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Bern - die Hauptstadt mit Charme

Eidgenössische Münzstätten

Alte Münzstatt
1555 werden die zwei westlich ans Rathaus anschliessenden Häuser zur Münze umgebaut. 1787 wird der grösste Teil der Liegenschaft durch Brand zerstört. Nach Baubeginn an der Neuen Münzstatt werden die Brandruinen 1789 abgetragen. Lit.: KDM. 3

Neue Münzstatt
1789/91 als Ersatz für die Alte Münzstatt von Niklaus Sprüngli und Vivinel nach Plänen von Antoine erbaut. Als Appareilleur (Bauführer) tritt dabei Joh. Daniel Osterrieth erstmals in Bern auf. 1835 wird das letzte Berner Geld geprägt. Nach 1838 dient die Münzstatt dem letzten bernischen Münzmeister, Christian Fueter, als Wohnung. 1854 pachtet der Bund die Münzstatt und erstellt vor der Südwestecke das Hochkamin. 1890 geht das Gebäude an die Eidgenossenschaft über, welche 1906 die Münze in Betrieb nimmt. Mit dem alten Hotel Bellevue wird auch die Münzstatt 1911/12 abgebrochen.
Standort: Westteil des Hotels Bellevue, Kochergasse 5

Eidgenössische Münze
Bernastrasse 28. Nach dreijähriger Bauzeit 1906 als Ersatz für die Neue Münzstatt in Betrieb genommen.

Berchtold Weber: Historisch-topographisches Lexikon der Stadt Bern



  • Eidgenössische Münzstätten
  • Die Eidg. Münzstätte im Schweizerischen Kunstführer
  • Bild
  • Bernisches Münzwesen
  • Die alte und die neue Eidg. Münzstätte in Bern
  • Schweizerisches Münzwesen - Ein kurzer historischer Abriss
  • Die Geldfabrik
  • Der Münzbrunnen
  • Karte



    Eidgenössische Münzstätten

    Wir verdanken es dem Geschichtsbewusstsein der Berner, dass nicht nur am Thunplatz - zum Wasserschloss umgebaut - die Fassade des ehemaligen Museums auf dem heutigen Casinoplatz erhalten geblieben ist, sondern an der Schwarztorstrasse auch ein Stück der ersten Eidg. Münzstätte, die sich an der Stelle des Restaurants zur Münz am Hotel Bellevue auf der anderen Seite des Casinoplatzes befunden hat. Dieses Gebäude war nach dem Brand der alten Bernischen Münzstätte in der Nähe des Rathauses am 12. September 1787 errichtet und 1795 vollendet worden. Der Standortwechsel hatte sich aufgedrängt, weil die Herstellung von Geld - im Gegensatz zum Gelde selber - ziemlich schlecht roch und damit Ratsherren und Anwohner belästigte.

    Der alte Stand Bern war sich der Würde seines Münzrechts, seiner Währung und seines grossen Vermögens bewusst und liess deshalb seine neue Münzstätte - fern der Gebäude der hohen Obrigkeit und nicht in der Nachbarschaft einflussreicher Burger - nach den Plänen des damals bekannten Pariser Architekten Jacques-Denis Antoine und unter der Leitung des aus Strassburg stammenden Berner Architekten Daniel Osterrieth erbauen. Osterrieth wurde übrigens einige Jahre später der Verfasser des Erweiterungsplans der Helvetischen Hauptstadt Aarau, wo zum ersten Mal der Franken zu einer allgemein gültigen schweizerischen Währung benützt wurde. (Gemeint sind die Frankenprägungen der Helvetischen Republik, mit denen das schweizerische Münzwesen reformiert werden sollte. Die von der französische Besatzungsmacht eingesetzten Geldstücke hatten allerdings nur kurze Zeit Gültigkeit.)

