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Bern - die Hauptstadt mit Charme

Zur Stadtverschönerung in Bern - Idee und Wirklichkeit

Bern
Herzog Berchtold V. von Zähringen, Rektor von Burgund, gründete um 1190 (traditionell wird 1191 angenommen) Bern und sicherte den östlich davon gelegenen Aareübergang mit der Burg Nydegg. Bern gehörte territorial zum Reichshof Bümpliz und kirchlich zur Augustinerpropstei Köniz. Von 1276 an trennte der Graben östlich des Heiliggeistspitals die Kirchgemeinden Bern und Köniz. Die Gründungsstadt reichte vom untern Ende der Gerechtigkeitsgasse bis zum Zytglogge (Zähringerstadt). 1256 erfolgte eine erste Erweiterung bis zum Käfigturm unter der Herrschaft Peters von Savoyen (Savoyerstadt, innere Neuenstadt). Die bis zur Schleifung der Schanzen im 19. Jh. letzte Stadterweiterung bezog 1344/46 auch das Heiliggeistspital ein (äussere Neuenstadt). Stadtbefestigung. Der Name Bern scheint keltischen Ursprungs zu sein. Er ist 1208 erstmals belegt.
Lit.: KDM. 1

Historisch-topographisches Lexikon der Stadt Bern von Berchtold Weber (1976)



  • Zur Stadtverschönerung in Bern - Idee und Wirklichkeit
  • Die Bernische Gesellschaft des 18. Jahrhunderts und ihre Bauten
  • Abbildungen
  • Bern: UNESCO Weltkulturerge
  • Bern: Wakker-Preis
  • Die schöne (Alt-)Stadt entsteht nicht von selber
  • Bern: Neues Bauen
  • Rathäuser und Regierungspaläste



    Zur Stadtverschönerung in Bern - Idee und Wirklichkeit

    «Es ist diese Stadt eine von den schönsten und säubersten Städten nicht nur des Schweitzerlands, sondern weit und breit, mit schönen hohen Häusern von gantzen Steinen erbauet, ausser zu oberst und zu unterst in der Stadt und in einigen wenigen Neben Gassen, da noch ziemlich schlechte Häuser stehen; Der Boden der gantzen Stadt ist mit Kieselsteinen durch und durch besetzt, welches Werk Anno 1399 angefangen worden.»1 (Gruner, Deliciae Urbis Bernae, 1732)

    «Allein, wie sehr jetzt Bern überall an Schönheit zunimmt, das wissen Sie vermutlich nicht. Fast in allen Gassen wird unaufhörlich gebauet, und in ein Paar derselben, an deren Verschönerung der Stadt am meisten gelegen ist, werden die Häuser, wo nicht neu aufgeführt, doch mit neuen Vorderwänden oder Facaden versehen; und von diesen, nebst einer steinernen Treppe, so in den Häusern anzulegen ist, trägt die Stadt die Kosten. So viele Reihen neuer Häuser fallen nun allerdings einem Fremden sehr in die Augen, da sie gleichsam so viele redende Zeugen von dem Flor und dem Reichtum der Republik sind. Sie gefallen aber zugleich durch den Geschmack ihrer Bauart, da wenige mit überflüssigen Zierathen beladen sind, viele aber mit einer edlen Einfalt prangen, alle schön sind.»2 (Andreae, Briefe aus der Schweiz, 1763)

    Fast enthusiastisch klingen diese zwei Beschreibungen der Stadt Bern aus den Jahren 1732 und 1763. Sie vermitteln gleichzeitig das Interesse an einem der zentralen Themen der Architekturdiskussion des 18. Jahrhunderts, dem «embellissement», der Stadtverschönerung. 1753 publizierte Marc-Antoine Laugier seinen «Essai sur l'architecture», in dem er das Kapitel «De l'Embellissement des Villes» mit den lapidaren Worten einleitete: «Le goût des embellissemens est devenu général, il est à souhaiter pour les progrès des arts, que ce goût persévere & se perfectionne.»3 Laugier bezog sich mit diesen Worten insbesondere auf die Bemühungen um Stadtverschönerung in Paris, wie sie später von Pierre Patte in den «Monumens érigés en France à la Gloire de Louis XV», dem klassischen Werk zum Thema, dargestellt und beschrieben wurden.4 Er verband seinen Beifall für die neugeschaffenen Platzanlagen rund um die zu Ehren des Königs errichteten Monumente mit einer grundsätzlichen Kritik am Zustand der Städte: «Nos villes sont toujours ce qu'elles étoient, un amas de maisons entassées pêle-mêle sans systeme, sans oeconomie, sans dessein.» s

    «Le goût des embellissemens», so die Schlussfolgerung Laugiers, dürfe sich nicht nur auf die Verschönerung einzelner Bauten oder Stadtteile beschränken, sondern müsse auf die gesamte Stadt ausgedehnt werden. Gleiches verlangte Patte, der die Kritik Laugiers fast wörtlich zitiert.

    Grundsätzlich aber anerkannte er die im Sinn des «embellissement» erfolgten Massnahmen, da die zahlreichen neuen Plätze, Monumente, Kirchen, Brunnen, Theater, Akademien oder Rathäuser in erster Linie der Öffentlichkeit dienten. Die Forderung nach einer umfassenden Verschönerung der gesamten Stadt ist verständlich, verband sich doch für den «aufgeklärten» Zeitgenossen der jeweilige Zustand einer Stadt mit dem allgemeinen öffentlichen Wohlbefinden und auch dem Reichtum der Bürger. Ganz in diesem Sinne hatte Patte seine Beschreibung der erfolgten «embellissements» mit einer Darstellung des «progrès des Arts & Sciences» während der Regierungsszeit Ludwigs XV eingeleitet und die Fortschritte in diesen Bereichen an die gute Regierungsführung gebunden.

    Schon 1749 hatte Voltaire in seiner kleinen Schrift «Des Embellissemens de Paris» ähnliche Forderungen aufgestellt. Seiner Kritik am Zustand von Paris - und auch an den neuen Monumenten zu Ehren der Könige - liess er jedoch grundsätzliche politische Fragen, etwa nach den Verantwortlichen einer umfassenden Verbesserung oder nach Art und Weise der Finanzierung, folgen. Erwog Voltaire etwa eine nur zum Zweck des «embellissement» zu erhebende Steuer, so plädierte schon früher im römischen Kirchenstaat Lione Pascoli in seinem 1733 publizierten «Testamento Politico» für päpstlichen Druck auf die Hausbesitzer entlang der grossen Strassen, die so zu baulichen Verbesserungen ihrer Paläste gezwungen werden sollten..»6

    Ganz abgesehen von derartigen Vorschlägen blieb das grundsätzliche Interesse des Souveräns und der Bürger Grundvoraussetzung für stadtverschönernde Massnahmen. Finanzierungshilfen mochten einen Anreiz geben. Durch strikte Durchsetzung der vielerorts bestehenden Bauordnungen konnten kleinere Verbesserungen erzwungen und abusives Bauen verhindert werden. Trotz der allgemeinen Kritik war man sich im 18. Jahrhundert durchaus des Ausmasses des bereits erfolgten «embellissement» ebenso bewusst wie der grundsätzlichen Schwierigkeit durchgreifender Massnahmen in der gewachsenen Stadt. Weitgehende Einigkeit herrschte auch bei der Bestimmung jener Elemente, die zur Schönheit der Stadt beitragen konnten: «La beauté & la magnificence d'une Ville dépend principalement de trois choses, de ses entrées, de ses rues, de ses bâtimens.»7 Für Laugier wie für seine Zeitgenossen bedeutete diese einfache Definition: mit Triumphbögen oder anderen Monumenten geschmückte Stadteingänge, breite und gepflasterte, von modernen und in der Höhe einheitlichen Gebäuden gerahmte Hauptstrassen, repräsentative und dominierende öffentliche Bauten und Platzanlagen.

