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Bern - die Hauptstadt mit Charme

Die Republik Bern

Im Verlauf des Spätmittelalters hatte die Stadt Bern ein umfangreiches Territorium erworben. Durch Kauf, Erbschaft und Eroberung war es ihr gelungen, zum wichtigsten Machtfaktor im westlichen Mittelland zwischen dem Aargau und dem Genfersee zu werden. In seinen Kämpfen gegen Habsburg, Burgund und Savoyen konnte Bern die konkurrierenden Territorialherren verdrängen. Bern bildete so in der frühen Neuzeit den grössten Stadtstaat nördlich der Alpen.

In vielem erinnert die Entwicklung der schweizerischen Städte an jene italienischer Stadtstaaten; die Stadt trat an die Stelle fürstlicher Herrschaftsstrukturen und trieb den systematischen territorialen Ausbau ihrer Macht voran. Hier unterscheiden sich Bern und die anderen schweizerischen Städte seit dem 16. Jahrhundert ganz wesentlich von den benachbarten deutschen Reichsstädten, denen es nur unvollständig gelang, sich als Landesherren zu etablieren.

Seit dem Schwabenkrieg 1499 waren die Beziehungen zum Reich nur noch nominell vorhanden. Keine der Reichsinstitutionen, wie Reichstag oder Reichskammergericht, fanden in den schweizerischen Orten Anerkennung. So bereitete sich jene Entwicklung zum souveränen Staat vor, die 1648 im Westfälischen Frieden auch formell anerkannt wurde. Nun bezeichnete sich die Stadt auf Münzen und Siegeln als «res publica» und nicht mehr als «communitas»; der abstrakte Begriff des Freistaates war an die Stelle der Stadtgemeinde getreten.

In seinen Grundzügen blieb die mittelalterliche Stadtverfassung bis zum Ende des Ancien Regime bestehen. Der Grosse Rat war die höchste Entscheidungsinstanz und hatte immer mehr als 200 und weniger als 300 Mitglieder. Er übte die Souveränitätsrechte aus. Aus seiner Mitte rekrutierte sich der Kleine Rat, der die eigentlichen Regierungsgeschäfte führte. An der Spitze des Gemeinwesens stand der Schultheiss, dessen Amtszeit auf ein Jahr beschränkt war. Es bürgerte sich schon im ausgehenden Mittelalter ein, dass zwei Schultheissen sich im Jahresturnus abwechselten, so dass man von zwei Schultheissen sprechen kann, einem «regierenden» und einem «stillstehenden».

Im Verlauf des 16. und 17. Jahrhunderts engte sich der Kreis der Familien, die zu politischen Ämtern Zugang hatten, immer mehr ein. Der Erwerb des Bürgerrechtes wurde erschwert, schliesslich seit dem 17. Jahrhundert fast völlig ausgeschlossen. Aber auch innerhalb der Bürgerschaft verteilte sich die Macht nicht gleichmässig. Der Kreis der wirklich an der Macht beteiligten Familien war klein; ein subtiles Wahl- und Nominationssystem garantierte diesen Familien die Kontrolle über die einträglichen politischen Ämter. Das bernische Patriziat war ein eigentlicher Magistratenstand. Die Mitglieder dieser Familien widmeten sich fast ausschliesslich dem Staatsdienst, zogen sich aus Handel und Gewerbe zurück. Nur die Einkünfte aus dem Grundbesitz galten neben den Staatsgeschäften und dem Kriegsdienst als standesgemässe Lebensgrundlage. Das grosse Territorium und die damit verbundenen grossen Verwaltungsaufgaben bildeten den wirtschaftlichen Hintergrund, die das Entstehen eines ausgeprägten Magistratenstandes in Bern möglich machten. In den anderen Schweizer Städten konnte sich eine derart ausschliessliche Ausrichtung des Patriziates auf die Staatsgeschäfte nicht ausbilden.

Die Verherrlichung des bernischen Staates als des würdigen Nachfolgers der römischen Republik wurde sorgfältig gepflegt. Nicht nur zwischen den Institutionen der beiden Gemeinwesen, auch zwischen den Trägern des Staates wurden Vergleiche gezogen. Die bernische Aristokratie verglich sich mit dem Patriziat der römischen Frühzeit, wo ein Cincinnatus vom Pflug weg zu den höchsten Ämtern gerufen wurde. Grundbesitz, Kriegsdienst und Magistratur sollten die einzigen Geschäfte sein, denen sich ein Berner Patrizier zuwenden durfte. Nur damit glaubte man den republikanischen Grundsätzen der Einfachheit und der Tugend zum Durchbruch zu verhelfen. So wurde den Mitgliedern der Räte im i B. Jahrhundert die Beteiligung an Handelsgeschäften untersagt.

