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Einbürgerungen von Ausländern in der Schweiz

Ordentliche Einbürgerung
Gesuchsteller(innen) sind Personen, welche seit zwölf Jahren in der Schweiz wohnen
Kompetenz für den Entscheid Bund, Kanton, Gemeinde
Beschwerderecht nein

Erleichterte Einbürgerung
Gesuchsteller(innen) sind insbesondere ausländische Ehefrauen und Ehemänner von schweizerischen Ehepartnern sowie ausländische Kinder eines schweizerischen Elternteils
Kompetenz für den Entscheid Bund
Beschwerderecht ja

Wiedereinbürgerung
Gesuchsteller(innen) sind ehemalige Schweizerinnen und Schweizer, welche das Schweizer Bürgerrecht durch Verwirkung, Heirat oder Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht verloren haben
Kompetenz für den Entscheid Bund
Beschwerderecht ja



Neues Gesetz im Parlament in Beratung

Ausländische Kinder, die in der Schweiz geboren wurden und zur dritten Generation gehören, sollen nach einem Beschluss des Ständerats automatisch Schweizer Bürger werden. Im Gegensatz zum Nationalrat lehnte die kleine Kammer aber das Beschwerderecht gegen diskriminierende Einbürgerungsentscheide ab. Zu langen Diskussionen Anlass gab das Beschwerderecht gegen diskriminierende Einbürgerungsentscheide. Mehrere Votanten befürchteten eine Gefährdung der direkten Demokratie. Würde das Beschwerderecht eingeführt, seien Abstimmungen an der Urne wohl nicht mehr möglich, sagte etwa Franz Wicki (Luzern, cvp.) namens der Kommissionsmehrheit. Ja, wie recht er hat. Am 9. Juli 2003 hat das Bundesgericht Einbürgerungsabstimmungen an der Urne für verfassungswidrig erklärt.

Niemand erwartet, dass jedes Ratsmitglied sämtliche Gesetzte kennt, aber die Bundesverfassung sollte schon als Grundlage aller Aktivitäten im Parlament gelten. Besonders befremdlich sind Äusserungen einiger Ratmitglieder in den Medien nach der Urteilsverkündung, welche das höchste Gericht in Frage stellt und lächerlich macht. Berlusconi lässt grüssen.

Erstmals in der Geschichte der Schweiz wird sogar eine Volksinitiative (SVP) in Aussicht gestellt, welche das Urteil aushebeln will.



Bundesgericht begründet Entscheide über Einbürgerungen

Das Bundesgericht hat die schriftliche Begründung seiner Urteile zu Einbürgerungen an der Urne vorgelegt. Es stellt klar, dass auch das Stimmvolk an die Grundrechte gebunden ist.

Am 9. Juli 2003 hat das Bundesgericht Einbürgerungsabstimmungen an der Urne für verfassungswidrig erklärt. Gleichzeitig hat es entschieden, dass die von den Stimmberechtigten in Emmen LU verweigerte Einbürgerung von fünf Personen aus dem Balkan das Diskriminierungsverbot verletzt hat.

Das Bundesgericht kam bei der mündlichen Beratung zum Schluss, dass Einbürgerungsentscheide als Akt der Rechtsanwendung der verfassungsmässigen Begründungspflicht unterliegen. Bei Urnenabstimmungen sei eine Begründung systembedingt nicht möglich. Möglichkeiten zum Ausgleich dieses Mangels seien nicht ersichtlich. In den Begründungen hält das Bundesgericht unmissverständlich fest: Die rechtsstaatlichen Defizite von Urnenabstimmungen können nicht durch das demokratische Prinzip gerechtfertigt werden.

Betreffe eine Volksabstimmung wie bei Einbürgerungen unmittelbar die Rechte des Einzelnen, so seien die verfassungsmässigen Grundrechte und Verfahrensgarantien zu wahren. Dies sei bei Einbürgerungsentscheiden an der Urne nicht möglich. Insoweit seien der direkten Demokratie verfassungsrechtliche Grenzen gesteckt. Im Entscheid zu Emmen hält es fest, dass das Stimmvolk an die Grundrechte, namentlich an das Diskriminierungsverbot gebunden ist, wenn es wie bei Einbürgerungsentscheiden eine staatliche Aufgabe wahr nimmt. Das Stimm- und Wahlrecht gewährleiste keinen Anspruch auf Anerkennung eines rechtswidrigen Abstimmungsergebnisses.

