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Zwangssterilisation und -kastration

Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisationen und -kastrationen

Der Nationalrat hiess am 11.03.04 als Erstrat das Sterilisations- und das Entschädigungsgesetz gut.

In der Schweiz begann die Eugenik 1892. Sterilisiert oder kastriert wurde, wer im Ruf stand, sexuell zügellos (Bleuler), liederlich, homosexuell, vagabundierend, verkrüppelt oder sonst degeneriert zu sein...

Justizminister Christoph Blocher wehrte sich zusammen mit SVP und FDP gegen die «symbolische Wiedergutmachung»: Zwangssterilisationen seien damals nicht aus niederträchtigen Gründen, sondern rechtmässig vorgenommen worden.

Ungeheuerlich!



Die Fratze des Heilens - Grauenhaft gut dokumentiert bis 1970: Psychiatrische Zwangsmassnahmen in der Schweiz

Am 20. Oktober 1941 wurde der deutsche Hausierer Franz S. auf schweizerischem Gebiet, kurz hinter der Grenze, verhaftet. Als Grund für seine Flucht gab er zu Protokoll: Weil ich mich nicht sterilisieren lassen wollte, flüchtete ich in die Schweiz. Der im Dritten Reich wegen Abhören eines Feindsenders und Mitgliedschaft in der KPD verfolgte und zeitweise in der Irrenanstalt in Bonn zwangspsychiatrisierte Flüchtling war offensichtlich in Unkenntnis darüber, dass die Schweiz auch ohne Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ein Vorreiter in Europa auf dem Gebiet der Zwangssterilisation war. Der mit dem Fall befasste Polizeibeamte war jedenfalls der Meinung, dass aufgrund der reichen und systematischen Kastrationspraxis in der Zürcher psychiatrischen Klinik Burghölzli die Gefahr, in Deutschland aus eugenischen Gründen zwangssterilisiert zu werden, kein ausreichender Asylgrund für die Schweizer Behörden sei.

Doch Franz S. hatte Glück im Unglück: Aus humanitären Gründen wurde er nicht abgeschoben, sondern interniert. Einige Jahre später, kurz vor Kriegsende, konnte ein anderer Flüchtling aus Hitler-Deutschland, dem ein ähnliches Schicksal im Spital in Waldshut gedroht hatte, nicht mehr auf Nachsicht der Schweizer Grenzpolizei rechnen, vielleicht weil er einer auch in der Eidgenossenschaft nicht sehr beliebten Minderheit, den Sinti, angehörte. Man brachte ihn wieder über die Grenze, wo er am Ostersamstag 1945 von der SS erschossen wurde.

Diese und andere Schicksale von Menschen, die im Gegensatz zu den genannten Beispielen Schweizer Bürger waren und von Psychiatern in Zürich im Zeitraum von 1890 bis 1970 als erblich minderwertig abgestempelt und psychiatrischen Zwangsmassnahmen wie Kastration, Sterilisation und Schocktherapien unterzogen wurden, hat ein Schweizer Historiker aus den Archiven wieder ans Licht geholt. Das Buch ist gleichzeitig auch ein Versuch, den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, denn es beruht auf einem Bericht, den der Autor im Auftrag des Sozialdepartements der Stadt Zürich über Anstaltseinweisungen, Kindswegnahmen, Eheverbote, Sterilisationen und Kastrationen unternommen hat.

Erst in jüngster Zeit ist deutlich geworden, wie sehr Staaten mit einer langen und ungebrochenen demokratischen Tradition im zwanzigsten Jahrhundert (Amerika, England, Frankreich, Schweden) aus eugenischen Gründen Zwangssterilisationen geduldet haben, und zwar bis weit in die Nachkriegszeit hinein. Auch die Schweiz ist hier keine Ausnahme, wie Thomas Huonker am Beispiel von Akten Zürcher Fürsorgeeinrichtungen und aufgrund der systematischen Durchsicht der zeitgenössischen Fachliteratur belegt. Zu den Befürwortern eugenischer Ideen gehören berühmte Schweizer Psychiater, unter ihnen August Forel, Eugen und Manfred Bleuler. Die renommierte Zürcher Nervenheilanstalt Burghölzli war eine Hochburg dieses Denkens - auch noch nach 1945.