    In Bern war, glaubt man den eingangs zitierten Beschreibungen, um die Jahrhundertmitte das «Goldene Zeitalter» bereits eingetreten.8 Tatsächlich hatte sich das Stadtbild seit Beginn des 18. Jahrhunderts entscheidend verändert. Aber Bern hatte gegenüber den vielfach kritisierten Städten wie Paris oder Rom einen Vorteil aufzuweisen. Der Grundriss der zähringischen Stadtgründung garantierte bereits Ordnung und weitgehende Regelmässigkeit. Zudem bestand schon seit 1310 eine Bauordnung, die erstmals nach den Stadtbränden 1405, dann bis zum Ende des 18. Jahrhunderts immer wieder verbessert und den Anforderungen entsprechend erweitert wurde..9

    Als Kontrollorgan setzte der Rat 1310 eine Art Bauamt ein, das für die Organisation der städtischen Bauten verantwortlich war, dem aber auch die Beaufsichtigung der privaten Bautätigkeit oblag. Diese wurde zudem durch eine Anzahl weiterer Gesetze reglementiert. Seit Bestehen der Bauordnung gewährleistete eine «Alignement»-Gesetzgebung die Einhaltung öffentlich festgelegter Baulinien. 10 Enteignung drohte Hausbesitzern, die ihre Häuser verwahrlosen oder nach Abbruch nicht innerhalb vorgegebener Zeit wieder aufbauen liessen. Die von Andreae in seinen «Briefen aus der Schweiz» gepriesene Beisteuer an den Bau steinerner Häuser oder Fassaden hat ihren Ursprung in der Bauordnung von 1615, gemäss der «abgehende» hölzerne Häuser nur in Stein wiederaufgebaut werden durften. Schon 1615 wurde als Begründung angeführt, dass die Holzbauten «der statt nit allein unanstendig, sonders ouch fhürsnoth halben gefharlich» sei. Und wo «us armut oder sonst anderen ursachen» es dem Besitzer nicht möglich sei, für den Steinbau aufzukommen, werde man «zu solchen anstendigen büwen etwas sthürs thun». 1729 wurde die Beisteuer an die «steinerne face» vom Rat bestätigt, 1754 dann durch verschiedene Zusätze erweitert.

    Der jeweils pro Schuh zu zahlende Betrag der Beisteuer wurde genauer bestimmt. Dabei wurde der Bauherr deutlich begünstigt, der eine dreigeschossige Fassade errichtete und der Intention des Rates, die Stadt möge «mit anständigen gebäuden je mehr und mehr ausgezieret» werden, am weitesten entgegenkam. Der besseren Kontrolle der privaten Bautätigkeit und der Abwendung möglicher Missbräuche diente ein weiterer Paragraph. Demzufolge hatte sich der private Bauherr zuerst beim Rat um die Beisteuer zu bewerben. Dem Bauamt oblag dann die Prüfung des eingereichten Plans. Und erst nach erfolgter Ausmessung der neuen Fassade durch zwei Werkmeister des Bauamtes wurde der Beitrag gewährt.11

    Der im frühen 18. Jahrhundert einsetzenden privaten Bautätigkeit eines auf öffentliche Repräsentation bedachten Bürgertums war durch solche Finanzierungshilfe sicherlich ein deutlicher Anreiz gegeben. Damit und mit Hilfe der verschiedenen Baugesetze konnte der Rat die Entwicklung der privaten Bautätigkeit lenken und den grundsätzlichen Respekt vor den bestehenden Stadtstrukturen ebenso wie Verbesserungen gewährleisten. Während von privater Seite auf diese Weise mit der Errichtung moderner Bürgerhäuser oder auch nur Fassaden nach französischen Mustern die Strassenzüge verschönert wurden, blieb es dem für das öffentliche Bauen verantwortlichen Rat überlassen, mit den grösseren Neubauten im Sinne des «embellissement» in die Strukturen einzugreifen.12

    In dem von Carl Ahasver von Sinner 1790 verfertigten «Grundriss von Bern» (Kat. Nr. 2) sind die im Verlauf des 18. Jahrhunderts zum Zweck der Stadtverschönerung erfolgten Eingriffe öffentlichen Bauens deutlich ausgewiesen.13 Einer im 18. Jahrhundert üblichen Darstellungsform folgend sind die wichtigsten Staatsbauten nicht nur im Grundriss durch dunklere Farbgebung hervorgehoben, sondern zugleich am oberen Rand in kleinen Einzeldarstellungen im Aufriss wiedergegeben. Legenden am unteren Rand erläutern die im Plan angegebenen Zahlen und Buchstaben. Als Visitenkarte der Berner Regierung präsentiert dieser Plan dem Betrachter auf einen Blick die Anstrengungen, die diese zum Wohl der Bevölkerung und zur Vergrösserung der Pracht und Schönheit der Stadt unternommen hat.

    Auf dem Plan sind jedoch all jene kleinen, zur Verschönerung der Stadt ebenfalls beitragenden Massnahmen nicht ausdrücklich verzeichnet. Dazu gehören die zahlreichen neuen Brunnen in den Gassen, die durch Eckpavillons, Balustraden, Gitter und die Pflanzung neuer Bäume verschönerte Münsterterrasse, die Ausblick auf Stadt und Alpen bietende aufwendig bepflanzte neue Engeallee, die Modernisierung des Zeitglokkenturmes oder die Einführung nächtlicher Gassenbeleuchtung im Jahr 1761. Umso deutlicher lässt sich am Plan die übergeordnete städtebauliche Absicht erkennen: die grossen Neubauten des 18. Jahrhunderts, grosses Kornhaus, Inselspital, Heiliggeistkirche, Burgerspital, Knabenwaisenhaus und Burgerspitalkornhaus, befinden sich fast ausschliesslich an den Rändern der Stadt oder in jenen Bereichen, die sich nach der Entfernung der zweiten und dritten westlichen Stadtbefestigungen als weitgehend unbebaute Zonen zwischen den dichtbebauten Strassenzügen anboten.

    Mit der Plazierung der Neubauten in diesen Gebieten wurde die Stadt einerseits an den offenen Stellen zu Ende gebaut, andererseits wurden die Eingangssituationen verschönert, Plätze und Blickpunkte geschaffen. Was in von Sinners Plan als städtebaulich konsequente Politik erscheint, war jedoch in Wirklichkeit das Resultat vielfach nur unter grössten Schwierigkeiten erzielter und voneinander weitgehend unabhängiger Lösungen. So konnte erst 1732 durch Beiziehung des französischen Architekten Joseph Abeille dem jahrzehntelangen Ringen um den geeigneten Standort für das neue Burgerspital ein Ende bereitet werden. 14

    Mit sicherem Gespür für die städtebauliche Situation wählte Abeille das Grundstück zwischen Murtentor und Christoffelturm und verhalf Bern mit seinem Neubau und der vorgelagerten Pferdeschwemme zu einer repräsentativen Eingangssituation, die durch die 1729 fertiggestellte Heiliggeistkirche ohnehin schon ausgezeichnet und deutlich bevorzugt war. 15

    1718 und 1738 wurde das nördliche Areal des ehemaligen Tiergrabens mit dem grossen Kornhaus und der Reitschule bebaut. Aufwendige Bepflanzung diente hier weiterer Verschönerung. In den sechziger Jahren folgen mit dem Hôtel de Musique und der Hauptwache Niklaus Sprünglis die komplementierende Ausgestaltung des Platzes und der notwendige Abschluss und Blickpunkt auf der Südseite.16 In den achtziger Jahren wurde dann schliesslich mit Burgerspitalkornhaus und Knabenwaisenhaus der heutige Waisenhausplatz auf West- und Nordseite geschlossen.17 Zu dem nach Fertigstellung dieser Gebäude geplanten Neubau des Zeughauses, durch den allein eine städtebaulich befriedigende Gestaltung des Areals möglich gewesen wäre, kam es jedoch nicht.18

    1788 übergab von Sinner dem Kriegsrat seine Planserie zum Zeughausneubau als Geschenk (Kat. Nrn. 61-62). Sein Projekt ist ein Beispiel dafür, wie im Sinne des «embellissement» ein Neubau im Kontext der bestehenden und zu verschönernden Stadt hätte entstehen können.19 Der Situationsplan zeigt einen dreiflügligen Bau mit grossem inneren Platz und Nebenbauten auf der Nordseite sowie das sich westlich anschliessende rechteckige Hauptgebäude. Der Komplex sollte sich über das Gebiet des bestehenden Zeughauses weit hinaus bis in den von Knabenwaisenhaus und Burgerspitalkornhaus begrenzten Platz am Nordrand der Stadt erstrecken und in der Höhe der Zeughausgasse den neuen nördlichen Abschluss des Waisenhausplatzes bilden. Damit drängten sich weitere Massnahmen zwangsweise auf. Diese sind anhand der im Blatt in Schraffur angebrachten bestehenden Baulinien und der eingezeichneten geplanten Eingriffe leicht erkennbar.