Keine Klärung schafft die Begründung in Bezug auf die Zulässigkeit von Einbürgerungsentscheiden an einer Gemeinde- oder Bürgerversammlung. «Ob und inwiefern diese der verfassungsmässigen Begründungspflicht genügen können, braucht im konkreten Fall nicht entschieden zu werden», hält das Bundesgericht fest. Lausanne - 24. Juli 2003



Verfassungswidrige Abstimmungen an den Urnen
Auswahl - ohne Einbürgerungsentscheide an einer Gemeinde- oder Bürgerversammlung in geheimer Abstimmung.

Das Problem ist seit vielen Jahren bekannt. In einer Urnenabstimmung in Emmen LU werden am 12. März 2000 48 von 56 Eingürgerungsgesuchen abgelehnt. Nur die Gesuche von EinwohnerInnen italienischer Herkunft werden angenommen. EinwohnerInnen jugoslawischer, ungarischer, türkischer und polnisch-holländischer Herkunft wird die Schweizer Staatsbürgerschaft vorenthalten. In einer Stellungsnahme erklärt Urs Ischi (SD Schweizer Demokraten...), einer der Initianten der Initiative Eingürgerungen vors Volk: Das Volk habe richtig entschieden und alle Gesuche von Leuten abgelehnt, die nicht unserer zentraleuropäischen Mentalität entsprechen.

Die Eingürgerungsverweigerungen erreichen weltweite Beachtung. In einer Stellungnahme erklärt der Bundesrat, dass vor dem Hintergrund der UNO-Rassismuskonvention das Abstimmungsresultat als problematisch bezeichnet werden müsse. Es könnte als Rassendiskriminierung ausgelegt werden.

Emmen LU, 29. Juni 2003
An der Urne lehnen die Mehrheit der Stimmenden sechs von elf Eingürgerungsgesuchen ab. Alle abgelehnten Gesuche stammen von EinwohnerInnen aus Staaten des ehemaligen Jugoslawien. Eingebürgert werden Eingürgerungswillige aus Portugal, Sri Lanka, der Türkei und Thailand.

Einsiedeln SZ, 18. Mai 2003
Die Stimmenden lehnen alle fünf Eingürgerungsbegehren von EinwohnerInnen jugoslawischer Herkunft ab.

Tuggen SZ, 18. Mai 2003
Die Stimmenden lehnen alle sieben Eingürgerungsbegehren ab. An diesem Wochenende werden im Kanton Schwyz von insgesamt 58 Gesuchen 39 abgelehnt. Die "Neue Luzerner Zeitung" schreibt: "Eingebürgert wurden alle Gesuchssteller aus Deutschland, Oesterreich, Grossbritannien, den Niederlanden und Angola, sowie bis auf zwei Ausnahmen alle italienischen Bewerber. Auch rund die Hälfte der türkischen und mazedonischen Bewerber wurden ins Bürgerrecht aufgenommen. Praktisch chancenlos blieben dagegen Staatsangehörige aus Serbien, Kroatien und Bosnien-Herzegowina. Von den rund zwanzig Gesuchen wurden lediglich in Lachen zwei angenommen - eines davon im zweiten Anlauf."

Freienbach SZ, 18. Mai 2003
Die Stimmenden lehnen fünf von acht Eingürgerungsgesuchen ab, angenommen werden die Anträge von EinwohnerInnen vietnamesischer und italienischer Herkunft, abgelehnt jene von EinwohnerInnen aus der Türkei oder den verschiedenen Ländern des ehemaligen Jugoslawien.

