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Die Schweiz, das Gold und die Toten



Der Zweite Weltkrieg ist ein Verbrechen, welches das Gewissen der Welt immer wieder heimsuchen wird. Schweizer Bankiers haben Hitlers Raubgold gehehlert und gewaschen und dem Reich so die kriegswichtigen Rohstoffkäufe ermöglicht. Ohne die Schweizer Banken wäre der Zweite Weltkrieg früher zu Ende gegangen und Hundertausende von Menschen wären am Leben geblieben. Astronomische Kriegsgewinne begründeten die internationale Macht der Schweizer Banken. Gleichzeitig wiesen die Berner Behörden an ihren Grenzen Zehntausende jüdischer Flüchtlinge zurück. Viele von ihnen fielen den SS-Schergen in die Hände.

Neue, vor allem amerikanische Geheimdienstberichte offenbaren die helvetische Komplizenschaft mit den Nazis und die Bestände von sogenannten nachrichtenlosen Vermögen von Holocaust-Opfern in Schweizer Bankkellern.

Über fünfzig Jahre hat die helvetische Neutralitätslüge gehalten. Jetzt holt die Vergangenheit die Eidgenossen ein.



Zitate, Auszüge

«... Die Schweiz ist dem Zweiten Weltkrieg entgangen dank energischer, schlauer, organisierter Komplizenschaft mit dem Dritten Reich. Von 1940 bis 1945 war die Schweizer Wirtschaft weitgehend in den grossdeutschen Wirtschaftsraum integriert. Die Zürcher, Basler und Berner Gnomen waren die Hehler und die Kreditherren Hitlers...»

«... Die Zürcher Gnomen als Opfer nazistischer Erpressung? Die Archive sprechen eine andere Sprache. Die Bankoberen - ob sie nun ein öffentlich-rechtliches (bei der Nationalbank) oder privates (bei den Grossbanken) Salär bezogen - waren in ihrer erdrückenden Mehrheit willige Komplizen. Eifrige Helfer. Hybris war im Spiel. Ungebremste, bewusstseinsverwüstende Raffgier. Die (berechtigte) Hoffnung auch, in dieser ausserordentlichen Situation ausserordentliche Gewinne zu scheffeln...»

«... Am 25. Juli 1940 beschlossen der Oberbefehlshaber der Armee ... und der Bundesrat, die Truppen von den Grenzen abzuziehen, um ein uneinnehmbares Reduit in den Alpen aufzubauen. Dies war eine ziemlich unmenschliche Entscheidung: Sie lief darauf hinaus, zwei Drittel des Staatsgebietes und fast die gesamte Bevölkerung schutzlos den SS--Horden preiszugeben, während man die Schneefelder, Gletscher und Felsen der Alpen bis zum letzten Blutstropfen verteidigen wollte...»

«... Um Krieg zu führen, brauchte Hitler einen Bankier. Und zwar einen unverdächtigen. Einen Verlässlichen. Einen neutralen... Der Komplize musste das Diebesgut unter neuer Identität auf den Weltmarkt bringen. Das gleiche galt für die Goldzähne, die SS-Schergen zu Tausenden aus ermordeten Opfern herausbrachen, für gestohlene Eheringe, Schmuckstücke der Häftlinge und für die von den sogenannten Devisenschutzkommandos überall in Europa geraubten privaten Vermögen. Der Finanzplatz Schweiz übernahm all diese hehren Aufgaben. Die Finanzhaie aus Zürich, Basel und Bern waren die Hehler und Weisswäscher des gestohlenen ... Zentralbankgoldes. Sie finanzierten Hitlers Eroberungskriege... Ohne den Finanzplatz Schweiz, ohne die willigen Hehler von Bern, die eifrigen Gnomen, hätte Hitler seine Eroberungs- und Raubzüge nicht führen können. Schweizer Bankiers haben ihm dafur die Devisen geliefert. Sie haben seine Angriffskriege finanziert....»

«... Dass die helvetischen Hehler wesentlich zur Verlängerung des Zweiten Weltkrieges und damit zum Tod von Hunderttausenden von Soldaten und Zivilpersonen beigetragen haben, scheint mir heute erwiesen...»