    Demnach sollte die Zeughausgasse durch Abbruch bestehender Gebäudeteile und durch eine der Südseite des Predigerklosters angepasste neue Baulinie begradigt und verbreitert werden. Zwecks Verschönerung des durch Entfernung weiterer störender Gebäudeteile ebenfalls begradigten und fast quadratischen Platzes vor dem geplanten Zeughaushauptgebäude waren ein zentrales Monument und eine Brunnenanlage vor der nördlich des Käfigturms in den Platz ragenden Häusergruppe vorgesehen. Der Plan mit der Ansicht der Hauptfassade zeigt entlang der Zeughausgasse einen der Höhe der Berner Häuser im Strassenverbund angepassten schlichten klassizistischen Bau. Repräsentativer gibt sich das auf den Waisenhausplatz gerichtete Hauptgebäude mit palladianischer Fassade. Die Lösung, die von Sinner für die städtebaulich nicht einfache Aufgabe gefunden hat, verdient Beachtung. Das Projekt hätte, wäre es ausgeführt worden, Bern mit einem regelmässigen, von Brunnenanlage und repräsentativem Staatsbau gerahmten Platz bereichert. Dazu kam es nicht. Im Januar 1789 verschob der Kriegsrat den Neubau des Zeughauses.

    Nicht nur dieses Vorhaben fiel dem Sparwillen der Berner Regierung zum Opfer, sondern auch die Ausführung eines der zahlreichen, im Zusammenhang mit den beiden sogenannten Konkurrenzen Untertorbrücke/Innerer Stalden 1757-1760 (Kat. Nrn.176-184) und Rathausneubau 1787-1789 (Kat. Nrn. 74-112) eingereichten Projekte.20 Diese Wettbewerbe sind einerseits aus städtebaulicher Sicht und andererseits aufgrund der Tatsache, dass sich an beiden die führenden Berner Architekten beteiligten, von besonderem Interesse. Die Situierung der betreffenden Objekte im unteren, dicht bebauten Teil der Stadt hätte, anders als in den genannten Beispielen, Enteignung und Abbruch bestehender Bauten zur unabdinglichen Voraussetzung gemacht. Am Wettbewerb Untertorbrükke/Innerer Stalden beteiligten sich 1758-1760 neben Ludwig Stürler, den beiden Werkmeistern Niklaus Hebler und Ludwig Emanuel Zehender sowie dem Basler Geometer Johann Jakob Brenner erstmals Niklaus Sprüngli und Erasmus Ritter.

    Die beiden letzteren hatten - im Fall Sprünglis zudem mit Unterstützung der Berner Regierung - die Chance wahrgenommen, sich in Paris, damals dem einzigen Ort, in dem eine eigentliche Architektenausbildung angeboten wurde, eine umfassende Kenntnis damaliger Architektur und Architekturtheorie anzueignen, die durch weitere Aufenthalte in Italien, den Niederlanden und Deutschland vertieft wurde.21 Nach Bern zurückgekehrt, erhielten sie - kurz nach Eingabe der nicht ausgeführten Projekte für den Zeughausneubau 1757 - nun erneut die Möglichkeit, das im Ausland erworbene Wissen der Heimatstadt Bern zur Verfügung zu stellen.

    An der Konkurrenz zum Rathausneubau beteiligten sich dreissig Jahre später neben Jacques-Denis Antoine noch einmal die Berner Ritter, Sprüngli, Hebler und zudem von Sinner. Diese Architekten waren in der zweiten Häfte des 18. Jahrhunderts zwar massgeblich in das private und - zum Teil in der Funktion des Werkmeisters - auch in das öffentliche Bauwesen involviert; gleichwohl war ihnen die Ausführung grosser Staatsbauten versagt geblieben. Sie mussten nun die Erfahrung machen, dass ihnen - wie dies schon ihre Berner Vorgänger im Fall von Burgerspital und Inselspital mit Joseph Abeille und Franz Beet zu Beginn der Jahrhunderts erlebt hatten - bei den wirklich wichtigen öffentlichen Bauten der erfahrene Architekt aus dem Ausland vorgezogen wurde.

    Entäuschend muss diese Entscheidung vor allem für Erasmus Ritter gewesen sein, der anders als Hebler, Zehender und Sprüngli nie einen der städtischen Werkmeisterposten innehatte und sich als Kaufhausverwalter mehr oder minder dilettierend - im klassischen Sinne dieses Wortes - als Entwerfer nie gebauter Architektur, als an den Ausgrabungen von Avenches und Kulm interessierter Altertumswissenschaftler oder als Mitglied zahlreicher Akademien anderweitig Beschäftigung und Anerkennung suchen musste.22 So erfüllte sich gerade für ihn nicht, was Jacques-François Blondel, der Pariser Lehrer Ritters, dem hoffnungsvoll nach Bern Zurückgekehrten im November 1758 in Beantwortung eines Klagebriefes prophezeihte: «J'imagine bien, Monsieur, qu'avec des talents comme les vôtre vous vous impatientés un peu de la mediocrité des travaux qui se font à Berne, mais il faut attendre des moments plus heureux et je ne doute point que vous ne trouviés occasion un jour de les metre en evidence.»23

    Ritter und seine Berner Kollegen, die aufgrund der Sparpolitik ihre ehrgeizigen Projekte nicht ausführen konnten und sich mit dem «Kleinen» zufriedenzugeben hatten, mussten wohl - wenn sie je Kenntnis erhalten hatten - den Wortlaut des Gutachtens, das die für den Rathausneubau verantwortliche Baukommission im November 1788 dem Rat vorlegte, als blanken Zynismus begreifen. Dort heisst es im Zusammenhang mit der ausdrücklichen Empfehlung des Planes von Jacques-Denis Antoine: «Nicht blinde Vorliebe zu etwas ausländischem, nicht unüberlegte Anhanglichkeit an ein französisches Produkt, leitet dieses Urtheil, sondern hehre gewissenhafte Überzeugung. Hiermit denken doch meine hochgeachteten Herren den hiesigen Herrn Baumeistern ihre bekannten Kenntnisse gar nicht zu verkleinern. Sie verkennen selbige durchaus nicht. Allein es ist sich doch nicht zu verwundern, wenn schon ein Mann der sich gewöhnlich mehr ans Grosse hält, in eben diesen Grossen eine mehere Fertigkeit erlangt, und Leuthe übertrifft, die durch Umstände gezwungen, überall beym Kleinen bleiben müssen. So zeichnet sich denn auch des Herrn Antoines Plan, durch einfache Würde, und einen edlen prunklosen Geschmack aus. Neben dem hat er eben noch einen ganz vorzüglichen Werth vor den übrigen, den nemblich, dass er der wenigst kostbahrste ist.»24

    Ganz anders hatte im April 1760 das abschliessende Urteil über die Projekte zur Neugestaltung von Untertorbrücke und Innerem Stalden geklungen, als die Berner Architekten und der Basler Geometer J. J. Brenner durchaus das «Grosse» im Sinn hatten, wenn sie vor dem Hintergrund der vorangegangenen aufwendigen und teuren Anlage des Aargauerstaldens in ihren Plänen nun konsequenterweise eine umfassende Umgestaltung und Verschönerung der Brücke und des anschliessenden Stadtzugangs sowie den Neubau der Nydeggkirche vorsahen. Gefordert war jedoch schon damals das «Kleine». Und so lautete die Kritik, dass die «Verfasser dann in ihrer disswärtigen Ausarbeitung mehr ihre Kunst, Einsicht, und Wissenschaft zu zeigen, als deren aber tätlichen Befehlen stricte nachzukommens sich haben angelegen seyn lassen».25

    Der Umstand, dass in Bern im 18. Jahrhundert immer wieder mehrere Architekten aufgefordert wurden, Pläne zu den diversen Neubauprojekten einzureichen, ist nicht zuletzt durch den die Neubauten betreffenden Paragraphen in der Bauordnung von 1694 bedingt26. Diesem zufolge sollten die Werkmeister «etliche model und ein überschlag» anfertigen, die Vennerkammer und Bauherren zur Begutachtung vorzulegen waren. Mit der Ausführung des ausgewählten Projektes, wenn es denn überhaupt soweit kam, sollte dann jedoch nicht zwangsweise der Planverfasser, sondern ein beliebiger guter Baumeister beauftragt werden.