    Nach dem Sturz des alten Bern, mit dessen in der Alten Münze geprägten Vermögen Napoleon seinen Ägyptenfeldzug finanzierte, nach der durch die alten Oligarchien zum Scheitern gebrachten Versuchs eines schweizerischen Zentralstaates, der Helvetischen Republik, und nach dem Versuch eines Teils der nach 1815 wieder selbständigen Orte, eine Konkordatswährung zu lancieren, stellte Bern die Münzprägung 1838 ein. Offenbar stand das Gebäude darauf mehr oder weniger leer. Bern hatte jedenfalls nichts dagegen, bei der Vergabe des Bundessitzes am 27. November 1848 die Verpflichtung einzugehen, nicht nur für geeignete Lokale für die drei Gewalten des neuen Bundesstaates, sondern auch für die schon damals in Aussicht genommene Eidg. Münzstätte aufzukommen.

    Das grosse und viel zu teure Bankett anlässlich der Eröffnung der ersten Session der Eidg. Räte am 6. November 1848 bezeichnet ja nicht nur einen Abschluss der Wandlung des alten Staatenbundes in einen modernen Bundesstaat, sondern vielmehr den Beginn einer immensen Kleinarbeit, die vor allem die ersten Bundesräte leisteten, den Bundesstaat und besonders seine Verwaltung in Gang zu bringen - übrigens unter recht schwierigen Umständen, fehlte es doch bis zur Vollendung des Bundes-Rathauses im Jahre 1857 an geeigneten Räumen. Es kann deshalb nicht verwundern, dass die Schaffung der Eidg. Münzstätte erst im Jahre 1853 wieder zur Sprache kam - zu einer Zeit da offenbar die Berner Regierung die Abmachungen von 1848 bereits in Vergessenheit wähnte. Nach einem Jahr des Feilschens über die Verpflichtungen Berns und die Bedürfnisse des Bundes in dieser Hinsicht - einer Art der Auseinandersetzung, die uns auch heute nicht ganz unbekannt ist zwischen betroffenen Kantonen und dem Bund - konnte dank dem Einsatz des damaligen Regierungsrats und späteren Bundesrats Stämpfli ein Kompromiss gefunden werden: Der Kanton Bern stellte seine leere Münze zur Verfügung, behielt aber die Eigentumsrechte daran. Der Bund bezahlte den Umbau und die Neueinrichtung in der Höhe von Fr. 23'000.-- (als der Bund 1890 die Münzstätte in sein Eigentum übernahm, bezahlte der für die ganze Liegenschaft Fr. 30'000.-- - nur um Ihnen eine Relation zwischen Aufwendungen und Wert der Liegenschaft zu geben). Die erste Eidg. Münzstätte nahm 1856 ihren Betrieb auf, musste aber ihren Maschinenpark über einige Jahre verteilt anschaffen. Ein Brief aus jenen Jahren mag dies und den damals üblichen Verkehrsstil zwischen den Bundesbehörden etwas beleuchten:

    Bern, den 23. Juni 1859
    Das schweizerische Handels- und Zolldepartement an
    das Schweizerische Finanzdepartement

    Gegenstand: Zollfreiheit für eine Münzprägemaschine

    Tit!
    Umgehend Ihre verehrliche Anfrage über zollfreie Zulassung einer in Basel angekommenen Münzprägemaschine beantwortend, würde es dem Handels- und Zolldepartement wirklich zum Vergnügen gereicht haben, Ihren dahingehenden Wünschen entsprechen zu können. Allein, wie Sie sich durch den Art. 2 des Zollgesetzes selbst überzeugen wollen, bieten die bestehenden gesetzlichen Vorschriften hierzu keinen Anhaltspunkt, abgesehen davon, dass eine Menge Vorgänge, entgegen dem von Ihnen gestellten Ansuchen, entschieden worden sind. Das Departement sieht sich deshalb zu seinem Bedauern nicht in der Lage, in der von Ihnen vorgelegten Frage von sich aus verfügen zu können; es würde inzwischen gegen eine von Ihnen angeordnete Vorlage an den Bundesrat keine Einwendungen zu machen haben.

    Genehmigen Sie Tit! die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.
    Der Departementsvorsteher: J. M. Knüsel
    In den nächsten Jahrzehnten gab auch das Hochkamin, - horribile dictu - das einzige, das je auf dem Boden der Berner Altstadt errichtet worden war, zu reden und Anlass zu klagen, dafür blieb das Marzilitor oben am Münzrain bis ins 20. Jahrhundert hinein erhalten, weil der Bund die baulichen Folgekosten eines Abbruchs an der Südostecke der Münzstätte nicht übernehmen wollte.