«... Nicht ideologische Übereinstimmung mit der NSDAP, nicht persönliche Sympathie für den Führer, sondern unbändige Raffgier und Profitsucht motivierten Hitlers Hehler. Ausser den Schweizern wollte niemand sein Beutegold kaufen, waschen, verschachern...»

«... Die Goldwaschmaschine von Bern funktionierte hochprofessionell. Woher das Gold kam, wussten die Goldwascher...»

«... Die Schweizer Regierung war willfähriger als jene von Vichy...»

«... Hitlers helvetische Lieferanten machten Geschäfte im wertfreien Raum. Der Österreicher aus Braunau war das Problem der Deutschen. Seine Judenpolitik auch. Die Lieferanten versetzten ihr Gewissen in den provisorischen Ruhestand. Ihre verkümmerten Krärnerseelen gingen auf Tauchstation...»

«... 1941 tauchte in Lausanne SS-Hauptsturmführer Hans Wilhelm Eggen auf. Der SS-Mann wollte 2'000 Holzbaracken kaufen. Für dieses und andere Geschäfte verlangte die Handelsgesellschaft Extroc AG 22 Millionen Schweizer Franken, eine horrende Summe. Die Waffen-SS bezahlte diskussionslos. Henry Guisan verdiente an dem Bankgeschäft 13'000 Schweizer Franken. Konzentrationslager hin oder her was kümmerte das Henry Guisan? Die SS bezahlte pünktlich, und das Geschäft roch gut…»

Obengenannte Zitate waren Bestandteil der an die Bundesanwaltschaft eingereichte Strafanzeige gegen Nationalrat Prof. Dr. Jean Ziegler wegen Verletzung von Art. 266bis des StGB betreffend Gegen die Sicherheit der Schweiz gerichtete ausländische Unternehmungen und Bestrebungen.

In der Ankageschrift wird als Gegendarstellung u.a. die rechtsextreme Zeitung Schweizerzeit des SVP-Nationalrats Ulrich Schlüer zitiert, wo auch der Holocaust Leugner Jürgen Graf eine fragwürdige Rolle spielte.



Der Schweizer Parlamentarier Jean Ziegler muss wegen Äusserungen in seinem Buch Die Schweiz, das Gold und die Toten nicht vor Gericht.

Der Rechtsausschuss des schweizer Nationalrats lehnte eine Strafverfolgung (Aufhebung der Imunität) des Genfer Sozialdemokraten ab. Die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg müsse von der Wissenschaft und nicht vom Strafrichter aufgearbeitet werden, erklärte ein Regierungssprecher am 24. Februar 1999.

Auf Betreiben von Grossaktionären der UBS (Europas grösster Bank und weltgrösster Vermögensverwalter) hatte Ende August der Basler Ex-Nationalrat Burckhardt und zwanzig Mitunterzeichner bei der Bundesanwaltschaft gegen Ziegler Strafanzeige wegen Landesverrats eingereicht. Nach Meinug Burckhardts sei Ziegler sei in seinem Buch Die Schweiz, das Gold und die Toten nestbeschmutzend aufgetreten und habe zudem an einem Hearing des US-Senators d'Amato teilgenommen, der als Agent der jüdischen Organisationen im Sinne des Gesetzes zu qualifizieren sei.

Hintergrund: Die Schweizer Grossbanken mussten im Sommer 1998 eine Konvention unterzeichnen, welche sie verpflichtet, 1,25 Milliarden Dollar als Vorausleistung auf die Rückerstattung der herrenlosen Vermögen zu leisten.



Keine Strafverfolgung gegen Nationalrat Ziegler

Pressemitteilung

Der Bundesrat hat am Mittwoch erneut die Ermächtigung zur Verfolgung eines politischen Delikts verweigert. Er gab den Strafanzeigen, welche die Bestrafung Nationalrat Jean Zieglers wegen seiner Äusserungen im Buch Die Schweiz, das Gold und die Toten verlangen, keine Folge. Ziegler wurde vorgeworfen, er stelle in seinem Buch unwahre und entstellende Behauptungen auf, die im Ausland gegen die Schweiz gerichtete Bestrebungen hervorriefen (Artikel 266bis StGB).