Das Bedürfnis nach politischer Repräsentation im alten Bern erinnert in vielen Zügen an venezianische Vorbilder. Kein anderes schweizerisches Standeshaupt umgab sich mit dem Prunk eines bernischen Schultheissen. Nur Bern kannte in der Eidgenossenschaft einen Thron für den Schultheissen, was gelegentlich als fürstlicher «Sündenfall» ausgelegt wurde. Doch im Zeremoniell wurden die republikanischen Grundsätze augenfällig. Der republikanische Grundsatz, dass kein Amtsträger über dem Gesetz zu stehen hat, wurde immer wieder betont. Nach den Wahlen, die regelmässig am Ostermontag stattfanden, stieg der Schultheiss vom Thron, legte Zepter und Siegel beiseite und setzte sich zu den Ratsherren um die Verlesung der Fundamentalgesetze anzuhören. Das Siegel versinnbildlichte die Macht des höchsten politischen Würdenträgers, das Zepter leitete sich aus der richterlichen Gewalt ab.

Die Stadt selbst wurde zum Monument der Republik. Strenge Baubestimmungen sorgten dafür, dass ein einheitliches Erscheinungsbild gewahrt blieb. Immer wieder priesen Reisende die äussere Erscheinung der Stadt als ein Abbild der politischen Verfassung. So auch Johann Wolfgang von Goethe, der 1779 über die Stadt Bern schrieb:

Sie ist die schönste die wir gesehen haben in Bürgerlicher Gleichheit ein wie das andere gebaut, all aus einem graulichen weichen Sandstein, die egalitaet und Reinlichkeit drinne thut einem sehr wohl, besonders da' man fühlt, dass nichts leere Decoration oder Durchschnitt des Despotismus ist, edle Gebäude, die der Stand Bern selbst ausführt, sind gros und kostbar doch haben sie keinen Anschein von Pracht der eins vor dem andern ins Auge würfe.

François de Capitani
Zeichen der Freiheit
Bernisches Historisches Museum
Kunstmuseum Bern
Verlag Stämpfli & Cie AG Bern 1991




Die Ratsprozession am Ostermontag in Bern

Der Ostermontag bildete den Höhepunkt des politischen Lebens in Bern. An diesem Tag endete das Amtsjahr des Schultheissen und der Räte, die Magistraten leisteten ihre Amtseide, und die wichtigsten Gesetze wurden feierlich verlesen. War die Zahl der Grossräte unter 200 gesunken, so fand in der Woche vor Ostern die Ratsergänzung statt. Etwa alle 10 Jahre gab dieses Ereignis dem Ostermontag eine zusätzliche Bedeutung.

Eine ganze Reihe von festlichen Umzügen begleitete den Ostermontag. Am gewichtigsten war natürlich der Zug der Magistraten vom Münster ins Rathaus. Daneben aber veranstaltete auch der «Äussere Stand» (vgl. Kat.224), die Handwerke der Küfer und der Metzger Umzüge durch die Stadt. Das Fest unter freiem Himmel war das Abbild der Republik. Der Umzug führte allen Bernern die streng gestufte politische Hierarchie vor Augen, gleichzeitig aber auch die Verbundenheit der Regierung mit der ganzen Bevölkerung. Der Ostermontagsumzug ist seit 1720 nachweisbar; aber schon in früheren Zeiten war es Brauch, dass sich die Räte bei Festanlässen - so auch an der Martinimesse - in einer Prozession durch die Stadt als Teil der Festgemeinde zeigten.

Nach dem feierlichen Gottesdienst am Ostermontag morgen zogen die Räte durch das Hauptportal der Kirche über die Plattform und von da zum Rathaus. Nach den Amtshandlungen im Rathaus zogen die Räte in der gleichen Ordnung zum Zunfthaus des neu eingesetzten Schultheissen. An der Spitze des Umzugs gingen die Läufer, gefolgt von den Musikanten mit Trompeten und Posaunen. Von den vier Weibeln begleitet, folgten die beiden Schultheissen, der regierende mit dem Zepter in der Hand. Nach ihnen schritten die Kleinräte, die Grossräte und die Staatsbediensteten. Den Schluss des Umzug bildeten die Stadtreiter.

François de Capitani
Zeichen der Freiheit
Bernisches Historisches Museum
Kunstmuseum Bern
Verlag Stämpfli & Cie AG Bern 1991



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