Der Schweizer Kanton Waadt war, was bereits seit längerem in der Forschung bekannt ist, in Europa ein Vorreiter in der gesetzlichen Regelung einer Zwangssterilisation Minderwertiger. Andere Kantone, darunter Zürich, kamen ohne ein entsprechendes Gesetz aus, wie der Basler Schularzt und Anhänger der Rassenhygiene Carl Brugger 1939 erklärte: Die Tatsache, dass einerseits im Kanton Waadt trotz oder vielleicht gerade wegen der dortigen gesetzlichen Regelung nur ganz selten eugenische Unfruchtbarkeitsmachungen vorgenommen werden, dass andererseits in Zürich ohne besondere Regelungen Erbgeisteskranke und Schwachsinnige häufig sterilisiert werden, zeigt am besten, dass in unseren Verhältnissen mit einer gesetzlichen Regelung allein nicht viel gewonnen ist. Dass diese Einschätzung durchaus der damaligen Praxis entsprach, belegen die von Huonker genannten Zahlen. Allein im Kanton Zürich sollen nach der Hochrechnung von Huonker zwischen 1892 und 1970 mehrere Tausende von Frauen und eine weit kleinere, aber auch nicht zu vernachlässigende Zahl von Männern unfruchtbar gemacht worden sein.

Zu den berühmten Patienten, die in Schweizer Irrenanstalten mit oft fadenscheinigen Diagnosen einsassen und vor der Alternative freiwillige Sterilisation oder lebenslanger Anstaltsaufenthalt gestellt waren, gehört auch der Schriftsteller Friedrich Glauser (1896 bis 1938). Seine bewegende Krankengeschichte allein lohnt die Lektüre dieses Buches, dessen Stärke nicht die stringente Argumentation, sondern die Aneinanderreihung spannender Fallgeschichten ist, die in den jeweiligen zeitgenössischen medizin-psychiatrischen und fürsorgerischen Diskurs eingeordnet werden. Nicht weniger erschütternd ist das Patienten-Dossier von Albert Einsteins Sohn Eduard, den man 1944 im Burghölzli-Spital - vermutlich ebenfalls nicht ganz freiwillig - einer Elektrokur unterzog.

Robert Jütte/ FAZ/ 26. Januar 2004

Thomas Huonker: Diagnose: ,moralisch defekt'. Kastration, Sterilisation und Rassenhygiene im Dienst der Schweizer Sozialpolitik und Psychiatrie 1890-1970. Orell Füssli Verlag, Zürich 2003. 286 S., geb., 29,50 [Euro].



Es ist jetzt noch Zeit, die Trennlinie zwischen Schweizern und Verrätern zu ziehen - Die Ausbürgerung des Psychiaters Ernst Rüdin vor dem Hintergrund der Schweiz am Ende des Zweiten Weltkriegs

Kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde dem Psychiater und Rassenhygieniker Ernst Rüdin, einem schweizerisch-deutschen Doppelbürger, das schweizerische Bürgerrecht aberkannt. Diese dem eigentlichen Prinzip der Unverlierbarkeit des Bürgerrechts widersprechende Massnahme war durch einen sogenannten Notrechtsbeschluss des Bunderates während des Krieges möglich geworden. Die Behörden reagierten damit auf Ernst Rüdins massgebliche Forschungstätigkeit im Rahmen des nationalsozialistischen Eugenikprogramms im Dritten Reich.

Mit der Aufforderung zur Ausbürgerung Rüdins kam innerhalb des Eidgenössischen Departements ein Prozess ins Rollen, in dessen Zentrum nicht die Diskussion um die eugenische Tätigkeit Rüdins als solche stehen sollte, sondern in dem vielmehr die Angst der Behörden zum Ausdruck kam, die Alliierten könnten Rüdin als Kriegsverbrecher vor Gericht stellen – was sich wegen Rüdins Nationalität negativ auf die Schweiz auswirken könnte.

Diese Befürchtung entsprang der angespannten Situation, in der sich die Schweiz aufgrund ihrer Kollaborations- sowie ihrer restriktiven Flüchtlingspolitik befand.

www.histsem.unibas.ch



Wollen wir unseres Möglichstes tun, um das Eindringen schlechter Erbfaktoren in unserer Bevökerung zu verhindern... - Eugenik und Einbürgerung in der Stadt Basel 1931-1952.

Anfangs der 1930er Jahre spielte sich in Basel die Zusammenarbeit zwischen Psychiatrie und Einbürgerungsbehörde informell ein und wurde 1938, im Rahmen einer Gesetzesrevision des Bürgerrechts, auf rechtlicher Ebene verankert. Im Zeitraum von 1931-1969, dem ersten und letzten Gutachten, wurden mindestens 900 psychiatrische Gutachten für die Einbürge-rung getätigt, deren Grundlage eugenisches Gedankengut war.