    Die «Konkurrenzen» dienten also dazu, den verantwortlichen Ratsherren grundsätzlich mögliche Lösungen für die geplanten Neubauprojekte und die zu erwartenden Kosten aufzuzeigen. So lässt sich auch die des öfteren auftretende Diskrepanz zwischen den Erwartungen der Regierung und den von den Architekten eingereichten Projekten erklären.

    1757 machte der Mailänder Ingenieur Antonio Maria Mirani, der seine Fähigkeiten als Strassenbauingenieur mit dem Bau des Aargauerstaldens hinreichend bewiesen hatte, mit seinem Projekt einer neuen Staldenführung den Auftakt zur wenig später folgenden «Konkurrenz» Untertorbrücke/Innerer Stalden.27 Die von Mirani vorgesehene neue Strasse sollte nördlich des Staldens durch die hinter den Häusern liegenden Gärten verlaufen und bei der Einmündung zur Postgasse wieder auf den Stalden treffen. Diese Lösung versprach zwar eine Verminderung des Strassengefälles und hätte lediglich den Abbruch weniger Häuser nach sich gezogen, sie vermochte aber kaum die Ansprüche eines angemessenen Stadtzugangs erfüllen.

    Vermutlich erhielt das Bauamt Anfang 1758 den Befehl, «über Kunst- und Bauverständige nachdenken und abwahren zu lassen, durch welche Mittel und weg die Strass dieses Orts am anständigsten und dem Intent des Mngh. Rat am angemessensten könnte eingerichtet und zu stand gebracht werden» (vgl. Kat. Nrn. 176-184). So jedenfalls lautet die am 20. Juni 1758 an Ritter gerichtete Einladung, mit der der Architekt aufgefordert wurde, ein Projekt einzureichen.28 Genauere Angaben über das Ausmass der gewünschten Eingriffe wurden Ritter offensichtlich nicht mitgeteilt. Schon im August des gleichen Jahres lag ein erstes - negatives - Gutachten über sieben eingereichte Projekte vor, erst 1760 erfolgte das oben zitierte Abschlussurteil.

    Anders als beim Rathauswettbewerb haben sich neben einigen, als Vorstudien zu betrachtenden Blättern, die dem Geometer Brenner zugeschrieben sind, nur drei Projekte erhalten: dies vermutlich bedingt durch die unverzeihliche Anweisung des Rates an das Bauamt vom 20. Februar 1760, wonach «absolete alte Pläne, die im Bauamt nur Platz wegnehmen, weggetan» werden sollten.29 Von diesen kann nur das undatierte, verschiedene Varianten umfassende Projekt Sprünglis in direkterem Zusammenhang mit der 1758 erfolgten «Konkurrenz» gesehen werden. Die beiden anderen Projekte sind später datiert, in ihnen sind jedoch die von Sprüngli aufgezeigten Lösungen - die doppelstöckige Brücke oder die in die Stadt führende Rampe - wiederholt. Da angesichts der 1760 erfolgten Kritik nicht angenommen werden kann, dass den Architekten ein in diese Richtung gehendes Programm vom Bauamt vorgegeben war, ist anzunehmen, dass Sprünglis Konkurrenten sich noch bis 1760 um die Verbesserung seiner meisterhaften Idee bemühten.

    Sprüngli legte drei unterschiedliche Projekte vor, vor denen das erste - und der Intention des Rates wohl arr ehesten entsprechende - lediglich die Erhöhung der Brücke um zwei Schuh, die Errichtung eines neuen Stadttores auf der Stadtseite der Brücke, den Bau einer Mauer am westlichen Brückenausgang sowie eine dieser entsprechende Begradigung der Baulinie der untersten Häuser der Staldensonnenseite vorsah.30 Das zweite Projekt, ein Situationsplan, zeigt bereits die zweigeschossige Brücke, von deren oberem Geschoss aus eine Rampe quer über die Häuser der Staldenschattseite am Areal der Nydeggkirche entlanggeführt ist.

    Im dritten Projekt ist schliesslich eine städtebaulich beeindruckende und die vorgegebene Situation beherrschende Lösung vorgeführt. Der Situationsplan gibt wiederum die zweigeschossige Brücke an, verändert hat sich jedoch der Verlauf der Rampe, die weitgehend direkt der Baulinie der zu diesem Zweck abzubrechenden Häuser der Schattseite folgt. Der Stalden bleibt als zweiter, auf der Südseite von den Unterbauten der Rampe begrenzter Zufahrtsweg erhalten. Nur von diesem letzten Situationsplan ist auch der dazugehörige Aufriss erhalten. Er zeigt eine über der bestehenden, weiterhin zu benützenden und von allen Aufbauten befreiten Untertorbrücke errichtete zweite Brücke, die stadtauswärts durch den zum Stadttor umgebauten und äusserlich modernisierten Turm sowie über eine Rampe zugänglich ist. Stadteinwärts begrenzt ein Triumphbogen, dessen Aufriss Sprüngli bereits in den beiden einfacheren Varianten gegeben hat, den Ausgang der oberen Brücke. Dahinter beginnt die im Süden von neuen «bürgerliche Gebäuw» und dem ebenfalls vorgesehen Neubau der Nydeggkirche begrenzte Rampe, deren weiterer Verschönerung Brunnenanlage und Obelisk dienen.

    Das Projekt Sprünglis besticht durch die Idee der doppelstöckigen Brücke und der konsequent entlang der Südseite des Staldens geführten Rampe. Johann Bernhard Fischer von Erlach zeigte in seinem erstmals 1721 zweisprachig - französisch und deutsch - publizierten «Entwurff einer historischen Architektur» auch die berühmte doppelstöckige Brücke in Ispahan (Abb. 5). Es ist durchaus anzunehmen, dass Sprüngli dieses auch in Frankreich verbreitete Werk kannte und sich von der Abbildung dieser Brücke, einer Variante all jener anderen Formen bebauter Brücken, anregen liess. Und vermutlich waren Sprüngli auch Abbildungen der römischen Aquädukte (Abb. 4) bekannt, die in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in zahlreichen einschlägigen Werke zur Antike zu finden sind.31

    Eine architektonisch verbesserte Variante von Sprünglis drittem Projekt ist offensichtlich in einem 1760 datierten anonymen «Entwurf einer neuen Rampe» überliefert (Kat. Nr. 178).32 Die Ansicht zeigt wiederum eine zweistöckige Brücke, von deren oberen Geschoss die Rampe in die Stadt führt. Anders als in Sprünglis Projekt ist die Zweigeschossigkeit der Brücke auf den ersten Blick nicht erkennbar. Das untere Geschoss ist durch Mauerwerk geschlossen und wird lediglich durch längsovale Öffnungen beleuchtet. Dieser Konstruktion ist der flache, die Aare überspannende Bogen der oberen Brücke vorgeblendet. Die Zugang zur Brücke sollte auch hier durch den zum Stadtportal umgebauten Brückenturm erfolgen, auf der Stadtseite ist ein beidseitig von Neubauten gerahmter Triumphbogen vorgesehen. Eine kleinere mit Vasen geschmückte Brücke überspannt die heute Mattenenge genannte Gasse. Bürgerhäuser rahmen die erhöht liegende und über Rampen zugängliche Nydeggkirche. Weitere Rampen sollten an dieser Stelle auf das Niveau des Staldens führen. Insgesamt erweckt das Projekt den Eindruck der konsequenten architektonischen Weiterbearbeitung und Verbesserung von Sprünglis Plänen.

