt, sind Geistliche, die keinem kirchlichen Orden angehören.
    Zähringer Link

    Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern


    Bern Stiftsgebäude auf dem Münsterplatz. Photo: Peter Leuenberger

    Bern Stiftsgebäude und Münster. Photo: wpher56
    g26.ch PLATTFORM FÜR KUNST KULTUR UND GESELLSCHAFT
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