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Irak
Irak für fortschrittliches Familienrecht In Irak hat der Regierungsrat das weltlich orientierte Familienrecht von 1959 wieder in Kraft gesetzt. Es gilt als eines der fortschrittlichsten in der arabischen Welt. Das religiös-konservative Lager im Rat wehrte sich vergebens dagegen. 15 der 25 Ratsmitglieder hätten in einer stürmisch verlaufenen Sitzung für die Wiedereinsetzung des Ende Dezember aufgehobenen Rechtskodex gestimmt, sagte die schiitische Vertreterin Radscha el Chusai in Bagdad. Mehrere religiös orientierte Politiker hätten aus Protest den Tagungssaal verlassen. Sie fordern statt des weltlich orientierten Familien- und Personenstandsrechts eine Neuregelung, die auf den Vorgaben der Scharia, des islamischen Rechtssystems, beruht. Die Aufhebung des Familienrechts auf Druck religiös orientierter Ratsmitglieder hatte Ende vergangenen Jahres den Protest irakischer Frauengruppen hervorgerufen. Der Rechtskodex aus dem Jahr 1959 setzt hohe Hürden für die im Islam erlaubte Vielehe. So darf ein Mann nur mit Einwilligung seiner Erstfrau weitere Male heiraten. Es gesteht zudem den Frauen im Fall einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder zu. Und es verbietet die im islamischen Recht gestattete Ehescheidung mittels einer formlos vollzogenen Verstossung durch den Ehemann. Das Gesetz galt auch während der Herrschaft von Saddam Hussein. Bagdad sda 28.02.2004 Begriffe Scharia [die; arabisch] Schari'a Scheria das religiöse islamische Recht; umfasst das rituelle Recht (Gebet, Fasten, Wallfahrt) sowie das Familien-, Erb-, Schuld-, Straf- und Kriegsrecht; wurde im 7.-9. Jahrhundert von islamischen Theologen und Rechtsgelehrten aufgrund des Korans und der von Mohammed überlieferten Rechtspraxis geschaffen. Die rituellen Vorschriften sind in den islamischen Ländern noch voll gültig, die des öffentlichen und privaten Rechts neuerdings wieder im Iran. Islam [auch is?la:m; der; arabisch, Ergebung] die von dem Propheten Mohammed Anfang des 7. Jahrhunderts in Mekka gestiftete Religion, deren Anhänger sich Muslime oder Moslems nennen. Wenige Jahrzehnte nach dem Tod des Stifters kam es wegen unterschiedlicher Auffassung über dessen Nachfolge und über die Leitung der Glaubensgemeinde zur Spaltung der Muslime, deren zwei grosse Richtungen die Sunniten und die Schiiten bilden. Der Islam ist monotheistisch und kennt nur die unbedingte Ergebung in den Willen Allahs, der als der einzige Gott und Schöpfer aller Dinge sowie Herrscher über die Welt verehrt wird. Der gläubige Muslim erhält als Lohn für ein gottgefälliges Leben einen Aufenthalt voller sinnlicher Freuden im Paradies; den Verdammten dagegen erwarten Höllenstrafen. Wer für die Ausbreitung des Islams stirbt, kommt unmittelbar in das Paradies. Die religiösen Glaubenssätze und Pflichten sind genau festgelegt; zu ihnen gehören die fünf Pfeiler: 1. Glaubensbekenntnis: Es gibt keinen Gott ausser Allah, und Mohammed ist sein Prophet; - 2. Gebet: die Sunniten fünfmal, die Schiiten dreimal am Tag, kniend auf öffentlichen Anruf hin, in ritueller Reinheit; - 3. Almosengeben; - 4. Fasten: dreissigtägiges Fasten im Monat Ramadan von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang; - 5. Wallfahrt nach Mekka (Hadsch): mindestens einmal im Leben. PLATTFORM FÜR KUNST KULTUR UND GESELLSCHAFT pro migratio gayCH Kochen Italien gegen rechts g26.ch |
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