    Kaum war 1886 das heutige Amt für Bundesbauten geschaffen und damit die Möglichkeit gegeben, dass Baufachleute den Häuserbesitz des Bundes betreuten, wurde die Frage laut, ob denn noch lange im engen Münzhause am Gerberngraben Kupfer-, Nickel-, Silber- und Goldmünzen geprägt, Briefmarken gedruckt und Edelmetall kontrolliert werden könne, oder ob ein Neubau ins Auge gefasst werden müsse.

    Der Frage, ob hier sich ein neues Bundesamt Aufgaben geschaffen habe, oder ob die Bundestätigkeit endlich unter einem baufachlich korrekten Gesichtspunkt geprüft werden konnten, möchte ich hier nicht nachgehen. Jedenfalls zeigte eine Localitätenliste des Eidg. Münzdirektors, die über das Eidg. Finanzdepartement der tit. Direktion der Eidg. Bauten am 19. April 1893 zuging, dass den Zuständen im Münzhause mittelfristig Abhilfe geschaffen werden mussten.

    Es sprach sich offenbar herum, dass der Bund gleichzeitig für die Landestopographie (L+T) und für die Münzstätte Bauland suchte und deshalb offerierte die Stadt Bern dem Bund im Beundenfeld für die L+T und am Viktoriaplatz für die Münzstätte Bauland für Fr. 25.-- pro m2. Für die schliesslich im Kirchenfeld an der Bernastrasse von der Berne Land-Company, die das Quartier angelegt hatte, gekaufte Liegenschaft wurde ein Kaufpreis von Fr. 15.-- pro m2 ausgehandelt - offenbar konnten nur die Bernischen Kraftwerke (BKW) den Preisvorstellungen der Stadt einigermassen gerecht werden. Es ist aber im Rückblick doch interessant, dass sich die Bundesstadt vorstellen konnte, gerade die Eidg. Münzstätte an so prominenter Stelle wie der des heutigen BKW-Sitzes zu sehen. Die Würde dieser mit einem Staatsregal ausgezeichneten Produktionsstätte wurde damals offensichtlich noch ganz anders eingeschätzt als heute. Die Gestaltung des schliesslich errichteten Gebäudes entspricht noch diesem Geiste - doch der Reihe nach:

    Im Januar 1900 durften der damalige Münzdirektor Paul Adrian und der Architekt, Theodor Gohl (1844 bis 1910), damals höchster Architekt im heutigen Amt für Bundesbauten, eine Studienreise nach Brüssel und Paris unternehmen, um dort moderne Prägestätten und Druckereien für Banknoten und Postwertzeichen kennen zu lernen. Im Anschluss daran schufen sie die Pläne für die zukünftige Münzstätte. Die Planung mündete in zwei Botschaften an die Eidgenössischen Räte, die 1901 dem Kauf des Baugeländes und 1902 dem Baukredit für die Münzstätte zustimmten. Die nötigen total Fr. 1'179'000.-- entnahmen sie dem Münzreservefonds, der aus den Prägegewinnen der Münzstätte gespeist wurde, um allfällige Verluste abdecken zu können, und am 31. Dezember 1901 stattliche Fr. 8'910'000.-- (und etwas Münz) auswies.

    Bei der Planung des Gebäudes war vorgesehen, dass der dreigeschossige Eingangsbau neben dem Haupteingang und dem Treppenhaus Verwaltungsräume und Dienstwohnungen, vor allem für den Münzdirektor und den Abwart enthalte und dass in den drei anderen Flügeln, die den Hof umgeben, das Erdgeschoss für die Münzprägung und das Obergeschoss für die Briefmarken- und eventuell für die Banknotendruckerei vorbehalten sei.