Eugenik, die 'Lehre vom guten Erbe', beinhaltet die Vorstellung von der Verbesserung der menschlichen Art. Mittels eugenischer Praktiken, gezielte Eingriffe in das Fortpflanzungsverhalten, sollte der gefürchteten 'Degeneration' der Bevölkerung vorgebeugt werden. Die Vorstellung der Degeneration, als eine 'krankhafte Abweichung vom normalen menschlichen Typ', die 'erblich übertragbar' und 'sich progressiv zum Untergang entwickelnd' wurde auf die ganze moderne Gesellschaft bezogen. In der Annahme, dass der kulturelle Fortschritt die 'natürliche Selektion', wie sie in der Evolutionstheorie postuliert worden war, ausser Kraft setze, wurden eugenische Eingriffe legitimiert und versprachen zugleich, die sozialen Probleme der Zeit auf biologischer Ebene zu lösen.

www.histsem.unibas.ch



Stadt Zürich 1890 und 1970

Der Historiker Thomas Huonker hat in seiner Untersuchung in der Stadt Zürich nachgewiesen, dass zwischen 1890 und 1970 Tausende, vorwiegend Frauen, zwangssterilisiert wurden.

Betroffen waren nebst Jenischen vor allem Frauen der Unterschicht (Dienstmädchen, Arbeiterinnen), Sozialhilfebezüger oder Homosexuelle. Die Sterilisationen basierten auf dem von Burghölzli-Direktor August Forel propagierten Gedankengut, dass sich «Minderwertige» nicht vermehren sollten. Dieses «eugenische» oder «rassenhygienische» Denken bildete später die Basis für die brutale Politik der «Eugenik» in Nazideutschland.



Burghölzli, August Forel und Eugen Bleuler

Ende 19. Jahrhundert ordneten die Psychiater der Zürcher Klinik «Burghölzli» das Deckelbad an, wenn die Arbeitsbeschäftigung, der Bettgurt oder die Zwangsjacke keine Behandlungserfolge zeigten. Tagelang mussten sich unruhige PatientInnen in einer Badewanne mit verschliessbarem Blechdeckel aufhalten, nur der Kopf war von aussen zu sehen. Kurz nach 1900 schuf der damalige Direktor des «Burghölzlis», Eugen Bleuler, das Deckelbad wegen der grossen Infektionsgefahr ab und experimentierte mit neuen Methoden. Adäquate Therapieformen gab es um die Jahrhundertwende noch keine.

Zusammen mit seinem Vorgänger August Forel prägte Bleuler die Geschichte des «Burghölzlis» während fast fünf Jahrzehnten zwischen 1879 und 1927. Die beiden Direktoren dozierten an der Universität Zürich und erlangten mit Studien zur Hirnanatomie und Schizophrenie internationale Bedeutung. Als noch junger Zweig der Medizin war die Psychiatrie jedoch mit Schwierigkeiten konfrontiert. Forel und Bleuer versuchten nicht nur, die Forschung und Therapie im «Burghölzli» miteinander in Einklang zu bringen, sie waren auch für das Management der Klinik zuständig. Dementsprechend schwierig gestaltete sich der Alltag. Eindrücklich schildert Wottreng, wie engste Raumverhältnisse, unausgebildetes Aufsichtspersonal und der Mangel an Therapiemethoden das Innenleben der Klinik prägten. Zudem gingen die Meinungen der Experten über die Ursachen geistiger Erkrankungen auseinander. Die Frage, wo «die Grenze zwischen gesunder Dummheit und krankhaftem Schwachsinn» liegt, vermochten Bleuler und Forel nicht zu beantworten.

«Schädliche Elemente»

Diese forschungsinternen Definitionsprobleme hielten die Psychiater jedoch nicht davon ab, den Adressatenkreis ihrer Bestrebungen zu bestimmen. Forel und Bleuler waren sich einig, dass vermeintliche Alkoholiker, Prostituierte oder Homosexuelle einer psychiatrischen Behandlung bedurften. Im Zuge des Aufstiegs eugenischer und rassenhygienischer Theorien seit den 1880er Jahren gelangten auch die Psychiater des «Burghölzlis» zur Auffassung, man müsse die «normale» Gesellschaft gegenüber «schädlichen Elementen» schützen.

Mit der Einmischung von Psychiatern in sozialpolitische Fragen greift Wottreng ein höchst brisantes Thema auf. Schade ist dabei allerdings, dass er sich auf längst bekannte Beispiele wie etwa die Prostitutionsbekämpfung konzentriert. Neu zeigt der Autor aber auch auf, wie sich nach der Jahrhundertwende die Zusammenarbeit der Psychiater mit den Zürcher Armen- und Vormundschaftsbehörden verstärkte. Die Beamten der Ämter verliessen sich auf das Urteil der medizinischen Experten, wenn eine Entmündigung zur Debatte stand. Psychiater beteiligten sich so an wichtigen sozialpolitischen Diskussionen, in denen abweichendes Verhalten von Menschen beurteilt wurde.