Ingenbohl-Brunnen SZ, 18. Mai 2003
Die Stimmenden lehnen vier von sechs Eingürgerungsgesuchen ab, angenommen werden die beiden Gesuche von EinwohnerInnen niederländischer Herkunft, abgelehnt werden die Gesuche von EinwohnerInnen bosnisch-herzogowinischer und jugoslawischer Herkunft.

Arth SZ, 18. Mai 2003
Die Stimmenden lehnen alle drei Eingürgerungsgesuche ab. Die Abgelehnten sind EinwohnerInnen jugoslawischer bzw. bosnisch-herzogogiwinischer Herkunft.

Reichenburg SZ, 18. Mai 2003
Die Stimmenden lehnen drei Eingürgerungsgesuche von EinwohnerInnen jugoslawischer Herkunft ab.

Lachen SZ, 18. Mai 2003
Die Stimmenden lehnen fünf von sieben Eingürgerungsbegehren ab, klar angenommen wird das Gesuch einer Einwohnerin italienischer Herkunft und knapp angenommen wird jenes einer Familie jugoslawischer Herkunft. Die anderen Anträge von EinwohnerInnen aus der Türkei oder aus verschiedenen Ländern des ehemaligen Jugoslawien werden abgelehnt.

Rothenthurm SZ, 9. Februar 2003
Die Stimmenden lehnen zwei von drei Eingürgerungsgesuchen von EinwohnerInnen türkischer Herkunft ab. Die Gesuche stammen alle von der gleichen Familie.

Altendorf SZ, 9. Februar 2003
Die Stimmenden lehnen fünf von sechs Eingürgerungsgesuche ab. Die Abgewiesenen sind mazedonischer, jugoslawischer oder kroatischer Herkunft. Der einzige Eingebürgerte ist mazedonischer Herkunft.

Gersau SZ, 9. Februar 2003
Die Stimmenden lehnen drei von vier Eingürgerungsgesuche ab. Die Menschen, denen die politischen Rechte vorenthalten werden, sind bosnisch-herzogowinischer Herkunft. Die eingebürgerte Familie ist mazedonischer Herkunft.

Wangen SZ, 9. Februar 2003
Die Stimmenden lehnen alle Eingürgerungsgesuche ab.

Schübelbach SZ, 9. Februar 2003
Die Stimmenden lehnen alle drei Eingürgerungsgesuche von EinwohnerInnen jugoslawischer Herkunft ab.

Tuggen SZ, 9. Februar 2003
Die Stimmenden lehnen fünf von sechs Eingürgerungsgesuchen ab, unter den Abgewiesenen sind zwei Familien italienischer Herkunft und drei Gesuche von EinwohnerInenn jugoslawischer Herkunft. Nur das Gesuch einer Familie jugoslawischer Herkunft wird gutgeheissen

Küssnacht SZ, 9. Februar 2003
Die Stimmenden lehnen neun von zehn Eingürgerungsgesuchen ab. Jene EinwohnerInnen, denen die politischen Rechte vorenthalten werden, sind bosnisch-herzogwinischer oder jugoslawischer Herkunft. Die eingebürgerte Familie stammt aus der Slowakei.

Arth SZ, 9. Februar 2003
Die Stimmenden lehnen an der Urne alle vier Eingürgerungsgesuche von EinwohnerInnen türkischer, bosnisch-herzogwinischer und kosovarischer Herkunft ab.

Einsiedeln SZ, 24. November 2002
Die Stimmenden lehnen alle drei Eingürgerungsgesuche ab. Die Abgelehnten stammen aus verschiedenen Staaten des ehemaligen Jugoslawien.

Freienbach SZ, 24. November 2002
Die Stimmberechtigten lehnen drei von acht Eingürgerungsgesuchen ab. Die Eingebürgerten stammen aus Italien, Deutschland und der Türkei, die Abgelehnten aus Jugoslawien. Die beiden italienischen und der deutsche Gesuchssteller werden eindeutig (mit über siebzig Prozent), die beiden türkischen jedoch knapp eingebürgert.