    1759 ist das Projekt von Johann Jakob Brenner datiert, in dem der Neubau einer höheren Brücke und einer Sprünglis zweitem Projekt entsprechend geführten Rampe geplant ist (Kat. Nr. 177A).33 Eine weitere schmale Rampe direkt hinter dem inneren Stadtportal sollte auf das Niveau des Staldens hinabführen. Vorgesehen sind ein neues Stadttor sowie die Erneuerung der auf die neue Strasse gerichteten Rückfassaden der Häuser auf der Staldenschattseite und der Neubau der Nydeggkirche. Auch in Brenners Projekt sind die wichtigsten verkehrstechnischen Probleme befriedigend gelöst. Problematisch bleibt jedoch - und dies hat Sprüngli vermutlich zu seinem dritten Projekt veranlasst - die architektonische Ausführbarkeit. Wenig repräsentativ ist - trotz geplanter Gebäude für die Corps de Garde und des angedeuteten kleinen Brunnens - die Stadteingangssituation mit dem Neubau auf der Südseite und der zum Stalden herabführenden Rampe. Fraglich bleibt auch, wie die verbleibenden niedrigen Rückfassaden der Häuser der Staldenschattseite angemessen hätten verkleidet werden können (vgl. Kat. Nr. 177B).

    Es kam, wie schon vermerkt, nicht zur Realisierung eines dieser aufwendigen Projekte. Die haushälterische und, was das Bauwesen anbetrifft, erstaunlich inkonsequente Berner Regierung beschränkte sich auf das dringend Notwendige. Schon 1757, noch bevor also über eine grundsätzliche Verbesserung der gesamten Situation eine Entscheidung gefallen war - und vermutlich vor der «Ausschreibung des Wettbewerbs» - wurde Ritter, der sich aufgrund seines Studiums in Paris und seines Interesses am Brückenbau dem Bauamt als der für diese schwierige Arbeit im Vergleich mit den Werkmeistern geeignetere Architekt aufdrängen musste, mit der Erneuerung der renovationsbedürftigen Brückenpfeiler und -joche beauftragt.

    Andererseits folgten nach negativem Wettbewerbsentscheid in den Jahren 1760-1764 die Entfernung des fortifikatorischen Oberbaus, eine Modernisierung der Brücke und, immerhin, der Neubau des äusseren und inneren Torbogens unter Leitung und vermutlich nach dem Entwurf von Niklaus Hebler.44 Der Verlauf des Stalden-Wettbewerbs und die gleichzeitigen aufwendigen Sanierungsarbeiten an der Brücke illustrieren beispielhaft, mit welcher Konzeptlosigkeit die verantwortliche Regierung dieses städtebaulich wichtige Bauvorhaben behandelte.

    Idee und Wirklichkeit klafften auch beim letzten grossen Wettbewerb des 18. Jahrhunderts auseinander (Kat. Nrn. 74-112). Drei Tage nach Zerstörung der westlich an das Rathaus anschliessenden Münze durch einen Brand am 9. September 1787 fielen zwei wichtige Ratsbeschlüsse: Neubau der Münze an anderer Stelle, Ausschreibung eines das Rathaus betreffenden Wettbewerbes. Am 12. September 1787 wurde eine vierköpfige Ratskommission beauftragt, «mit Zuziehung der Euch beliebigen Kunstsachverständigen, einen General Plan verfertigen zu lassen, sowohl über die Wiederaufführung der abgebrannten Gebäude, deren Destination, zweckmässiger Einrichtung der zu erbauenden Archiven, Anlegung einer Terrasse hinter dem Rathaus, so wie auch über einen allfälligen neuen Rathausbau, Bauplatz und Zugelände».35

    Die Kommission erfüllte den Auftrag schnell und mit erstaunlicher Umsicht. Unverzüglich wurden die Berner Architekten Ritter, Sprüngli, Hebler, von Sinner und der Steinwerkmeister Johann Gabriel Hemmann aufgefordert, Pläne einzureichen. An Werkmeister Rudolf August von Ernst und an von Sinner erging die Weisung, Beschreibung und Pläne des gegenwärtigen Zustandes des Rathauses zu erstellen. Ehe die angeforderten Pläne der Berner Architekten vorlagen, wandte sich die Baukommission «aber auch an einen fremden Herren Antoine zu Paris, einen Mann, der durch seine seltene und eben praktische Kentniss in der Baukunst sich einen ausgebreiteten Ruhm erworben hat».36

    Die Mitglieder der Kommission erinnerten sich offensichtlich daran, zu welch positiven Ergebnissen die Beiziehung auswärtiger Architekten in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts geführt hatte, wenn sie den damals international renommierten Pariser Architekten Jacques-Denis Antoine um die Einreichung von Plänen baten. Die Tatsache, dass Antoine seit dem Bau der Pariser Münze 1768-1775 auch anderweitig als der zuverlässigste und in der Praxis erfahrenste Pariser Architekt bezeichnet wurde, muss für die sparsame Berner Regierung von zusätzlichem Anreiz gewesen sein.37

    Bereits im Dezember 1787 lag ein erstes positives Anwortschreiben Antoines vor, in dem auf eine erste Kenntnisnahme der Pläne des bestehenden Rathauses verwiesen wird. Im gleichen Brief verlangte der an französische Verhältnisse gewöhnte Architekt von der - ob dieser Forderung ganz offensichtlich erstaunten - Kommission ausführlichere Angaben über die gewünschte Disposition und Grösse des Neubaus und ein detalliertes Raumprogramm.38

    Mit Mühe, so der Wortlaut, übernahmen die Ratsherren diese Aufgabe, ein weiterer Hinweis, dass man in Bern solche vorzüglich vor der Ausschreibung eines Wettbewerbs zu treffenden Entscheidungen im allgemeinen den Architekten selbst überlassen hatte. Im Januar 1788 lag das französisch abgefasste Programm vor. Schon vorher hatte jedoch Ritter ein erstes Projekt eingereicht, dessen grundsätzliche Disposition und Raumaufteilung derart viele Ähnlichkeiten mit dem wenig später verfassten Programm aufweisen, dass die Vermutung naheliegt, es habe den Ratsherren als Grundlage ihres Textes gedient. Aus der Erläuterung, die Ritter seinen 1787 datierten Plänen beigelegt hat, wird zugleich deutlich, dass die Berner Architekten nur für Terrasse und Westflügel Neubaupläne einreichen sollten und zusätzlich eine bessere Raumaufteilung für das Hauptgeschoss des grundsätzlich zu erhaltenen Rathauses verlangt worden war. Da letzteres, wie Ritter in seinem «Memoire» bemerkt, angesichts Baufälligkeit und Platzmangels nicht möglich sei, habe er gleich ein Neubauprojekt eingereicht.39

    Zur Überprüfung dieser erstmals von Ritter bezeichneten Baufälligkeit des alten Rathauses liess die Kommission im Februar 1788 von den Werkmeistern Hehler, von Ernst und Sprüngli weitere Gutachten verfassen. In diesen werden dann zwar zahlreiche Mängel genannt, grundsätzlich wird aber wie schon im ersten Gutachten des Werkmeisters von Ernst festgestellt, dass ein Abbruch des Gebäudes nicht unbedingt erforderlich sei. Angesichts dieses Ergebnisses erscheinen die in der Folge von der Baukommission getroffenen Entscheidungen nur wenig konsequent. Im März wurde von Sinner, dessen 1787 datiertes erstes Projekt - abgesehen von der Erhaltung der Aussenmauern des alten Rathauses - bereits eine Erweiterung des Baues auf der Westseite, aufwendige Neubauten und neue Fassaden vorsieht, aufgefordert, eine zweites «ausgedehnteres» und «sumptuoseres» Projekt anzufertigen.40 Und dieser Befehl erging auch an Sprüngli und an Ritter.