    Der Baubeginn fiel ins Jahr 1903. Die Münzstätte konnte im Mai 1906 bezogen und in Betrieb genommen werden. Der relativ nüchterne Baukörper, der seiner industriellen Bestimmung ‚entsprechend im Industriebaumaterial, dem gelben Sichtbackstein aufgeführt ist, zeigt sparsamen Bauschmuck: Die Hauptfassade, möglicherweise ein Zitat der Fassade des Berner Burgerspitals, zeigt zuoberst das schweizerische Hoheitszeichen und neben dem Haupteingang zwei in Marmor gehauene Münzbilder. So ist das Gebäude definiert: Es steht in Bern, gehört dem Bund und dient der Münzprägung. Ausserdem wird das Sicherheitsbedürfnis des Hauses durch die künstlerisch gestalteten schmiedeeisernen Fenstergitter am hohen Erdgeschoss demonstriert. Der hofseitige Eingang zum Fabrikationstrakt trug einmal unter der Uhr, die die Arbeitszeiten definierte, den sinnigen Spruch Zeit ist Geld.

    Die Kollaudation, die offizielle Bauübernahme, behielt sich der Bundesrat vor. Er stattete der neuen Münzstätte am Dienstag, 2. Juli 1906 um 15 Uhr eine Visite in corpore ab und collaudierte damit offiziell das Gebäude. Dabei wurden 285 Gedenkmedaillen2 verteilt, für die die Firma Huguenin in Le Locle zum Preise von Fr. 6'000.-- den Prägestock geliefert hatte: Die zwei goldenen Medaillen erhielten die Münzstätte selber und das Schweiz. Landesmuseum in Zürich, die silbernen gingen an die Bundesräte und die Verantwortlichen von Finanzdepartement und Bau, die 260 bronzenen erhielten vor allem die Mitglieder der Eidg. Räte...

    Der Abwart der Münze (wie der Hausmeister damals genannt wurde) aber bekam eine detaillierte Hausordnung, die am 6. April 1906 vom damaligen Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements signiert worden war und u. a. Folgendes vorsah:

    Zitat:

    6. Er (der Abwart) bringt die Post sofort nach Empfang in die Bureaus, räumt die Lokale der Verwaltung und die Bureaus der Werkführer auf und sorgt am Morgen und am Nachmittag für frisches Wasser in den Bureaus.

    9. Es ist dem Abwart strenge untersagt, für seine Dienstverrichtungen während seiner vorbemerkten (sie ist oben festgelegt) Dienstzeit Trinkgelder anzunehmen, wie z.B. für die Begleitung bei der Besichtigung der Münzstätte usw.

    Und weil ja damit alles bestens geregelt war, möchte ich hiermit meinen kleinen historischen Exkurs schliessen.

    Vortrag von Dr. sc. techn. Martin Fröhlich, Amt für Bundesbauten, Denkmalpfleger der bundeseigenen Bauten zur Wiedereröffnung der Eidg. Münzstätte am Donnerstag, 16. September 1993 im Auditorium des Bundesarchivs



    Die Eidg. Münzstätte im Schweizerischen Kunstführer

    Eidgenössische Münzstätte, Bernastrasse 28, 1903-1906.

    Rechteck-Anlage um zentralen Hof, der Verwaltungstrakt gegen die Bernastrasse als Hauptbaukörper mit Neurenaissance-Front. In der Fassadenkomposition und Feinheit der Bauglieder ein Hauptbau der Neurenaissance. Kräftiger Mittelrisalit unter Segmentgiebel. Fries aus Münzplatten und zwei Münzbilder eines älteren Vrenelis erinnern an den Zweck des Gebäudes. Die vielachsigen Werkstattflügel übernehmen den Sichtbacksteinverband des Haupttraktes. Fensterbahnen zweigeteilt durch Hartstein-Gurt mit ausdrucksstarken Mascarons. Hervorragende Gitter, Oberfelder in wucherndem Jugendstil.

    Im Innern ist die schöne freischwebende Treppenanlage im ovalen Treppenhaus zu erwähnen. An der Kuppeldecke grossformatiges Fresko von E. Kniep, 1906: Helvetia schüttet Goldstücke auf Familienmutter und Bettler. Gute Ausstattung (Gitter, Brunnen, Glasmalereien).


    Bern - Die heutige Münzstätte. Erbaut gemäss Beschluss der Bundesversammlung vom 10. Oktober 1902 nach den Plänen der Eidg. Baudirektion. Eröffnet am 2. Juli 1906.
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