Für die bevormundeten Personen waren die Konsequenzen gravierend. Bezeichnete die Leitung des «Burghölzlis» in einem psychiatrischen Gutachten eine junge Frau als «faul, trotzig, störrisch, böswillig und lügenhaft» und empfahl, die Bevormundete zu sterilisieren, schlossen sich die Vertreter der Vormundschaftsbehörde in der Regel diesem Urteil an und liessen den Eingriff vornehmen. Junge Frauen, die sich der Sterilisation zu entziehen versuchten, setzte die Vormundschaftsbehörde unter Druck, indem sie ihnen mit einer Internierung drohte. (...)

Nadja Ramsauer Willi Wottreng: Hirnriss: Wie die Irrenärzte August Forel und Eugen Bleuler das Menschengeschlecht retten wollten.. Weltwoche-ABC-Verlag, Zürich 1999. 320 Seiten, 39 Franken

Nadja Ramsauer hat eine Dissertation zur Geschichte des Vormundschaftswesens in Zürich am Beispiel von Kindswegnahmen 1900ö1945 verfasst. Unter der Leitung von Prof. Jakob Tanner hat sie ein Forschungsprojekt zur Geschichte der Zürcher Psychiatrie beim schweizerischen Nationalfonds eingereicht, das im April 1999 abgelehnt worden ist.




Bergier-Bericht: Rassenhygiene in der Schweiz

Die Schweiz habe als einer der ersten europäischen Staaten ab 1913 eine Politik konsequenter Abweisung und Ausschaffung Fahrenden betrieben. Auch Schweizer Wissenschafter hätten im internationalen Rahmen dazu beigetragen, die europaweite Verfolgungspolitik mit rassehygienischen Theorien zu legitimieren.

Diese Theorien hätten in der Praxis systematische Kindswegnahme, Einweisung in Erziehungs-, Straf- und Irrenanstalten, Eheverbote und Zwangssterilisation nach sich gezogen.

Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (UEK)



Begriffe

Zwangssterilisation

Sterilisation ist eine empfängnisverhütende Massnahme, bei der die Samenleiter bzw. die Eileiter operativ durchgetrennt werden. Sie führt praktisch immer zu einer endgültigen Unfruchtbarkeit. Im Unterschied zur Kastration bleibt die Produktion von Geschlechtshormonen jedoch unverändert. Die freiwillige Sterilisation bei urteilsfähigen Menschen wird heute kaum mehr in Frage gestellt.

Im letzten Jahrhundert wurden nicht nur in Nazi-Deutschland zahlreiche geistig Behinderte, Fahrende und Angehörige von sozialen Randgruppen aus rassenhygienischen (eugenischen) Motiven zwangssterilisiert. Pionier in Europa war der Schweizer Psychiater Auguste Forel, geistiger Vater des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in Nazi-Deutschland (1934) war der St. Galler Ernst Rüdin. Das von Forel und Rüdin propagierte eugenische Paradigma wurde vor dem Zweiten Weltkrieg zu einem unbestrittenen Teil der psychiatrischen Praxis. Aber auch nach 1945, als das eugenische Dogma an Boden verloren hatte, wurden in psychiatrischen Klinken weiterhin ohne gesetzliche Grundlagen Zwangssterilisationen angeordnet.

1978 begann in der Schweiz eine breite öffentliche Debatte, die 1981 zum Erlass von Richtlinien der schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften führte. Die letzte öffentlich bekannte Zwangskastration wurde 1987 vorgenommen. Wie viele Menschen ohne ihre Zustimmung sterilisiert worden sind, ist unbekannt. Meist waren Frauen betroffen. Es wird angenommen, dass in der Schweiz jede zweite geistig behinderte Frau sterilisiert ist. Heute gilt die Zustimmung zu einer Sterilisation als Ausübung eines höchst persönlichen Rechts. Höchst persönliche Rechte können nur selbst ausgeübt werden, die Vertretung durch einen gesetzlichen Vertreter (Vormund, Inhaber der elterlichen Sorge) ist ausgeschlossen. Deshalb kann bei nicht urteilsfähigen Menschen nie von einer gültigen Zustimmung zur Sterilisation ausgegangen werden.