    Die Idee, Bern mit einem grossartigen neuen Rathaus zu schmücken, hatte sich ganz offensichtlich inzwischen in den Köpfen der Ratsherren festgesetzt. Am 16. November 1788 legte die Kommission dem Rat die entsprechenden Pläne zur Begutachtung vor. Angesichts der Politik der Baukommission, die ganz eindeutig den Neubau des Rathauses - und dies nach dem Plan Antoines - durchsetzen wollte, ist es fragwürdig, ob die ersten moderateren Umbauprojekte überhaupt noch berücksichtigt wurden.41

    Neubauprojekte hatten Antoine, Sprüngli, von Sinner und Ritter eingereicht. Hehler, in dessen Projekt die geplanten Um- und Anbauten bereits einem weitgehenden Neubau gleichgekommen wären, hat offensichtlich auf die Eingabe eines noch aufwendigeren Plans verzichtet. Auch Sprüngli war sich wohl über den Ausgang des Wettbewerbs einigermassen im klaren, wenn er lediglich zwei Fassadenaufrisse für das Hauptgebäude abgab, die nicht viel mehr als bereicherte Varianten seines zwanzig Jahre zurückliegenden Projektes für das Hôtel de Musique darstellen. Und auch Ritters Pläne, die noch einmal das gesamte Repertoire des architektonischen Formenschatzes des Louis XV versammeln, sind 1788 schlichtweg verspätet».42

    Von den Berner Architekten konnte nur noch der jüngere, 1754 geborene von Sinner mit seinem zweiten Projekt in Konkurrenz mit dem Franzosen treten. Die Ansicht der Hauptfassade zeigt das schmucklose Hauptgebäude des Rathauses, dessen Mitte durch eine Art überkuppelte Loggia über dem schlicht gestalteten Erdgeschoss ausgezeichnet ist. Den Übergang zu den durch noch einfachere Fensterformen gekennzeichneten Seitenflügeln bilden schmale Seitenrisalite, bei denen das im Klassizismus beliebte Motiv der die mittlere Fensterzone rahmenden eingestellten Säulen aufgenommen ist. Von Sinners Projekt ist verglichen mit denen seiner Berner Mitstreiter in architektonischer Hinsicht durchaus zeitgemäss, ausreichend repräsentativ, aber dennoch kleinteilig. Es steht ausser Zweifel, dass er dem kompromisslos klassizistischen und, wie Paul Hofer es meisterhaft ausgedrückt hat, «grossstädtisch kühlen» Projekt Antoines nichts entgegenzusetzen vermochte.43

    Fast monumental wirkt der breite Mittelbau, dem sich die nur leicht zurückgesetzten niedrigeren Seitenflügel unterordnen. Seinen einzigen Schmuck bildet der repräsentative Säulenportikus mit Dreiecksgiebel und die darüber aufragende Tambourkuppel, Elemente, die im Sinn der Adaption des Pantheonmotivs hinlänglich auf die Bedeutung des Gebäudes verweisen konnten. Im Vergleich mit den anderen Projekten ist auch die Raumaufteilung - Antoine legte eine ausführliche Beschreibung von Grösse und Ausstattung jedes einzelnen Raumes bei - des Gebäudes klar und überzeugend. Die der klassizistischen Kunsttheorie und Ästhetik entlehnten Begriffe, die sich im Wortlaut der Empfehlung seitens der Baukommission finden, benennen die Wirkung des Projektes eindeutig: «So zeichnet sich denn auch des Herrn Antoines Plan, durch einfache Würde, und einen edlen, prunklosen Geschmack aus.»44

    In den Projekten Ritters, von Sinners und Antoines ist entsprechend der «Embellissement»-Theorie des 18. Jahrhunderts neben der Anlage der Terrasse auf der Rückseite des Rathauses auch die weitere Verschönerung des Rathausplatzes vorgesehen. Ritter sah gegenüber der Rathausfassade einen fast halbkreisförmigen Platz mit aufwendiger Brunnenanlage und die Verbreiterung der Kreuzgasse vor. Platz und Gasse sollten mit den Baulinien der Häuser entlanggeführten Kolonnaden geschmückt werden, ein Motiv, das an die Kolonnaden vor St. Peter erinnert, im 18. Jahrhundert aber allgemein sehr beliebt war und vor allem in den verschiedenen Akademieentwürfen im Zusammenhang mit platzgestalterischen Massnahmen immer wieder auftaucht. Auch Antoines Projekt zeigt einen halbrunden Platz vor dem Rathaus und die Verbreiterung der Kreuzgasse. Die Brunnenanlage ist jedoch in die Kramgasse verschoben, wo ein kleiner Platz ausgebildet ist. Grösser und monumentaler ist die Platzanlage, die in von Sinners Situationsplan wiedergegeben ist. Vor dem Rathaus war ein sich bis zur Kramgasse erstreckender quadratischer Platz vorgesehen, den auf West- und Ostseite neue Fassaden schmücken sollten.

    Am 19. Dezember 1788 wurde durch Ratsbeschluss das Projekt Antoines, für das auch der niedrigste Kostenvoranschlag vorlag, angenommen, vorerst aber angesichts massiver Kritik am geplanten Abbruch des Rathauses und nur zu vermutender Intrigen lediglich der Bau der Terrasse und des westlichen Flügels genehmigt. Auf letzteres, bei Erhaltung des alten Rathauses architektonisch kaum zufriedenstellend zu lösendes Unterfangen, verzichtete man wenig später ebenfalls. Im Juli 1789 wurde mit dem aufwendigen Terrassenbau begonnen, 1794 musste er, da die Baukosten bereits den Kostenvoranschlag von Antoine übertrafen, eingestellt werden. So bestätigte sich, was man schon 1776, als im Zusammenhang mit der Anlage einer neuen Schütte erste Projekte für eine Terrasse hinter dem Rathaus von Sprüngli und Hebler vorgelegt worden waren, als Gründe für deren Nichtausführung angegeben hatte: zu schwierig, zu gefährlich für die umliegenden Gebäude, viel zu hohe Kosten.

    «Es ist diese Stadt eine von den schönsten...», schrieb Gruner 1732. Bern hätte im Verlauf des 18. Jahrhunderts im Sinn des «embellissement» noch viel schöner werden können. Dies aber hätte eine konsequente, auf das «Grosse» gerichtete Baupolitik und kompetente, Bedürfnisse und Möglichkeiten klar bezeichnende Baukommissionen erfordert.

    1 Johann Rudolf Gruner, Deliciae Urbis Bernae. Merckwürdigkeiten der hochlöbl. Stadt Bern. Aus mehrentheils ungedruckten authentischen Schriften zusammen getragen, Zürich bey Marcus Rordorf, 1732, 17.

    2 Johann Gerhard Reinhard Andreae, Briefe aus der Schweiz nach Hannover geschrieben im Jahre 1763, Zweiter Abdruck, Zürich und Winterthur bei Joh. Caspar Fuessli Sohn, 1776, 178.

    3 Marc-Antoine Laugier, Essai sur l'architecture, Nouvelle Edition, Paris 1755, 209. Vgl. Werner Oechslin, «Embellissement- Stadtverschönerung: die spezifische Zuständigkeit der Architektur in der Öffentlichkeit», in: Idee, Prozess, Ergebnis, Ausstellungskatalog, Berlin 1984,303-311.

    4 Das Werk wurde 1767 in Paris publiziert. Vgl. zu den konkreten Massnahmen in Frankreich J.-L. Harouel, LEmbellissement des villes, l'urbanisme français au XVIIIe siècle, Paris 1993.

    5 Laugier (wie Anm. 3), 209.

    6 Zu Pascoli und den in Rom erfolgten Massnahmen vgl. A. Buschow, «Irdische Götter des Strassenwesens. Das Tribunale delle Strade im Rom des 18. Jahrhunderts», in: Daidalos 10, 1983, 42-53.

    7 Laugier (wie Anm. 3), 210.

    8 In diesem Sinne beschrieben von Sigmund von Wagner, «Novae Deliciae Urbis Bernae oder das goldene Zeitalter Berns», in: Berner Taschenbuch 1916, 17, 19.

    9 Vgl. B. Bietenhard, «Verwaltungsgeschichtliches zum bernischen Bauwesen im 18. Jahrhundert», in: Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde 36, 1974, 66-81; P Hofer, Die Kunstdenkmäler des Kantons Bern III, Basel 1952, 39. P. Hofer verweist in seinem Aufsatz «Bauvorschriften im alten Bern», in: P Hofer, Fundplätze, Bauplätze. Aufsätze zu Archäologie, Architektur und Städtebau, Basel 1970, 70, zudem auf eine bisher von ihm noch nicht veröffentlichte grössere Arbeit «Baugesetze, Bauamt und Steinwerk (1944)». Ein Grossteil der Baugesetze und Verordnungen sind wiedergegeben in F. E. Welti/H. Rennefahrt, Die Rechtsquellen des Kantons Bern, Bd. X, Aarau 1968, B. Baupolizei.