Schwyz, 24. November 2002
Die Stimmberechtigen lehnen sechs von sieben Eingürgerungsgesuchen ab, sie stimmen nur dem Gesuch eines Mannes italienischer Herkunft zu. Jene Menschen, denen die politischen Rechte vorenthalten werden, sind jugoslawischer, bosnisch-herzegowinischer und türkischer Herkunft. Auch die Gemeindepräsidentin Bernadette Kündig bestätigt die rassistische Motivation: "Ich denke, es kann als Tatsache betrachtet werden, dass Leute aus dem Balkan in der Gemeinde Schwyz die höheren Hindernisse zu überwinden haben." Es ist die erste Abstimmung nach einem einjährigen Moratorium, das der Gemeinderat gegen Eingürgerungsgesuche verhängt hatte.

Emmen LU, 24. November 2002
Die Stimmberechtigten lehnen sieben von zehn Eingürgerungsgesuchen ab.



Einbürgerungsverweigerungen

Seit Jahrzehnten pflegt die Schweiz eine restriktive Einbürgerungspolitik. [Georg Kreis/Patrick Kury, Die schweizerischen Einbürgerungsnormen im Wandel der Zeiten, Bern 1996. Über die unterschiedlichen kantonalen Regelungen siehe die Broschüre «Die Einbürgerung der Ausländer in der Schweiz», herausgegeben vom Schweizerischen Gemeindeverband, Schönbühl BE. Eine (teils anekdotische) historische Darstellung der Einbürgerungspraxis in der Stadt Zürich bietet Christian Dütschler, Das Kreuz mit dem Pass. Die Protokolle der ‚Schweizermacher‘, Zürich 1998] Seit Mitte der 90er-Jahre steigt die Zahl der Einbürgerungsverweigerungen. Insbesondere Einbürgerungswillige aus der Türkei und den verschiedenen Staaten des ehemaligen Jugoslawien müssen erleben, dass ihnen die Teilhabe am politischen Leben verweigert wird und ihnen damit weitere gesellschaftliche Sicherheiten vorenthalten werden.

Nicht nur dass die Schweiz die strengsten Kriterien (Aufenthaltsdauer mindestens 12 Jahre) für die Erlangung der Staatsbürgerschaft besitzt und unterschiedliche kantonalen Bestimmungen hat [Über den aktuellen Stand der Verfahrensvielfalt siehe: Barbara Boner, Die kantonalen Verfahren zu ordentlichen Einbürgerung von Ausländern, Stand. Dezember 1999, verfasst im Auftrag der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus], in der Anwendung – ausser beim Spezialfall der erleichterten Einbürgerung – verfügen die Einbürgerungswilligen in den meisten Kantonen über keinen Rechtsanspruch. Sie sind der Willkür der Behörden (häufig werden Antragssteller aufgefordert, ihre Gesuch zurückzuziehen) und der demokratisch legitimierter Willkür von Gemeideversammlungen bzw. Volksabstimmungen ausgeliefert. Die Zahl der Einbürgerungen hat zwar seit 1990 zugenommen, doch der Anteil der einbürgerten Menschen ist im Verhältnis zur Zahl der Einbürgerungsberechtigten immer noch sehr gering. Fast 600'000 der 1,4 Millionen in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer könnten das Schweizer Bürgerrecht erwerben, jedoch sind 1998 nur 21'705 Personen aus 146 Staaten eingebürgert worden. [Siehe beispielsweise NZZ und Der Bund, beide 6. März 1999] Nur knapp ein Drittel dieser Eingebürgerten musste keine Willkür befürchten, da sie gemäss den Vorschriften der Erleichterten Einbürgerung einen Rechtsanspruch besassen.