Sterilisation

die künstliche Aufhebung der Fortpflanzungsfähigkeit, meist durch einen chirurgischen Eingriff, bei dem die Ei- bzw. Samenleiter durchtrennt oder durch Elektrokoagulation funktionsunfähig gemacht werden. Bei der Frau erfolgt die sog. Tubensterilisation meist endoskopisch (Laparoskopie), die wesentlich unkompliziertere Sterilisation des Mannes erfolgt in der Regel durch operative Entfernung eines rd. 2 cm langen Stücks des Samenleiters (Vasektomie). Im Unterschied zur Kastration, die ebenfalls zur Unfruchtbarkeit (Sterilität) führt, bleiben bei der Sterilisation die Keimdrüsen (Hoden, Eierstöcke) und damit die Sexualhormone und der Sexualtrieb (Libido) erhalten.

Kastration

Operative Entfernung der Keimdrüsen (Hoden oder Eierstöcke), im weiteren Sinn auch die Ausschaltung ihrer Funktion durch Röntgenbestrahlung (Strahlenkastration) oder Hormongabe. Da keine Sexualhormone mehr produziert werden können, ist die Person unfruchtbar, und der Sexualtrieb (Libido) wird herabgesetzt. Eine Kastration vor der Geschlechtsreife führt zu körperlicher Unterentwicklung und zum Ausbleiben des geschlechtlichen Reifungsprozesses (z. B. schwach ausgeprägte Muskulatur und sekundäre Geschlechtsmerkmale). Die Kastration wurde deshalb früher zur Gewinnung hoher männlicher Stimmlagen (Kastraten), bei Haremswächtern (Eunuchen) und aus religiösen Gründen bei gewissen Sekten (Skopzen) durchgeführt. Bei Männern wird eine Kastration heute nur noch selten nach schweren Verletzungen und bei doppelseitigen Geschwülsten der Hoden vorgenommen. Bei Frauen erfolgt eine Kastration verhältnismässig häufiger bei bösartigen Unterleibserkrankungen, die Folgen sind den physischen und psychischen Veränderungen in den Wechseljahren gleich.

Eugenik (Rassenhygiene)

1883 von dem britischen Naturforscher F. Galton geprägter Begriff für ein bevölkerungspolitisches Konzept, das die Erhaltung und Verbesserung der erblich guten Eigenschaften in einer Gesellschaft zum Inhalt hat. Ziel der Eugenik ist es, unerwünschte Eigenschaften, sogenannte Degenerationserscheinungen, in einer Gesellschaft auszumerzen (negative Eugenik) und erwünschte Eigenschaften zu fördern und so zu einer Höherentwicklung der Gesellschaft zu kommen (positive Eugenik), und zwar durch Erforschung der erbbiologischen Gesetze sowie Kontrolle und Beeinflussung der Fortpflanzungsprozesse. Die Eugenik gründet sich auf die Erkenntnisse der menschlichen Erblehre und die Fortpflanzungsbiologie und fusst auf der Überzeugung, dass der Mensch ausschliessl. ein Produkt seiner Erbanlagen ist und somit auch die Entwicklung der Gesellschaft von der Gesamtheit der in ihr vertretenen Erbanlagen bestimmt wird.

In Deutschland wurde eugenisches Gedankengut von W. Schallmeyer und A. Ploetz 1895 eingeführt und unter dem Begriff Rassenhygiene verständlicher gefasst. Auch in vielen anderen Ländern, wie England, Frankreich, USA und Sowjetunion, gewann der Eugenik-Gedanke Einfluss. In Deutschland ergaben sich weitreichende Übereinstimmungen zwischen dem Eugenik-Gedanken und der Ideologie des Nationalsozialismus. Im Sinn einer Höherzüchtung wurde im Dritten Reich planmässig die Förderung anlagemässig wertvoller Familien und Erbstämme betrieben. Gleichzeitig wurde ein Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses erlassen, das Zwangssterilisationen bei allen als minderwertig eingestuften Bevölkerungsgruppen wie psychisch Kranken, Behinderten, Nichtsesshaften und Asozialen sowie ethnisch unerwünschten Gruppen wie Juden, Polen, Russen, Sinti und Roma ermöglichte. Die Pervertierung eugenischen Gedankenguts lieferte schliesslich auch die Begründung für die Tötung unwerten Lebens und die Ausrottung rassisch Minderwertiger (Euthanasie).

Heute wird in Deutschland eugenisches Gedankengut zum einen aufgrund seiner historischen Pervertierung von Humangenetikern strikt abgelehnt, zum anderen ist es auch wissenschaftlich nicht haltbar, da die Eigenschaften des Menschen nicht ausschliesslich genetisch bestimmt sind, sondern auch von seinem sozialen Umfeld geprägt werden.

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