    10 Vgl. P Hofer, Fundplätze (wie Anm. 9), 70-73.

    11 Vgl. die Ordnungen in E E. Welti/H. Rennefahrt (wie Anm. 9), B. Baupolizei, 62-64. Eine ähnliche, verglichen mit Bern jedoch strengere und die Rechte der Hausbesitzer wesentlich stärker eingrenzende Bauordnung bildete beispielsweise auch die Grundlage für die in Turin im 18. Jahrhundert erfolgte Stadtverschönerung.

    12 Schon aufgrund des vorgegebenen knapp bemessenen Umfangs dieses Aufsatzes kann auf die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Hintergründe der nach 1700 ansetzenden regen Bautätigkeit nicht weiter eingegangen werden, obwohl gerade dieses zur weiteren Erläuterung der Bedeutung des Begriffes «embellissement» im 18. Jahrhundert nötig wäre. Dazu bedürfte es vorerst aber weiterer Untersuchungen, etwa zur jeweiligen Zusammensetzung der im Bereich des Bauwesens massgeblichen Ratsherren, zu den Bauherren des Bauamtes, über grundsätzliche bau- und kulturpolitische Ziele der Berner Regierung. Grundsätzlich A. von Tillier, Geschichte des eidgenössischen Freistaates Bern von seinem Ursprunge bis zu seinem Untergange im Jahre 1798, Bd.V, Bern 1838; R. Feiler, Geschichte Berns, Bd. III, Bern/Frankfurt a.M. 1974.

    13 Grundlage für den Plan Sinners ist die von dem Basler Geometer Johann Jakob Brenner und dessen Schüler Friedrich Eyen in den Jahren 1757-1775 verfertigte Serie von Stadtplänen von Untertor bis Schanzen. Die sehr exakten Pläne, in denen auf die für die früheren Berner Stadtpläne üblichen Aufsicht verzichtet wurde und erstmals im modernen Sinn die Bausubstanz lediglich im Grundriss angegeben ist, wurden im Auftrag des Bauamtes geschaffen. Sie boten diesem eine ideale Grundlage, weitere Eingriffe in der Stadt vom Neubau bis zur Schaffung von Plätzen oder der Begradigung bestehender Baulinien zu planen und zu kontrollieren. Vgl. zu den Plänen P Hofer, KDM Bern 1, 49-62.

    14 Vgl. zur Baugeschichte P. Hofer, KDM Bern 1, 346 ff.

    15 Vgl. P Hofer/L. Mojon, KDM Bern V, 157-171.

    16 P. Hofer hat die städtebauliche Bedeutung der Neubauten des 18. Jahrhunderts im Rahmen der KDM-Bände deutlich hervorgehoben und analysiert. Zu ihnen gehören neben den hier im Text genannten auch die mit dem Bau von Tscharnerhaus, Stift und altem Konservatorium erfolgte Verschönerung des Münsterplatzes oder der Ausbau des «kulturellen» Zentrums Berns mit Ankenwaag und Bibliotheksgalerie. Zu den Eingriffen Niklaus Sprünglis vgl. P. Hofer, «Niklaus Sprüngli, Gestalter des Stadtraums», in: P. Hofer, Spätbarock in Bern. Studien zur Architektursprache des 18. Jahrhunderts, Basel 1992, 39-66.

    17 Vgl. P Hofer, KDM Bern I, 391 ff., 429 ff.

    18 Schon 1757 lagen dem verantwortlichen Kriegsrat zwei Planserien zu einem Zeughausneubau von Niklaus Sprüngli und Erasmus Ritter vor, die nicht realisiert wurden. Im Zusammenhang mit den erwähnten Neubauten der achtziger Jahre musste sich das Projekt zwangsläufig wiederum aufdrängen, 1788 wurde Antoine mit dem Entwurf eines Projektes beauftragt. Vgl. zur aufwendigen Planungsgeschichte P Hofer, KDM Bern III, 206-210.

    19 Serie von 11 Plänen im StAB, AA III Atl. Nr. 19. Das Schicksal des 1754 geborenen von Sinner ist kaum bekannt. Er ist der Sohn des für seine Kenntnisse in der militärischen und zivilen Baukunst gerühmten Johann Bernhard von Sinner, und es ist anzunehmen, dass er eine angemessene Ausbildung in Ausland erhalten hat. Vgl. H. Türler, «Die Arbeiten des Architekten Carl v. Sinner in den Jahren 1776 bis Ende 1794», in: Neues Berner Taschenbuch auf das Jahr 1924, 29, Bern 1923, 214-239.

    20 Schon 1739, als die ersten wichtigen Staatsbauten eindeutig sozialen Charakters bereits fertiggestellt waren, wurde ein Ausschuss von je zwei Mitgliedern des Grossen und des Kleinen Rates zwecks Einführung grösserer Sparsamkeit beim Bauwesen gegründet. Vgl. A. von Tillier (wie Anm. 12), Bd. V, 413.

    21 Zu Niklaus Sprünglis Studien in Frankreich und Deutschland unter J. N. Servandoni vgl. P Hofer, Niklaus Sprüngli 1725-1802, Gedächtnisausstellung zum 150. Todesjahr, Bern 1953, P Hofer, «Niklaus Sprüngli, Stadtwerkmeister von Bern», in: P Hofer, Fundplätze (wie Anm. 9), 96-105. Eine Dissertation zu Sprüngli ist in Vorbereitung. Bisher weniger bekannt ist das Schicksal von Erasmus Ritter, was jedoch mit der bereits zugänglichen Lizentiatsarbeit und der abgeschlossenen, in erster Linie der Ausbildung des Architekten gewidmeten Dissertation von Thomas Lörtscher wohl vollumfänglich erschlossen sein wird. Wünschenswert wären aber weitere Arbeiten über die städtischen Werkmeister Hebler und Zehender und über von Sinner, der als «später Geborener» nicht mehr ganz in das von der Berner Geschichts- und Kunstgeschichtsliteratur eindeutig bevorzugte »Goldene Zeitalter» passt; über diesen die unpubl. Liz.-Arbeit von Peter Honegger, ferner M. Stettler, «Ortbühl» in: M. Stettler, Bernerlob. Versuch zur heimischen Überlieferung, 5. Aufl., Bern 1984, 241-261.

    22 Aufschluss über Ritters internationale Kontakte, über seine theoretischen Interessen und auch über seine Resignation gibt der sehr reiche und überaus interessante schriftliche Nachlass Ritters in der BBb1, Mss. Hist. Helv. XXV 71. Zu den Korrespondenzpartnern gehörten etwa Jean Rodolphe Perronet, Christian Ludwig von Hagedorn, Friedrich August Krubsacius, Jacques-Francois Blondel oder Simon Louis Du Ry. 1788 publizierte Ritter in Bern sein MemoireAbrege et Recueil de quelques Antiquit6s de la Suisse avec des Desseins leves sur les lieux depuis 1783. Vgl. auch die Vorbereitung der Publikation, BBb1, XXIa, 91. Mit den - von der Regierung finanzierten - Ausgrabungen von Avenches und Kulm und deren theoretischer Auswertung war jedoch schon 1758 infolge einer Eingabe Albrecht von Hallers der Basler Altertumswissenschaftler Samuel Schmidt, ein Freund Ritters, betraut worden, der 1760 seinen in Bern gedruckten Recueil d'Antiquités trouvées à Avenches a Culm et en d'autres lieux de la Suisse vorlegte. Vgl. zur Finanzierung dieses Unternehmens das Vennermanual 146, 13.6.1758, 306, StAB. Auch für Niklaus Sprüngli stand bei der Rückkehr nach Bern 1755 zunächst kein Posten als Werkmeister frei. Grundsätzlich teilen Ritter und Sprüngli das Schicksal zahlreicher Architekten des 18. Jahrhunderts - am bekanntesten ist wohl jenes von Piranesi -, deren zahlreichen Entwürfen die Realisierung versagt blieb. Vgl. Werner Oechslin, «Le groupe des Piranesiens français (1740-1750): un renouveau artistique dans la culture romaine», in: Piranese et les Français, Kongressakten, hrsg. von G. Brunel, Paris 1976, Bd. 11, 363-385.