Sicherheit der Schweiz gefährdet?

Am 31. August 1998 reichten alt Nationalrat Martin H. Burckhardt und 20 Mitunterzeichner bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Nationalrat Jean Ziegler ein. Sie warfen ihm vor, er verletze mit seinem Buch Die Schweiz, das Gold und die Toten, das sich mit der Rolle der Schweiz im zweiten Weltkrieg befasst, den Artikel 266bis Strafgesetzbuch. Dieser Artikel bedroht gegen die Schweiz gerichtete ausländische Bestrebungen mit Strafe. Das Delikt kann darin bestehen, dass ein Schweizer durch unwahre und entstellende Behauptungen ausländische Aktivitäten gegen die Sicherheit der Schweiz auslöst. Die Anzeige machte zudem geltend, Jean Ziegler habe die unwahren und entstellenden Behauptungen an einem von Senator D'Amato veranstalteten Hearing wiederholt.

Ein solches Strafverfahren setzt voraus, dass die eidgenössischen Räte die Immunität von Jean Ziegler als Parlamentarier aufheben und der Bundesrat die Ermächtigung zur Verfolgung eines politischen Delikts erteilt. Während die Bundesanwaltschaft der Meinung war, die Aufhebung der Immunität müsste zuerst erfolgen, stellte sich die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, an welche die BA sich gewandt hatte, am 26. Januar 1999 auf den Standpunkt, vorgängig habe der Bundesrat zu entscheiden. Dieser hat nun auf Antrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes beschlossen, die Ermächtigung zu verweigern. Damit entfällt ein Strafverfahren, und die Räte müssen sich nicht mehr mit der Aufhebung der Immunität befassen.

Interessenabwägung

Der Bundesrat nimmt mit diesem Entscheid in keiner Weise Stellung zur Frage, inwiefern Nationalrat Jean Ziegler in seinem Buch unwahre oder entstellende Behauptungen aufstellt. Das wäre in einem Strafverfahren erst gründlich abzuklären. Vor allem wäre zu beweisen, dass Ziegler die Absicht hatte, die Sicherheit der Schweiz zu beeinträchtigen. Massgebend für den Bundesrat war die Abwägung der Opportunität der Strafverfolgung gegenüber den Interessen an der Ausübung der Meinungsfreiheit und an der Notwendigkeit einer öffentlichen Auseinandersetzung um die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg. Eine umfassende Aufarbeitung dieses schwierigen Kapitels der Schweizergeschichte tut not, soll aber nicht durch den Strafrichter erfolgen, sondern durch die Wissenschaft (z.B. die Kommission Bergier).

Der Bundesrat hält mit diesem Entscheid an seiner bisherigen Praxis fest. Im Sommer 1998 hatte er mit vergleichbaren Argumenten die Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Verantwortliche für den Fernsehfilm Nazigold und Judengeld verweigert.

24. Februar 1999

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst



Autor

Jean Ziegler, geboren 1934 im schweizerischen Thun, lehrt Soziologie an der Universität Genf, ist ständiger Gastprofessor an der Sorbonne/Paris und UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung. Jean Ziegler wurde in jungen Jahren geprägt von seiner Freundschaft zu Jean-Paul Sartre und Simone de Beauvoir sowie durch einen zweijährigen Afrika-Aufenthalt als UN-Experte nach der Ermordung Patrice Lumumbas. (Ich habe mir geschworen, nie wieder, auch nicht zufällig, auf der Seite der Henker zu stehen.) Bis 1999 war Jean Ziegler Nationalrat im Parlament der Schweizer Eidgenossenschaft. Seine zahlreichen Publikationen (Die Schweiz wäscht weisser, Die Schweiz, das Gold und die Toten, Die Barbaren kommen u.v.a) haben weite Kreise ziehende Skandale ausgelöst und ihm internationales Ansehen, in seinem eigenen Land jedoch den Ruf des Nestbeschmutzers eingetragen.

Jean Ziegler
Die Schweiz, das Gold und die Toten
C. Bertelsmann Verlag GmbH, München
315 Seiten, geb. mit Schutzumschlag
ISBN 3-570-00112-1


Jean Ziegler
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