Die Häufung der erfassten Einbürgerungsverweigerungen in den Kantonen Schwyz, Aargau, St. Gallen und Luzern, ist eine Folge der kantonalen Verfahren, welche Volksabstimmungen oder Gemeindeversammlungen vorsieht. Seit Jahren machen die fremdenfeindlichen Parteien, insbesondere die Schweizer Demokraten und die SVP, politische Kampagnen gegen die Einbürgerungen. Exemplarisch die Auseinandersetzungen in der Luzerner Vorortsgemeinde Emmen (mit über 20'000 Einwohnern die 18. grösste Gemeinde der Schweiz). Mitte Juni 1999 stimmte die Mehrheit der Stimmenden für die obligatorische Urnenwahl bei der Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern und folgten damit einer Initiative der Schweizer Demokraten. Die SD-Ortsgruppe offenbarte im Abstimmungskampf die diskriminierende Stossrichtung ihres Vorstosses: «Es gibt aber Religionen, die andere Wertvorstellungen als die christlichen haben.

Eines der wichtigsten Einbürgerungskriterien ist das Annehmen unserer Gebräuche und Gesetze. Damit aber werden einige Leute aus anderen Religionsgemeinschaften ihre liebe Mühe haben, da sie ganz andere religiös-politische Überzeugungen vertreten müssen. Es ist ihnen gar nicht möglich, unsere Gesetze und Gebräuche zu übernehmen. Deshalb würden diese Leute auch die geforderten Kriterien zur Einbürgerung nicht erfüllen.» [Zitiert in luzern heute, 17. Juni 1999] Im Klartext: Nur Angehörige christlicher Konfessionen können Schweizer oder Schweizerinnen sein. Sowohl im September 1999 wie auch im März 2000 werden ausschliesslich Einbürgerungsgesuche von EinwohnerInnen italienischer bzw. spanischer Herkunft angenommen, die anderen jedoch abgelehnt. Schweizweite Empörung erntet die März-Abstimmung, als 48 von 56 Einbürgerungsgesuchen abgelehnt werden. In einer Stellungsnahme erklärt Urs Ischi (SD), einer der Initianten der Initiative Einbürgerungen vors Volk: Das Volk habe richtig entschieden und alle Gesuche von Leuten abgelehnt, die nicht unserer zentraleuropäischen Mentalität entsprechen.

Den willkürlichen und rassistisch motivierten Einbürgerungsverweigerungen folgten mehrere parlamentarische Vorstösse. Ende Juni 2000 unterstützte der Nationalrat eine Motion, welche eine erleichterte Einbürgerung forderte. Der Bundesrat wollte den Vorstoss nur als Postulat entgegennehmen. [Amtliches Bulletin, Nationalrat, 14. 6. 2000, Motion Hubmann Vreni, Einbürgerungen erleichtern] Bundesrätin Ruth Metzler verwies auf die Arbeit einer Arbeitsgruppe, welche bis Ende 2000 einen Vorschlag zur Verbesserung machen werde. Auch habe der Bundesrat bereits mehrmals versprochen, die Einbürgerungsverfahren zu harmonisieren, zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Widersprechen die Einbürgerungsverweigerungen aber nicht dem Willkürverbot? Der Jurist Andreas Auer kam in einem entsprechenden Gutachten zum Schluss, dass die Praxis der Einbürgerungsverweigerungen willkürlich und das direktdemokratische Verfahren verfassungswidrig sei: Es widerspricht nämlich der Funktion und der besonderen Würde der direktdemokratischen Institutionen, die Stimmbürger über etwas entscheiden zu lassen, das sich als verfassungsrechtlich nicht haltbar erweist. [Andreas Auer, Einbürgerung durch Volksentscheid, Verfasssungsrechtliche Grenzen der direkten Demokratie, NZZ, 27. 3. 2000] Die juristische Theorie wurde in einem Fall bereits gerichtliche Praxis. Ende März 2000 schützt das Verfassungsgericht Basel-Land einen Rekurs von sechs abgewiesenen türkischen Staatsangehörigen und weist die Einbürgerungen zum Neuentscheid an die Bürgergemeinde zurück, da der Nichteinbürgerungsentscheid gegen das Gebot der Rechtsgleichheit und das Willkürverbot verstosse. [Siehe Eintrag, Pratteln, 4. 12. 1997]

Quelle: www.gra.ch

Rassistische Vorfälle in der Schweiz
2003 03/01 03/02 03/03 03/04 03/05 03/06 03/07 03/08 03/09 03/10 03/11 03/12
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