    23 Vgl. BBbl, Mss, Hist.Helv. XXV 71, Nr. 15.

    24 Vgl. StAB, BX 75, Heft wegen des Rathaus Baues, Gutachen der Baukommission an den Rat, 16.11.1788, S. 88-90.

    25 Vgl. StAB, BVII, Nr. 151, Manual der Deutschen Vennerkam mer, 11.4. 1760, 5.190 f.

    26 Vgl. Paragraph 11 in F. E. Welti/H. Rennefahrt (wie Anm. 9), B. Baupolizei, 52; B. Bietenhard, (wie Anm. 9), 75.

    27 «Plan Planimetrique &c. du Stalde interieur, & Projekt, Profil &c. pour adoucir sa rapidite en faisant une nouvelle Chaussée», datiert 1757, StadtA. Im Zusammenhang mit diesem Plan steht vermutlich die J. J. Brenner zugeschriebene Bauaufnahme des Nydeggquartiers im Bernischen Historischen Museum (Inv.34561), die ebenfalls den Verlauf der geplanten Strasse angibt. Erste Schritte im Hinblick auf eine Verbesserung des Staldens wurden - mit Pausen - schon ab 1731 unternommen.

    28 Vgl. StAB, Vennermanuale, 146, S. 334-335. Die Pläne Ritters müssen als verschollen gelten. Das von P Hofer genannte Brückenprojekt Ritters von 1753 steht kaum in einem engeren Zusammenhang mit der Umgestaltung des Nydeggquartiers. Dies trifft eher auf eine 1758 datierte kolorierte Zeichnung des Architekten zu, die durch die Inschrift «Populi Commodo/Ornamento Urbis/Senatus Duc. Viri Bernenses» eindeutig auf Bern bezogen ist. Das Blatt zeigt eine Stadteingangssituation mit seitlichen Stadtmauern und triumphbogenartigen Stadtportal, das den Blick auf prachtvolle Bauten und eine Brunnenanlage mit Obelisken freigibt. Die Darstellung kann nicht unbedingt auf den Wettbewerb bezogen werden, zeigt aber, wie Ritter sich genau zu diesem Zeitpunkt eine im Sinn des «embellissement» zu verschönernde Eingangssituation vorstellte. Zeichnung s. Abb. 1 und Kat. Nr. 184.

    29 Vgl. StAB, Manual der Deutschen Vennerkammer, 151, 20.2.1760. Zu den Projekten und den letztendlich durchgeführten Verbesserungen vgl. P Hofer, KDM Bern 1, 203-205; R. Howald, «Beitrag zu einer topographischen Geschichte der Stadt Bern», in: Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern, Bd. VIII, 1875, 154-170. Im Gutachten vom 28.8. 1758 werden sieben Projekte genannt. Zur Ausführung wurde 1760 das billigste Projekt von Hebler empfohlen. Für ihre Arbeit entschädigt wurden Ritter, Sprüngli, Zehender, Hehler und Brenner, Pläne hatten aber auch Franz Ludwig Stürler und Bauherr Tschiffeli eingereicht.

    30 Die Pläne Sprünglis befinden sich im Bernischen Historischen Museum (BHM), Nrn. 34551, 34552, 34553.

    31 Das Werk Fischer von Erlachs war auch in Frankreich gut bekannt, wird auch in dem Sprüngli sicherlich bekannten « Cours D'Architecture» J.-F. Blondels erwähnt. 1680 publizierte Raphael Fabretti in Rom sein Werk De Aquis et Aquaeductibus Veteris Romae und löste damit eine Flut weiterer diesem Thema gewidmeter Schriften aus. Und 1752-1759 errichtete schliesslich Luigi Vanvitelli in Caserta den damals vielbeachteten Carolino-Aquädukt.

    32 Die Ansicht befindet sich in BBbl (top. Mappe Brücken).

    33 Situationsplan in BHM, Nr.34558. Die Brenner zugeschriebene Ansicht, BHM, Nr. 34559, zeigt zwar weitgehende Übereinstimmungen, könnte aber auch von einem anderen Architekten stammen, passt jedenfalls bei der Nydeggkirche nicht zum Grundriss. Von Brenners signiertem «Profil der Schatt-Seitte des inneren Staldens in Bern», d.h. dem Längsschnitt seines Projekts, ist der heutige Standort und Eigentümer nicht bekannt (Abbildung unter Kat. Nr. 177B nach alten Photos; Teilabbildung in Hofer, KDM Bern II, 69, vgl. 74, Anm. 2).

    34 Vgl. P. Hofer, KDM Bern 1, 203-207.

    35 Vgl. Heft wegen des Rathaus Baues, S. 1, 12.9. 1787, StAB, BX.75; P Hofer, KDM Bern 1, 50-53, M. Stettler, Das Rathaus zu Bern, Bern 1942, 34-36.

    36 Heft wegen des Rathaus Baues, S. 88, 16.11.1788.

    37 Dieser Ruf Antoines ist im Wortlaut des zitierten Berichtes der Ratskommission ja dann auch ausdrücklich vermerkt. Zu Antoine vgl. A. Braham, The Architecture of the French Enlightenment, London 1980,117-122.

    38 Zugleich verlangte Antoine Auskunft über die in Bern üblichen Baumaterialien und deren Preise, über deren Herbeischaffung und über die Arbeitsbedingungen ganz allgemein. Vgl. Heft wegen Rathaus Baues, S.25-31.

    39 Vgl. Heft wegen Rathaus Baues, S. 33. Die Pläne Ritters befinden sich im StAB, AA III, Atlas 16. Ein weiterer 1788 datierter Grundriss und ein zweites Projekte für die Hauptfassade in BBb1, XXIa 92,2, Nachlass Erasmus Ritter, Vol. II, Bl. 53 und unbezeichnet nach BI. 58. Vgl. Memoire servant a l'Explication des Plans pour un H6tel de Ville ä batir ä Berne, StAB, AA III, Atl. 16.

    40 Die Pläne von Sinners befinden sich im StAB, AA III, Atl. 92. Dort auch Kurzer Bericht über zwey Projecten eines neu erbauenden Rathauses in Bern.

    41 Umbauprojekte haben Hehler, Sprüngli, von Sinner und Hemmann vorgelegt. Alle Pläne befinden sich im StAB, AA III, At!.250 (Hebler), Atl. 246 (Sprüngli), Atl. 249 (Hemmann). Das Projekt Hemmanns, in dem der Hauptfassade des Rathauses eine Art doppelstöckige Loggia vorgeblendet ist, deren Säulenstellung den das Rathaus durch das Hauptportal verlassenden Besucher direkt gegen eine Säule laufen lässt, verdient wohl nur aufgrund seiner Kuriosität oder als Beispiel rückständigen Provinzialismus Erwähnung. Geschickter sind die im Grundsatz ähnlichen Projekte der drei erfahrenen Berner Architekten. In diesen ist, in der formalen Ausführung jeweils leicht variiert, die Vergrösserung des bestehenden Rathauses durch einen Anbau auf der Westseite, die Errichtung neuer repräsentativer Fassaden und der Bau niedriger seitlicher Flügel vorgesehen. Lediglich in Sprünglis Projekt ist die Erhaltung der erst 1784 mit einer neuen Fassade versehenen Staatskanzlei auf der Ostseite geplant.

    42 Ritter, der sich ein letztes Mal einen grossen öffentlichen Auftrag erhoffte und sich im ausführlichen Begleitschreiben zu seinen Plänen als mit den französischen Verhältnissen bestens vertrauter Architekt ausgab, ging so weit, dass er gleich die seiner Meinung nach besseren französischen Stukkateure und Handwerker für die Innenausstattung des neuen Rathauses empfahl. Konsequenterweise wählte der Rat gleich auch den französischen Architekten.

    43 Die Planserie Antoines befindet sich im StAB, AA III, Atl. 247, eine zweite in der Bibliotheque Nationale, Paris.

    44 Vgl. Heft wegen Rathaus Baues, 16.11.1788, S. 88 f.


    Quelle: Anja Buschow Oechslin
    «währschafft, nuzlich und schön»
    Bernische Architekturzeichnungen des 18. Jahrhunderts
    Bernisches Historisches Museum



    Bern Rathaus. Photo: www.face-music.ch
    g26.ch PLATTFORM FÜR KUNST KULTUR UND GESELLSCHAFT
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